Freitag, 27 Muharram 1446 | 02/08/2024
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Die Befreiung des masrā (Ort der Himmelsreise) des ehrenwerten Gesandten erfolgt erst unter dem Dach des Kalifats So errichtet diesen Staat, ihr Muslime, und ihr werdet erfolgreich sein!

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Der Zionistenstaat und der Kosovo weihten die Aufnahme ihrer diplomatischen Beziehungen am heutigen Montag corona-bedingt via Internet ein. Das geschah gemäß eines Abkommens, das die Vereinigten Staaten vermittelt hatten. Dieser Vertrag beinhaltet die Zusage des mehrheitlich muslimischen Kosovo, eine Botschaft in Jerusalem zu eröffnen.

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Aus Protest gegen die Normalisierung der Beziehungen zum zionistischen Gebilde: Die Demonstrationen der šabāb von Hizb-ut-Tahrir / wilāya Sudan werden in Wad Madanī und im Süden in Khartum fortgesetzt

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Gestern Nachmittag, am Mittwoch, dem 28.10.2020, setzten die šabāb von Hizb-ut-Tahrir / wilāya Sudan ihre Demonstrationen im Sudan fort und protestierten in den Städten Wad Madanī und in Khartum im Süden des Landes.

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Eine Delegation von Hizb-ut-Tahrir / wilāya Sudan richtet der Familie des Verstorbenen ʿAbd ar-Rasūl an-Nūr und seiner Partei ihr tiefes Beileid aus

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Am Samstag, den 08.01.2022, hat eine Delegation von Hizb-ut-Tahrir / wilāya Sudan unter der Leitung von Scheich Nāṣir Riḍā Muḥammad ʿUṯmān, dem Leiter des Zentralen Kommunikationsausschusses von Hizb-ut-Tahrir, die Familie des ehemaligen Gouverneurs von Kurdufan und Leiters der Nationalen Umma-Partei, ʿAbd ar-Rasūl an-Nūr, besucht und Beileidsbekundungen ausgesprochen. Ihn begleitet haben Herr Ibrāhīm ʿUṯmān (Abū Ḫalīl), der offizielle Sprecher von Hizb-ut-Tahrir / wilāya Sudan und Herr ʿAbdallah Hussein, der Koordinator des Zentralen Kommunikationsausschusses von Hizb-ut-Tahrir. Die Delegation traf im Haus des Verstorbenen dessen Familie, dessen Söhne und die führenden Persönlichkeiten der Nationalen Umma-Partei an.

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O Volk von Pakistan und seine Soldaten Allahs (t): Seid siegreich in der Angelegenheit Eurer Ehre über Indien!

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Der Oberste Gerichtshof des indischen Bundesstaates Karnataka entschied: "Wir sind der Auffassung, dass das Tragen des Hijab durch muslimische Frauen nicht zu den wesentlichen religiösen Praktiken gehört", und bekräftigte damit ein früheres Urteil des Bundesstaates, das die Kopfbedeckung ḫimar in Klassenzimmern verbot.

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