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Tunesien

H.  30 Safar 1442 No: 1442/08
M.  Samstag, 17 Oktober 2020

Presseverlautbarung

Tunesiens Machthaber verhindern das Freitagsgebet und verhaften jene, die versuchen es aufrechtzuerhalten!

(قَاتَلَهُمُ اللهُ أَنَّى يُؤْفَكُونَ)

Allah bekämpfe sie! Wie sie sich (doch) abwendig machen lassen!(63:4)

(Übersetzt)

Am gestrigen Freitag, dem 16.10.2020, haben die Sicherheitskräfte des Staates zwei Mitglieder von Hizb-ut-Tahrir verhaftet: Ramzī Ḥafiẓullah in Al-Inṭilāq in Manūba und Ḫamīs ʿArus auf den Kerkenna-Inseln. Der Grund für die Verhaftungen war, dass die beiden eine Anzahl von Gläubigen im Freitagsgebet leiteten, nachdem Premierminister Hišām al-Mišīšī am Samstag, dem 03.10.2020, den frevelhaften Beschluss bekanntgab, dass das Freitagsgebet bis auf Weiteres ausgesetzt werden soll. Er behauptete, dass diese Entscheidung dem Schutz vor der epidemischen Ausbreitung des Coronavirus dienen würde!

Die Fehltritte der Machthaber Tunesiens und deren Dreistigkeiten gegenüber Allahs (t) dīn sowie den Anhängern Allahs (auliyāʾ) haben ein neues Höchstmaß erreicht. Wie können diese Leute es wagen, das Freitagsgebet zu verhindern, obwohl Allah (t) den Muslimen verpflichtend auferlegt hat, das Freitagsgebet zu verrichten!? Dabei haben sie nicht einmal in Erwägung gezogen, welche alternativen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um das Freitagsgebet aufrechtzuerhalten und die Ansteckungsrate dennoch niedrig zu halten. Das Freitagsgebet ist eine Pflicht und eine der wichtigsten kollektiven Erscheinungsformen des Islam. Wer diese ohne einen islamrechtlichen Entschuldigungsgrund (ʿuḏr) unterlässt oder sie zu erfüllen versäumt, hat im Jenseits eine schmerzhafte Strafe zu erwarten. Wie also kann jemand es wagen das Freitagsgebet ohne triftigen Grund auszusetzen!? Wie können die Machthaber Tunesiens es wagen all jene zu verhaften, die dem Befehl Allahs (t) folgeleisten und das Freitagsgebet aufrechtzuerhalten versuchen. Der Erhabene sprach:

(يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا إِذَا نُودِيَ لِلصَّلَاةِ مِن يَوْمِ الْجُمُعَةِ فَاسْعَوْا إِلَى ذِكْرِ اللَّهِ وَذَرُوا الْبَيْعَ ذَٰلِكُمْ خَيْرٌ لَّكُمْ إِن كُنتُمْ تَعْلَمُونَ)

O die ihr glaubt, wenn zum Gebet gerufen wird am Freitag, dann eilt zu Allahs Gedenken und lasst das Kaufgeschäft. Das ist besser für euch, wenn ihr wisst. (62:9)

Zur gleichen Zeit sieht man darüber hinweg, dass sich die Menschen in Scharen in die öffentlichen Verkehrsmittel zwängen! Ist die epidemische Ausbreitung des Coronavirus etwa zu einem Vorwand geworden, den man nutzt, um die Riten und die großartigen Rechtssprüche des Islam zu bekämpfen!?

Hizb-ut-Tahrir / wilāya Tunesien verurteilt die Entscheidung, das Freitagsgebet zu verbieten, zutiefst. Außerdem prangern wir an, dass all jene, die an den Rechtssprüchen des Islam festhalten, als Kriminelle betrachtet werden, die es aufzuhalten und zu verhaften gilt. Wir warnen die Machthaber Tunesiens vor dem Zorn Allahs (t), des Gewaltigen, Der jedes Unrecht gerecht vergelten wird.

( وَمَنْ أَظْلَمُ مِمَّنْ مَنَعَ مَسَاجِدَ اللَّهِ أَنْ يُذْكَرَ فِيهَا اسْمُهُ وَسَعَى فِي خَرَابِهَا أُولَئِكَ مَا كَانَ لَهُمْ أَنْ يَدْخُلُوهَا إِلَّا خَائِفِينَ لَهُمْ فِي الدُّنْيَا خِزْيٌ وَلَهُمْ فِي الْآَخِرَةِ عَذَابٌ عَظِيمٌ)

Und wer ist ungerechter, als wer verhindert, dass an Allahs Gebetsstätten Sein Name genannt wird, und sich bemüht, sie zu zerstören? Jene sollen sie nur in Furcht betreten. Für sie gibt es im Diesseits Schande und im Jenseits gewaltige Strafe. (2:114)

Medienbüro von Hizb-ut-Tahrir / wilāya Tunesien

المكتب الإعلامي لحزب التحرير
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