Media Office
Wilaya Jordanien
H. 24 Sha'aban 1441 | No: 1441 / 09 |
M. Freitag, 17 April 2020 |
Presseverlautbarung
﴿وَمَنْ أَظْلَمُ مِمَّن مَّنَعَ مَسَاجِدَ اللَّهِ أَن يُذْكَرَ فِيهَا اسْمُهُ﴾
Und wer ist ungerechter, als wer verhindert, dass an Allahs Gebetsstätten Sein Name genannt wird, und sich bemüht, sie zu zerstören?(2:114)
Die generelle Aussetzung der Freitags- und Gemeinschaftsgebete ist islamrechtlich nicht legitim!
(Übersetzt)
Der jordanische Minister für religiöse Stiftungen und islamische Angelegenheiten, Dr. Muhammad Al-Khalayleh, kündigte vorgestern an, dass die Moscheen im Königreich Jordanien weiterhin geschlossen bleiben und das tarāwīḥ-Gebet in den Moscheen nicht stattfinden werde. Das tarāwīḥ-Gebet solle während des gesegneten Monats Ramaḍān fortwährend Zuhause verrichtet werden, da die Moscheen vorerst nicht wieder öffnen würden. Es wird also weder das tarāwīḥ-Gebet noch das Freitagsgebet stattfinden. Dies deshalb, so zumindest die Behauptung, um die übergeordneten Ziele der Scharia (maqāṣid aš-šarīʿa) aufrechtzuerhalten und das Leben der Menschen zu schützen.
Vor dem Hintergrund dieser Erklärung weisen wir auf Folgendes hin:
1) Das jordanische Regime nutzt die epidemische Ausbreitung des Coronavirus aus und betrachtet dies als Gelegenheit, um die Moscheen zu schließen. Dieser Umgang (von Seiten des Regimes) bestätigt seine generelle Herangehensweise und fördert seine teils offenkundige, teils verborgene Feindseligkeit gegenüber dem Islam und den Muslimen zutage. Außerdem zeigt sich anhand dessen der Versuch, den Islam und seine gesetzlichen Bestimmungen vom täglichen Leben trennen zu wollen, sowie die Absicht, die Moscheen zu schließen und die Pflichtgebete zu verhindern. Dies betrifft insbesondere das Freitagsgebet, welches ausschließlich in der Moschee verrichtet wird. Durch diese Herangehensweise lässt das Regime zu, dass man den folgenden ḥadīṯ des Propheten (s) auf es anwendet:
«لَيُنْقَضَنَّ عُرَى الْإِسْلَامِ عُرْوَةً عُرْوَةً، فَكُلَّمَا انْتَقَضَتْ عُرْوَةٌ تَشَبَّثَ النَّاسُ بِالَّتِي تَلِيهَا، وَأَوَّلُهُنَّ نَقْضًا الْحُكْمُ، وَآخِرُهُنَّ الصَّلَاةُ»
„Die Knoten des Islam werden einer nach dem anderen gelöst und die Menschen werden sich von einem zum anderen festklammern. Der Erste Knoten wird die Herrschaft sein und der letzte das Gebet.“
Das Regime hat sich nämlich schon länger von der Herrschaft mit den Gesetzen Allahs (t) entfernt. Nun verbietet es das Verrichten der Gebete in den Moscheen.
2) Es hat sich gezeigt, dass die Regierung das normale Leben in den verschiedenen Bereichen der Gesellschaft durch das Nationale Zentrum für Sicherheit und Krisenmanagement wiederherzustellen versucht. Dies betrifft unter anderem die größeren Märkte und jene Gebiete, die von der Epidemie unbetroffen sind, wie beispielsweise Akaba. So bemüht sich das Regime eifrig darum, seine Interessen unter Anwendung der notwendigen gesundheitlichen Maßnahmen und Vorkehrungen durchzusetzen, statt sich der Interessen des Volkes anzunehmen. Wenn das Regime stattdessen bestrebt wäre, die Moscheen wieder zu öffnen, so hätte es statt der aktuellen Maßnahmen und Vorkehrungen jene treffen können, die zur Wiedereröffnung der Moscheen notwendig gewesen wären. Anstelle dessen nutzt es das Argument des Ministers für religiöse Stiftungen und islamische Angelegenheiten und die Bedürfnisse der Menschen aus, um die Moscheen zu schließen. Dieser Staat ist imstande zu bewerkstelligen, dass Dutzende von Menschen die Märkte, Banken und Fabriken aufsuchen können, d.h. die verseuchtesten aller Orte. Daher könnte der Staat – wenn der denn wollte – denselben Einsatz zeigen, wenn es um die Häuser Allahs geht, um den reinen Menschen den Zutritt zu den besten und saubersten Orten der Erde zu ermöglichen.
3) Das Freitags- und Gemeinschaftsgebet darf im Falle einer Epidemie nicht generell ausgesetzt werden. Vielmehr müssten die Kranken isoliert und am Betreten der Moscheen zur Verrichtung des Gemeinschafts- bzw. Freitagsgebets gehindert werden. Es müssten alle zur Verfügung stehenden Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen zum Einsatz kommen und wenn nötig Mundschutzmasken und Ähnliches getragen werden. Danach sollte das Freitags- und Gemeinschaftsgebet von den Gesunden weiter aufrechterhalten werden.
4) In den islamrechtlichen Beweisen, die sich auf die Freitags- und Gemeinschaftsgebete beziehen, lassen sich keine Hinweise auf eine dauerhafte Einstellung dieser Gebete finden. Zur Durchführung des Freitags- bzw. Gemeinschaftsgebets wird keine große Anzahl Betender vorausgesetzt. Beim Gemeinschaftsgebethandelt es sich um eine kollektive Pflicht, die zur Genüge erfüllt werden muss (farḍ kifāya) und für die Menschen öffentlich wahrnehmbar zu sein hat. Der Beleg dafür ist der folgende Ausspruch des Gesandten Allahs (s):
«مَا مِنْ ثَلَاثَةٍ فِي قَرْيَةٍ وَلَا بَدْوٍ لَا تُقَامُ فِيهِمْ الصَّلَاةُ إِلَّا قَدْ اسْتَحْوَذَ عَلَيْهِمْ الشَّيْطَانُ، عَلَيْكَ بِالْجَمَاعَةِ فَإِنَّمَا يَأْخُذُ الذِّئْبُ مِنَ الْغَنَمِ الْقَاصِيَةَ»
„Wenn sich drei Leute in einem Dorf oder in der Wüste aufhalten und kein Gemeinschaftsgebet unter ihnen verrichtet wird, dann hat sich der Teufel ihrer bemächtigt. So halte dich an die Gemeinschaft, denn der Wolf reißt nur das streunende Tier.“ (Abū Dāwūd)
5) Was das Freitagsgebet betrifft, so handelt es sich um eine individuelle Pflicht (fard ʿain). Es fällt nur dann aus, wenn ein gerechtfertigter Entschuldigungsgrund (ʿuḏr) vorliegt. Zu den Belegen dafür zählt die folgende Aussage des Erhabenen:
﴿إِذَا نُودِي لِلصَّلاَةِ مِنْ يَوْمِ الْجُمُعَةِ فَاسْعَوْا إِلَى ذِكْرِ اللَّهِ وَذَرُوا الْبَيْعَ﴾
O die ihr glaubt, wenn zum Gebet gerufen wird am Freitag, dann eilt zu Allahs Gedenken und lasst das Kaufgeschäft. Das ist besser für euch, wenn ihr wisst. (62:9)
Sowie der folgende Ausspruch des Gesandten Allahs (s):
«الْجُمُعَةُ حَقٌّ وَاجِبٌ عَلَى كُلِّ مُسْلِمٍ فِي جَمَاعَةٍ إِلَّا أَرْبَعَةٌ: عَبْدٌ مَمْلُوكٌ، أَوِ امْرَأَةٌ، أَوْ صَبِيٌّ، أَوْ مَرِيضٌ»
„Das Freitagsgebet stellt eine obligatorische Pflicht für jeden Muslim in einer Gemeinschaft dar, mit Ausnahme von vieren: einem Sklaven, einer Frau, einem Knaben und einem Kranken.“ (Abū Dāwūd)
6) Die Geschwindigkeit, mit der der Minister für religiöse Stiftungen und islamische Angelegenheiten entschieden hat, dass die Moscheen weiterhin geschlossen bleiben, deutet auf die Absicht hin, die Gläubigen unter irgendeinem Vorwand vom Betreten der Moscheen abhalten zu wollen. Immerhin wurde die Entscheidung zehn Tage vor Beginn des gesegneten Monats Ramaḍān, d.h. vorzeitig und übereilt getroffen. Stattdessen hätte man die Entscheidung – wenn auch nur für eine Woche – hinauszögern können, um die Entwicklung der Epidemie zu verfolgen und einen möglichen Rückgang der Fallzahlen abzuwarten. Es hätte sich nämlich gezeigt, dass sich in vielen Gebieten unterdessen keine Neuansteckungen mehr beobachten ließen. Dies wäre der offensichtlichste Ansatz im Umgang mit der Epidemie gewesen. Es darf auch nicht behauptet werden, dass mit überwiegender Annahme alle der Gefahr einer Ansteckung ausgesetzt wären und man sich vor der Ansteckung nicht schützen könne, egal welche Vorkehrungen und Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Denn diese Wahrscheinlichkeit ist als gering anzusehen, zumal die Mindestzahl für das Gemeinschaftsgebet bei zwei und für das Freitagsgebet bei drei Personen liegt, und das wird mit hoher Wahrscheinlichkeit gegeben sein. Denn Schutz bedeutet nicht, von einer Pflicht abzulassen. Vielmehr muss man sie vollziehen, aber gleichzeitig alle Vorkehrungen und Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um eine Ansteckung zu verhindern.
7) Das Regime konzentriert sich auf das Verbot der Freitags- und Gemeinschaftsgebete. Nun hat es bereits zum dritten Mal in Folge eine vollständige Ausgangssperre am Freitag verhängt. Damit nicht der Verdacht aufkommt, dass das Regime das Freitagsgebet absichtlich zu verhindern versucht, weitete es die Ausgangssperre auf den darauffolgenden Samstag aus. Dadurch versucht es auch davon abzulenken, dass es die Muslime daran hindern möchte, zur Verrichtung des Freitagsgebets unter freiem Himmel zusammenzukommen. Dieses Verhalten deutet auf die Entschlossenheit des Regimes hin, die Rituale des Islam zu bekämpfen, insbesondere das Freitagsgebet, welches die Einheit der Muslime symbolisiert. Beim Freitagsgebet kommen die Muslime zusammen, sinnen über aktuelle Themen nach, beten zu Allah (t) und flehen ihn an, die islamische Umma von dieser Geißel und Epidemie zu befreien.
8) Die Muslime haben jene Regenten in der islamischen Welt entschieden zurückzuweisen, die den kolonialistischen Ungläubigen bei deren Schritten Elle um Elle und Handspann um Handspann folgen. Wenn diese kolonialistischen Staaten bei der Bekämpfung einer bestimmten Krankheit im Dunklen tappen, folgen sie ihnen. Und wenn diese eine Lösung vorschlagen, selbst wenn sie nicht rechtens ist, applaudieren die Herrscher in der islamischen Welt den kolonialistischen Staaten und erachten deren Lösung als Heil und Labung! Es sprach der Gesandte Allahs (s):
«سَتَكُونُ أُمَرَاءُ فَتَعْرِفُونَ وَتُنْكِرُونَ، فَمَنْ عَرَفَ بَرِئَ، وَمَنْ أَنْكَرَ سَلِمَ، وَلَكِنْ مَنْ رَضِيَ وَتَابَعَ قَالُوا: أَفَلَا نُقَاتِلُهُمْ قَالَ: لَا مَا صَلَّوْا»
„Es werden Herrscher kommen, ihr werdet (ihre Taten) richtigstellen und ablehnen. Wer richtig stellt (was falsch ist), der ist frei von Sünde und wer (das Falsche) anprangert, der hat sich gerettet. Wehe dem jedoch, der sich zufriedengibt und folgt!” Sie fragten: „Sollen wir sie nicht bekämpfen?“ Er antwortete: „Nein, solange sie beten!”
O ihr Muslime… O ihr Anwohner Jordaniens!
Der Kalifatsstaat, dessen Wiedererrichtung kurz bevorsteht, wird – so Allah will – beim Umgang mit solchen Problemen nicht den Ungläubigen folgen. Vielmehr wird er die Weisungen des Propheten (s) in Wort und Tat befolgen. Daher würde weder das Freitagsgebet, noch das Gemeinschaftsgebet generell ausgesetzt werden. Wer also einen islamrechtlichen Entschuldigungsgrund hat, der bleibt dem Gemeinschaftsgebet fern. Der Rest aber, d.h. diejenigen ohne islamrechtlichen Entschuldigungsgrund, nimmt am Gemeinschaftsgebet teil und hält dieses aufrecht. Die Kranken werden isoliert, während die Gesunden ihrer täglichen Arbeit nachgehen, die Moscheen besuchen, die Gebete verrichten und ihre Bittgebete (duʿāʾ) an Allah (t) richten, dass Er sie vor Übel und Krankheit schützen möge. Das ist die Wahrheit.
﴿فَمَاذَا بَعْدَ الْحَقِّ إِلَّا الضَّلَالُ﴾
Was gibt es denn über die Wahrheit hinaus außer dem Irrtum?(10:32)
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