Dienstag, 06 Shawwal 1445 | 16/04/2024
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بسم الله الرحمن الرحيم

 Das Kalifat zu errichten stellt eine Pflicht dar – sowohl vor, als auch nach den Revolutionen

(Übersetzt)

Allah (t) verpflichtete uns, das Kalifat zu errichten, um das islamische Recht (šarīʿa) über alle Muslime weltweit anzuwenden, und die daʿwa zum Islam in die Welt zu tragen. Weiterhin gewährte Er (t) uns eine maximale Zeitspanne von drei Tagen, um einen neuen Kalifen aufzustellen. Trotz dessen werden seit fast 100 Jahren säkulare, von menschengemachte Gesetze, über uns angewandt. Diese entspringen den französischen und englischen Gesetzestexten und damit letztlich dem Verstand eines Menschen. Allahs (t) Gesetzgebung findet im realen Leben keinerlei Anwendung mehr.

O ihr Muslime! Die Errichtung des Kalifats stellt eine islamrechtliche Verpflichtung für alle Muslime, in allen Ländern der Welt, dar. Die Gründung dieses Staates ist eine Pflicht. Uns bleibt keine Entscheidungsgewalt darüber. Diese Pflicht zu vernachlässigen stellt eine der größten Sünden dar. Die strenge Strafe Allahs (t) kommt all jenen zu, welche dieser Pflicht nicht nachkommen. Diese Pflicht ist mit der Verpflichtung des Gebets und der Verpflichtung, die Zakāt zu entrichten, sowie anderen Verpflichtungen, gleichzustellen. Diese Verpflichtung existiert unabhängig von der Revolution in aš-Šām oder den Revolutionen in anderen muslimischen Ländern. Das Kalifat zu errichten stellt eine Pflicht dar – sowohl vor, als auch nach den Revolutionen. Diese Pflicht ist die größte aller Verpflichtungen; die Krone der Pflichten.

Die Belege dafür, dass die Errichtung des Kalifats eine islamrechtliche Verpflichtung darstellt, finden sich im Koran, in der Sunna, und im Konsens der Prophetengefährten (iǧmāʿ).

Was den Koran betrifft, so hat der Erhabene den Gesandten (s) mit folgendem Vers angesprochen:

{فَاحْكُم بَيْنَهُم بِمَا أَنزَلَ اللَّهُ وَلَا تَتَّبِعْ أَهْوَاءَهُمْ عَمَّا جَاءَكَ مِنَ الْحَقِّ}

So richte zwischen ihnen nach dem, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, und folge nicht ihren Neigungen entgegen dem, was dir von der Wahrheit zugekommen ist. (5:48)

Weiterhin sagt Er (t):

{وَأَنِ احْكُمْ بَيْنَهُمْ بِمَا أَنْزَلَ اللَّهُ وَلا تَتَّبِعْ أَهْوَاءَهُمْ وَاحْذَرْهُمْ أَنْ يَفْتِنُوكَ عَنْ بَعْضِ مَا أَنْزَلَ اللَّهُ إِلَيْكَ}

Und so richte zwischen ihnen nach dem, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, und folge nicht ihren Neigungen, sondern sieh dich vor ihnen vor, dass sie dich nicht der Versuchung aussetzen (abzuweichen) von einem Teil dessen, was Allah zu dir (als Offenbarung) herabgesandt hat! (5:49)

Was die Sunna betrifft, so wird von Nāfiʿ berichtet, dass er sagte: „ʿAbdullah ibn ʿUmar sprach zu mir: ‚Ich hörte den Gesandten Allahs (s) sagen:

«مَنْ خَلَعَ يَدًا مِنْ طَاعَةٍ، لَقِيَ اللَّهَ يَوْمَ الْقِيَامَةِ لَا حُجَّةَ لَهُ، وَمَنْ مَاتَ وَلَيْسَ فِي عُنُقِهِ بَيْعَةٌ، مَاتَ مِيتَةً جَاهِلِيَّةً»

Wer seine Hand aus dem Gehorsam zieht, der trifft auf Allah am Tage der Auferstehung, ohne eine Rechtfertigung zu haben. Und wer stirbt und im Nacken keine baiʿa trägt, der stirbt einen Tod der ǧāhilīya.‘“ (Von Muslim überliefert.)

So hat der Prophet jedem Muslim vorgeschrieben, eine baiʿa „im Nacken“ zu tragen. Und jenen, der ohne eine baiʿa „im Nacken“ stirbt, beschrieb er als jemanden, der einen Tod der ǧāhilīya gestorben sei. Es muss also ein Kalif existieren, der „im Nacken“ eines jeden Muslim eine baiʿa verdient. Und Muslim berichtet von al-Aʿraǧ über Abū Huraira, dass der Prophet (s) sprach:

«إِنَّمَا الْإِمَامُ جُنَّةٌ، يُقَاتَلُ مِنْ وَرَائِهِ، وَيُتَّقَى بِهِ».

Der Imam ist wahrlich ein Schirm; man kämpft hinter ihm und schützt sich durch ihn.“

Was den Konsens der Prophetengefährten (iǧmāʿ aṣ-Ṣaḥāba) betrifft, so sind sie – Allahs Wohlgefallen mit ihnen – darüber übereingekommen, dass es notwendig ist, nach dem Tod des Propheten (s) einen Nachfolger als Kalifen für ihn aufzustellen. Sie sind auch darüber übereingekommen, für Abū Bakr, dann für ʿUmar und schließlich für ʿUṯman einen Nachfolger als Kalifen einzusetzen, nachdem jeder von ihnen gestorben war. Dieser Konsens der Prophetengefährten wird durch die Tatsache untermauert, dass sie das Begraben des Propheten (s) nach seinem Tod verzögerten und sich zuerst mit der Aufstellung eines Nachfolgers für ihn als Kalifen beschäftigten, und zwar obwohl das Begraben des Toten unmittelbar nach seinem Verscheiden eine Pflicht darstellt. Der Vorrang dieser Pflicht wird deutlich, dadurch, dass die Prophetengefährten den Gesandten Allahs (s) zwei volle Nächte im Bett liegen ließen, während sie ihrer Verpflichtung nachkamen, einen Nachfolger für ihn aufzustellen.

Die Prophetengefährten stimmten zeit ihres Lebens darin überein, dass die Aufstellung eines Kalifen verpflichtend ist. Waren sie auch über die Person, die zum Kalifen gewählt werden sollte, uneinig, so waren sie über die Aufstellung eines Kalifen an sich niemals uneins, weder beim Tod des Propheten noch beim Tod irgendeines rechtgeleiteten Kalifen. Selbst als klar war, dass ʿUmar an seiner Stichverletzung sterben würde, bestimmte er sechs Kandidaten; ʿUṯman, ʿAlī, Ṭalḥa, az-Zubair, ʿAbd ar-Raḥman ibn ʿAuf und Saʿd ibn Abī Waqqāṣ. Er befahl ihnen, innerhalb der von ʿUmar festgesetzten Frist von drei Tagen einen Kalifen aus ihrer Reihe auszuwählen. Sollten sie innerhalb der Frist nicht zu einem Ergebnis kommen, weil einer von ihnen Einspruch erhebt, so befahl ʿUmar diesen zu töten.

O ihr Muslime aš-Šāms! Seit der Zerstörung des Kalifats sind wir einer der schlimmsten Situationen ausgesetzt – der direkten Besatzung durch den ungläubigen Kolonialisten. Zusätzlich dazu setzten sie Agenten über uns ein, welche die Muslime schlimmer unterdrücken, als ihre Kolonialherren selbst. Fürwahr würde der widerliche Kapitalismus die Menschheit nicht seit einem Jahrhundert heimsuchen, wenn wir unter dem Schutz des Kalifats leben würden.

O ihr Muslime aš-Šāms! Der Sieg der Revolution ist, wie der Sieg über den Tyrannen von aš-Šām und sein boshaftes Regime, durch unsere Rückkehr zu Allah (t) unausweichlich. Dies, indem wir Ihn (t) als einzigen Helfer und Unterstützer anerkennen, und uns der Ausführung Seiner Befehle und Enthaltung Seiner Verbote verschreiben. Insbesondere nun, nachdem wir von der ganzen Welt attackiert worden sind, können wir folgende rhetorische Frage stellen: Wer hat die Macht, sich demjenigen gegenüber zu stellen, welcher Allah (t) als Unterstützer an seiner Seite hat!? Und wer ist imstande denjenigen zu unterstützen, der Allah (t) nicht als Unterstützer an seiner Seite hat!? Wir, von Hizb ut Tahrir, werden die treuen Ratgeber der umma bleiben! Wir sprechen die Wahrheit und fürchten einzig Allah (t)! Aus diesem Grund werden Kampagnen gegen uns gerichtet, ebenso wie unsere šabāb ständig Vernehmungen, Verleumdungen und Anschuldigungen erdulden müssen. Der Angriff der Säkularisten nach den letzten Demonstrationen in Idlib wird nicht der letzte Angriff sein, dessen Zeuge wir werden. Jedoch stärken solche Ereignisse, mit der Erlaubnis des Erhabenen, unsere Entschlossenheit, weiterhin standhaft an der Wahrheit festzuhalten. Wir freuen uns über das Versprechen Allahs – den Sieg, welchen er uns gewähren wird. O ihr Leute aš-Šāms! Kommt zusammen und einigt euch darauf, für die Gründung des zweiten rechtgeleiteten Kalifats gemäß der Methode des Prophetentums tätig zu werden. Leistet, eurem Herrn gegenüber, das Versprechen, nur Ihn und keinen außer Ihm anzubeten, seine Gesetzgebung zu implementieren und niemanden, außer Ihn (t), zu fürchten. Allah (t) gebührt die alleinige Souveränität. Er übergibt sie, wem Er will, und Er entzieht sie, wem Er will.

{عَسَى رَبُّكُمْ أَنْ يُهْلِكَ عَدُوَّكُمْ وَيَسْتَخْلِفَكُمْ فِي الْأَرْضِ فَيَنْظُرَ كَيْفَ تَعْمَلُونَ}

Vielleicht wird euer Herr euren Feind vernichten und euch zu Nachfolgern auf der Erde machen und dann schauen, wie ihr handelt. (7:129)

24. Ramaḍān 1439 n. H. Hizb ut Tahrir
09.06.2018 n. Chr. Wilāya Syrien
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