Mittwoch, 18 Jumada al-awwal 1446 | 20/11/2024
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Antwort auf eine Frage: Der Verkauf des Pfandes, wenn der Schuldner seine Schuld nicht bezahlen kann  

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Frage:

Bei unserem Volk ist es üblich, ein Pfand für einen verliehenen Betrag zu nehmen. Wenn der Schuldner seine Schuld nicht zeitgerecht bezahlt, gehört das Pfand - die Sache, die man als Gewähr für den verliehenen Betrag erhalten hat - dem Gläubiger. In den meisten Fällen ist dieser Pfand viel mehr wert - oft um ein Vielfaches - als der verliehene Betrag.

Wie lautet nun diesbezüglich der islamische Rechtsspruch? Ist es islamrechtlich erlaubt, einen Betrag mit einem Pfand zu verleihen oder zu entleihen?

 

Antwort:

Dem Gläubiger ist es erlaubt, vom Schuldner ein Pfand zu nehmen, um sich die Rückzahlung des verliehenen Betrages zu sichern. So wird vom Gesandten Allahs authentisch tradiert, dass

«اشترى رسول الله صلى الله عليه وسلم من يهودي طعاماً بنسيئة فأعطاه درعاً له رهناً»

„er, Friede sei mit ihm, von einem Juden Nahrung mit Zahlungsaufschub kaufte. Er gab ihm einen Schild als Pfand." (Von Muslim auf dem Wege von Aischa überliefert)

Dem Gläubiger (Pfänder) gehört aber das Pfand nicht, wenn der Gepfändete die Schuld nicht bezahlen kann. Das Pfand bleibt Eigentum des Gepfändeten gemäß dem Hadith:

«لا يغلق الرهن من صاحبه إذا رهنه»

„Das Pfand darf seinem Eigentümer nicht entzogen werden, wenn dieser ihn verpfändet." (Von Al-Schafi'iy auf dem Wege des Sa'id Ibn Al-Musayyab überliefert). Die Formulierung „das Pfand darf seinem Eigentümer nicht entzogen werden" bedeutet, dass es nicht ins Eigentum des Gläubigers übergeht, wenn der Schuldner nicht bezahlen kann. Vielmehr wird es verkauft, die Schuld vom Verkaufsertrag getilgt und der Rest seinem Eigentümer zurückgegeben.

Im Detail hat dies folgendermaßen zu erfolgen:

Wenn die Schuld fällig wird, fordert der Pfänder (Gläubiger) den Gepfändeten (Schuldner) auf, seine Schuld zu begleichen. Wenn der Schuldner anderes Geld zur Verfügung hat und davon seine Schuld bezahlt, löst sich das Pfand auf und geht an ihn zurück. Reicht sein Geld jedoch nicht aus, um die Schuld zu begleichen - entweder ganz oder teilweise - ist es für den Gepfändeten verpflichtend, das Pfand mit Erlaubnis des Pfänders zu verkaufen und vom Ertrag zuerst seine Schuld beim Pfänder zu begleichen, bevor andere Zahlungen getätigt werden. Der Rest des Ertrages wird an ihn zurückgegeben.

Aus dem voran Gesagten geht hervor, dass es dem Pfänder nicht erlaubt ist, das Pfand an sich zu nehmen, wenn der Schuldner nicht bezahlen kann. Ebenso ist es ihm untersagt, das Pfand selbst zu verkaufen. Dies muss vielmehr über das Gericht erfolgen. Das Gericht zwingt den Gepfändeten, das Pfand zu verkaufen, weil das Pfand gemäß dem Hadith:

«لا يغلق الرهن من صاحبه»

„Das Pfand darf seinem Eigentümer nicht entzogen werden, wenn dieser ihn verpfändet." Eigentum seines Eigentümers (in diesem Falle des Gepfändeten) bleibt. Er muss das Pfand verkaufen und vom Ertrag die Schuld begleichen. Weigert er sich, dann zwingt ihn der Richter zum Verkauf und zum Begleichen seiner Schuld. Was über den Schuldbetrag hinausgeht, wird ihm retourniert.

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Antwort auf eine Frage: Die Provision des Käufers  

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Frage:

Eine Handelsfirma für Gesundheitsprodukte bietet seinen Kunden Folgendes an:

Wenn ein Kunde ein Gesundheitsprodukt bei ihr kauft, hat er das Recht, eine „Provision" für zwei weitere Kunden zu kassieren, die er zur Firma bringt. Beide Kunden, die er zur Firma gebracht hat, haben - sobald sie ein Produkt gekauft haben - ebenfalls das Recht, zwei Kunden zur Firma zur bringen, für die sie dann eine Provision erhalten. Der erste Käufer hat zudem das Recht, eine „reduzierte Provision" für die vier neuen Kunden zu erhalten, die seine Kunden für die Firma angeworben haben usw.

Ist das zulässig?

 

Antwort:

Die Verträge im Islam sind klar und einfach, ohne irgendwelche Komplikationen. Zusammenfassend gilt grundsätzlich, dass die Realität dieser Geschäftsbeziehung sowie der Vertragspartner bekannt sein müssen. Ebenso muss man die damit verbundenen Offenbarungstexte kennen, sie studieren und den entsprechenden Rechtsspruch durch richtigen Idschtihad daraus ableiten.

Nach Untersuchung der Realität dieser Geschäftsbeziehung und der mit ihr verbundenen Offenbarungstexte wird Folgendes deutlich:

  • 1) An deinem Kauf eines Gesundheitsprodukts von dieser Firma ist nichts auszusetzen. Dieser fällt unter den Begriff des Handels („Und Allah hat den Handel erlaubt") und ist gültig. Ebenso ist es erlaubt, dass du einen Geldbetrag für die beiden Käufer erhältst, die du als Neukunden zur Firma gebracht hast. Dies fällt unter die bekannte Maklertätigkeit, die halal ist, weil der Gesandte Allahs (s.) sie zugelassen hat. Unter Maklertätigkeit versteht man einen Vertrag zwischen zwei Parteien. Die eine Partei ist die Firma und die andere die Person, die ihr die Käufer bringt. In diesem Falle ist es der erste Käufer (Makler). Er erhält für seine Tätigkeit vertragsgemäß einen bestimmten Lohn.

All das ist erlaubt. Es ist also zulässig, von der Firma Waren zu kaufen und für sie neue Kunden anzuwerben, die dann ebenfalls Waren kaufen. Der erste Käufer (der sie angeworben hat) erhält für die Anwerbung als Provision einen Geldbetrag.

Diesbezüglich müssen aber zwei Bedingungen erfüllt werden:

Erstens: Beim Kaufpreis der Waren darf keine maßlose Übervorteilung (Ġubn fāhisch) vorliegen. Der Kaufpreis darf also nicht weit über dem Marktpreis liegen. So darf er beispielsweise bei der Firma nicht 1000 oder 2000 betragen, wenn er auf dem Markt bei 500 liegt. Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit liegt jedoch bei solchen Verträgen maßlose Übervorteilung (Ġubn Fāhisch) vor. So ist der Käufer bereit, das Produkt um jeden Preis zu kaufen, weil er einen Geldbetrag für zwei von ihm angeworbene Neukunden erhalten wird. Ebenso erhält er einen Betrag für die auf sie folgende Kette [Downline].

Maßlose Übervorteilung (Al-Ġubn Al-Fāhisch) ist grundsätzlich verboten. Es sei denn, der Käufer kennt den Marktpreis der Ware und ist trotzdem bereit, sie um den teuren Preis von der Firma zu kaufen. Dies könnte hier der Fall sein. So kann der Käufer den Marktpreis durchaus kennen und trotzdem bereit sein, die Ware um den überteuerten Preis zu kaufen, weil er danach ja Geld verdienen wird.

Zweitens: Der Kauf darf nicht als Bedingung an die Maklertätigkeit gebunden sein. Mit anderen Worten dürfen beide Verträge sich nicht gegenseitig bedingen, indem Kaufvertrag und Kundenanwerbevertrag gegen Provision in einem Vertrag  miteinander verknüpft sind. Das wäre unzulässig, da es sich um zwei Geschäfte in einem handeln würde, was der Gesandte Allahs (s.) verboten hat. Es entspräche dem Fall, wenn einer dem anderen sagt: „Kaufe von mir und ich heuere dich dafür an, führe Maklertätigkeit für dich durch oder kaufe dafür etwas von dir." Dies scheint aber hier der Fall zu sein (wie aus der Frage hervorgeht). So sind offenbar Verkauf und Maklertätigkeit in einem Vertrag miteinander verknüpft; man kauft von der Firma und wirbt für sie Kunden an.

Hält der Kaufvertrag mit der Firma diese beiden Bedingungen ein, so ist er zulässig. Es darf also keine maßlose Übervorteilung vorliegen oder aber sie erfolgt mit Wissen des Käufers um den Marktpreis und mit seinem Einverständnis. Auch darf die Maklertätigkeit nicht an den Kauf als Bedingung geknüpft sein, d. h. der Kauf von Waren muss getrennt von der Maklertätigkeit erfolgen. Wenn also der Käufer Kunden bringt und die Firma einverstanden ist, ihm dafür eine Provision zu geben, dann kann sie es tun. Bringt er keine Kunden oder ist die Firma mit einer Provisionserteilung nicht einverstanden, dann gibt sie ihm keine. Mit anderen Worten muss der Kauf vom Maklervertrag vollkommen getrennt sein.

Wenn es sich so verhält, dann sind beide Tätigkeiten zulässig: Der erste Kauf und die Maklerprovision für die beiden Kunden, die der erste Käufer angeworben hat.

  • 2) Gemäß der Frage werben dann die beiden Kunden, die der erste Käufer angeworben hat, vier weitere Kunden an. D. h. jeder von beiden wirbt zwei Kunden an. Der erste Käufer erhält nun auch einen Provisionsbetrag für diese Kunden, die seine beiden Kunden angeworben haben.

Dies ist nicht zulässig, denn die Maklertätigkeit läuft zwischen dem Verkäufer und jener Person ab, die ihm Kunden bringt. Das bedeutet, dass die Maklerprovision für jene Kunden zu bezahlen ist, die die Person selbst anwirbt und nicht jemand anderer.

Es ist jedoch erlaubt, dass die Firma dem ersten Käufer von sich aus eine Zuwendung zukommen lässt für die Kunden, die ein anderer anwirbt, ohne aber dazu verpflichtet zu sein.

Zusammenfassend gilt:

  • 1. Der Kauf eines Gesundheitsprodukts von der Firma ist korrekt, solange er nicht mit einem anderen Geschäft verknüpft wird und keine maßlose Übervorteilung vorhanden ist. Oder aber der Käufer stimmt dieser Übervorteilung zu, mit anderen Worten er kennt den Marktpreis und ist trotzdem mit dem Kauf einverstanden.
  • 2. Dem ersten Käufer ist es erlaubt, für jeden Kunden, den er anwirbt, eine Provision von der Firma zu erhalten. (Also von den beiden Kunden, die er zuerst anwirbt.) Es steht ihm jedoch nicht zu, eine Provision für alle weiteren Kunden zu erhalten, die andere Leute anwerben. Es sei denn, er erhält sie als freiwillige Zuwendung, d. h. ohne bindenden Vertrag. Dies trifft auf jeden Käufer bei der Firma zu, sei es der erste Käufer oder die anderen, die er angeworben hat.
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Antwort auf eine Frage Die Entwicklungen in Tunesien  

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Frage:

Einige Ereignisse, die zuletzt in Tunesien stattgefunden haben, rufen Fragen darüber auf, ob die derzeitige Gefolgschaft Tunesiens in einer Änderung begriffen ist oder nicht. Zu diesen Ereignissen zählen die folgenden:

  • - In den Medien Tunesiens, insbesondere in den beiden Zeitungen „Tunis News" und „Al-Wasat Al-Tunisiyya" wurden Berichte veröffentlicht, dass der tunesische Präsident Zain Al-Abidine unter Prostatakrebs leide, von dem es keine Heilung gebe. Er sei insgeheim nach Europa gefahren, um dort behandelt zu werden.
  • - Im August 2005 wurde der tunesische Diplomat Kamel Morjane, der in der UNO-Flüchtlingsorganisation arbeitete, zum tunesischen Verteidigungsminister ernannt. Nachdem Kamel Morjane seine Ministertätigkeiten aufnahm, startete er eine eilige diplomatische Großoffensive, bei der es zu wichtigen Vertragsabschlüssen mit den Vereinigten Staaten kam.
  • - Im Februar 2006 unternahm Verteidigungsminister Donald Rumsfeld eine Reise in die arabischen Maghreb-Staaten (Lybien, Tunesien, Algerien, Mauretanien und Marokko), die ihn auch nach Tunesien führte. Im selben Jahr unternahm Kamel Morjane eine Reise in die Vereinigten Staaten.
  • - Im Jahr 2007 führte die erste außereuropäische Reise des neugewählten französischen Präsidenten Sarkozy - der für seine Nähe zu den USA bekannt ist - in die arabischen Maghreb-Staaten.
  • - Ende Juni 2007 wurde eine Gruppe von Führungspersönlichkeiten aus der tunesischen Nahda-Bewegung auf freien Fuß gesetzt.
  • - Vergangene Woche besuchte der amerikanische Vize-Generalstabschef Admiral Edmond J. Bastian Tunesien und traf dort hohe politische Verantwortliche. Es folgte ihm eine Delegation amerikanischer Offiziere nach, die ebenso Tunesien besuchte.

Bedeutet nun all dies, dass die USA beginnen, in Tunesien Fuß zu fassen?

 

Antwort:

Um die Antwort zu verdeutlichen, muss Folgendes erwähnt werden:

  • 1. Tunesien ist eines der potentiellen Gebiete, das für ein Ringen der Kolonialstaaten um Hegemonie in Frage kommt. Dies wegen seiner strategischen Lage und seiner besonderen Vorteile. Darüber hinaus zählt es zu den politischen Experimentallaboren westlicher Staaten. Nach dem Auszug der französischen militärischen Kolonialmacht fiel es dem Hegemonialbereich Englands zu.

Nach der Beseitigung Al-Habib Bourqibas von der Macht im Jahre 1987, da er bereits zu alt und unfähig war, die Regierungsgeschicke zu leiten, folgte ihm Zain Al-Abidine an die Staatsspitze. Dieser war wie sein Vorgänger den Engländern vollkommen und ohne irgendwelche Vorbehalte treu ergeben.

  • 2. Die USA nutzten die Spannungen zwischen Lybien und Tunesien im Jahre 1988 und versuchten, Druck auf Zain Al-Abidine auszuüben und ihn zu verlocken, um in Tunesien Fuß zu fassen. Sie gewährten Tunesien großzügige Sicherheitshilfen im Wert von 61 Millionen Dollar, und zwar unter dem Titel „Zurückschlagen der Aggression". Absicht war, den tunesischen Präsidenten dazu anzustacheln, eine Front gegen Oberst Gaddafi zu eröffnen und sich mit den Amerikanern gegen sein Regime zu stellen. Doch Zain Al-Abidine Bin Ali zeigte schnell sein wahres Gesicht, drehte den USA die kalte Schulter zu und verbesserte seine Beziehungen zu Gaddafi. Die USA reduzierten daraufhin ihre Hilfe für Tunesien auf lediglich 8 Millionen Dollar. Somit gelang es den USA nicht, die Agentenschaft Bin Alis für England zu durchbrechen. Vielmehr folgte dieser dem Weg, den sein Vorgänger Bourqiba beschritten hatte.
  • 3. Im Dezember 1994 unternahmen die USA mehrere Anstrengungen in dieser Richtung. Dies geschah auf dem Wege einer Initiative, die als „Dialog des Mittelmeeres" bezeichnet wurde und unter der Schirmherrschaft des Nordatlantikpakts (der NATO) stattfand. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion gelang es nämlich den USA, dieses Bündnis in sehr effizienter Weise zu für ihre Interessen zu benützen. Erwähnenswert ist, dass dieser „Dialog" die Länder Algerien, Ägypten, „Israel", Jordanien, Mauretanien, Marokko und Tunesien umfasst, obwohl diese Staaten nicht Mitglied der Nato sind.
  • 4. Im Gegenzug versammelte die Europäische Union während der Konferenz von Barcelona im November 1995 die Mitgliedstaaten der EU und ebenso die Mittelmeerstaaten Algerien, Ägypten, „Israel", Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien, die Türkei und die palästinensische Behörde. Diese Konferenz fand unter dem Titel „EUROMED-PROJEKT" statt. Die Europäische Union gab für dieses Projekt von 1995 bis 2000 eine Summe von sieben Milliarden Euro aus. Später wurde zwischen fünf südeuropäischen Staaten (Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Malta) und fünf nordafrikanischen Staaten, zu denen die arabischen Maghrebstaaten (Algerien, Marokko, Tunesien, Lybien und Mauretanien) zählten, eine Union gebildet. Sie erhielt die Bezeichnung „5+5". Diese Union legte das Gewicht auf die Terrorbekämpfung und die illegale Einwanderung. All das vereitelte aufs Neue die amerikanischen Bestrebungen, einen Einfluss in dieser Region zu gewinnen. Als belegendes Beispiel sei hier angeführt, dass nur 2 Prozent des amerikanischen Außenhandels und weniger als 1 Prozent der amerikanischen Investitionen mit dieser Region verbunden sind.
  • 5. In dieser Zeit gelang es auch dem Regime Zain Al-Abidines, alle Versuche zu blockieren, die seitens des früheren amerikanischen Präsidenten Bill Clinton zur Durchbrechung des tunesischen Walls unternommen wurden. So vermochte es der damalige Berater der amerikanischen Außenministerin Pelletro während seines Besuches in Tunesien nicht, das tunesische Regime den anderen Regimen anzuschließen, die einverstanden waren, bei den amerikanischen Sicherheits­projekten in Nordafrika mitzumachen.
  • 6. Als im Jahre 2000 die US-Administration wechselte, wurde die amerikanische Blickrichtung auf dieses Gebiet verschärft. Der Druck auf diese Länder, sich zu reformieren, verstärkte sich. Diese Reformvorschläge wurden den Ländern der Region im Zuge des „Projekts für den großen Mittleren Osten" unterbreitet. Trotzdem gelang es den Vereinigten Staaten nicht, greifbare Resultate zu erzielen.
  • 7. Der erste amerikanische Teilerfolg bei der Durchdringung des hochfesten tunesischen Sicherheitswalls stellte sich nach den Anschlägen vom 11. September 2001 ein, als die Rede von der Errichtung amerikanischer Militär­basen gang und gebe wurde. So veröffentlichte die Zeitung „Wall Street Journal" am 10. Juni 2003 einen Bericht, in dem offizielle Vertreter des Pentagons mit der Idee zitiert wurden, quasipermanente Militärbasen in Tunesien, Algerien und Marokko zu errichten. Dies im Zuge einer geplanten, umfassenden Umstellung der weltweiten Militärpräsenz der Vereinigten Staaten. Dazu zählen Pläne zur Reduktion der in Deutschland stationierten amerikanischen Streitkräfte und ihre Überstellung in andere Gebiete.

Auch bestätigten im Ausland befindliche tunesische Oppositionellenkreise diese Berichte. Sie erwähnten, dass der Aufbau einer amerikanischen Militärbasis in der Gegend von Bensirt geplant sei, wobei ein Teil von ihr als Flugbasis in Sidi Ahmed errichtet werden soll und der andere als Marinebasis in Bashatir.

In den letzten Jahren nahm Tunesien an periodisch stattfindenden Sicherheitskonferenzen teil, an denen auch die restlichen nordafrikanischen Staaten sowie die Vereinigten Staaten teilnahmen. Erklärtes Ziel dieser Konferenzen ist die Terrorismusbekämpfung und die Verfolgung der Al-Kaida-Kämpfer in Nordafrika.

Die USA übten noch andere Druckmaßnahmen auf die tunesischen Herrscher aus, um die Amerikaner im Irak zu unterstützen. So wurde am 30. Dezember 2003 vom Kongresskomitee für amerikanische Außenbeziehungen ein Bericht mit dem Titel: „Afrika: die Terrorprotektorate" veröffentlicht. Darin wurde Tunesien gemeinsam mit Ägypten und Algerien unter jenen Ländern eingestuft, die mittelfristig eine potentielle Gefahr für die Entwicklung von Terrorbedrohungen bilden.

Die wiederholten Besuche der Kongressabgeordneten und der amerikanischen Regierungsvertreter in Tunesien während der vergangenen zwei Jahre reihen sich ebenfalls in diese Strategie ein; die Strategie von Druckausübung und Verlockung, um das Regime zu durchdringen.

Trotzdem vermochten es all diese Druckmaßnahmen nicht, Tunesien ins ameri­kanische Schlepptau zu nehmen. Die diesbezüglichen scheinbaren Anzeichen sind eher taktisch zu verstehen; in der altbewährten britischen Art, keine offene Konfrontation mit den USA einzugehen, sondern sie von hinter den Kulissen bei der Umsetzung zu stören.

Den Engländern ist das ernsthafte Interesse der USA an Tunesien, ja an ganz Nordafrika, wohl bewusst. Genauso wie sie die Machtübertragung von Bourqiba an seinen Vertrauensmann Zain Al-Abidine in die Wege leiteten, arbeiten sie auch jetzt - bereits im Vorfeld - an der Vorbereitung der Regierungsübergabe von Zain Al-Abidine an einen Nachfolger, der ebenfalls in der britischen Gefolgschaft verbleibt. Gleichzeitig zeigen sie aber diesen Nachfolger als jemanden, der die USA nicht provozieren will und ihnen nicht feindlich gesinnt ist, um damit dem wachsenden amerikanischen Druck auf Tunesien den Wind aus den Segeln zu nehmen. So fiel die britische Wahl auf Kamel Morjane, um den amerikanischen Druck zu vermindern, da dieser Mann für die USA akzeptabler ist als Zain Al-Abidine.

Allerdings muss erwähnt werden, dass die Krankheit Zain Al-Abidines nicht dramatisch ist. Die Möglichkeit, dass er bis zum Ende seiner Amtszeit 2009 an der Macht bleibt, ist durchaus gegeben. Das Winken mit der Nachfolge Kamel Morjanes hatte nur den Zweck, den amerikanischen Druck auf Tunesien zu vermindern. Dies ist die traditionelle Taktik der Briten zur Festigung ihres Einflusses in einem Land, die sie immer dann anwenden, wenn sie merken, dass dieses Land einem Druck ausgesetzt ist. Sie ähnelt auch ihrer Vorgangsweise bei der Erhaltung des lybischen Regimes, als es verstärktem amerikanischen Druck ausgesetzt war. England flüsterte Gaddafi ein, vor den USA auf die Knie zu fallen, sein Waffenprogramm aufzugeben, in der Lockerby-Affäre einzulenken und die geforderten Schadenersatzzahlungen zu leisten. All das, um den USA jede Rechtfertigung zu nehmen, weiter Druck auf Gaddafi auszuüben oder um diesen Druck zumindest zu reduzieren.

Dieses Winken mit Kamel Morjane als Nachfolger für den kranken Zain Al-Abidine, der nicht mehr lange zu leben habe - wobei England die Nachricht seiner Erkrankung dramatisierte, als ob er sich tatsächlich in den letzten Atemzügen befände - dient, wie gesagt, weiterem amerikanischen Druck auf Tunesien den Weg abzuschneiden. Um dies gut begreiflich zu machen, wollen wir einige Informationen über Kamel Morjane, der das Verteidigungs­ministerium inne hat, darlegen:

  • 1. Kamel Morjane ist ein fähiger Diplomat.
  • 2. Trotz seiner Bekanntheit wegen der Posten, die er im Ausland innehatte, ist er ein aktives Mitglied in der Regierungspartei, auch wenn dies nicht sichtbar ist.
  • 3. Mit dem jetzigen Präsidenten Zain Al-Abidine Bin Ali ist er verschwägert. Er ist auch verwandt mit ihm und beide gehören der gleichen Sippe an. Beide stammen aus der Stadt Hammam Soussa. Die Frau Kamel Morjanes ist die Nichte schwesterlicherseits von Zain Al-Abidine. Und Zain Al-Abidine, der für seine Fuchsschläue bekannt und vom gehässigen Misstrauen britischer Politik geprägt ist, vertraut Kamel Morjane. Deswegen übertrug er ihm auch ein so wichtiges Ressort wie das Verteidigungsministerium.
  • 4. Wegen seiner Aufgaben im Ausland, die er für lange Zeit innehatte, gewann er Bekanntheit und ein hohes Ansehen in der internationalen Gemeinschaft.
  • 5. Da er von den innenpolitischen Maßnahmen des tunesischen Staates entfernt war, ist sein Name durch die Verbrechen des tunesischen Regimes gegen Land und Leute nicht beschmutzt worden, obwohl er Tunesien in seinen Ansprachen, insbesondere in denen vor den Vereinten Nationen, stets in Schutz genommen hat. Deswegen kann er auch von diesem Aspekt her sowohl lokal als auch weltweit leicht und problemlos akzeptiert werden.

Aus diesen Gründen ist die Wahrscheinlichkeit, dass Kamel Morjane sich den USA zuneigen könnte, äußerst gering.

Zuletzt war auch beobachtet zu beobachten, dass Kamel Morjane alles tut, was ihm möglich ist, und jedes Mittel einsetzt, das ihm zur Verfügung steht, um sich vor jenen Kräften zu profilieren, die sich ihm seiner Meinung nach entgegenstellen könnten. Er tut dies, damit sie ihn, seine Erfahrung, seine internationale Stellung und seinen innen­politischen Einfluss akzeptieren. Die politische Offensive, die Kamel Morjane initiierte, ist voller Beschwichtigungsbotschaften betreffend seine Person. Er machte klar, dass er nichts gegen die internationale Gemeinschaft, insbesondere gegen die Interessen der USA, unternehmen werde. Dadurch hofft er, die USA neutral halten zu können, damit diese nichts gegen ihn unternehmen bzw. ihm keine Hindernisse in den Weg legen.

So viel zur Person Kamel Morjanes.

Was Zarkozy anlangt, dessen erste außereuropäische Reise ihn in die arabischen Maghrebstaaten führte, so traten bei dieser Reise keine erkennbaren Einflüsse auf den Machtwechsel in Tunesien auf. Er betonte bei seiner Reise vielmehr die „Mittelmeer­partnerschaft", und zwar in so einem Maße, dass Marokko seinen Besuch mit fadenscheinigen Entschuldigungen ablehnte. Wahrscheinlicher ist hingegen, dass sein Besuch der Stärkung des französischen Kultureinflusses dient und nicht um politischen Einfluss auf das tunesische Regime auszuüben. Der Besuch stellt eine Fortsetzung der Reisen Sarkozys in britische Einflussgebiete dar, und zwar unter Absprache mit den Briten selbst. Er ähnelt in weitem Maße seinem Besuch in Lybien vor einiger Zeit.

Was die Freilassung der 21 politischen Gefangenen Ende vergangenen Juli betrifft, nachdem Sarkozy bei seinem Besuch in Tunesien über Menschenrechte und die politischen Gefangenen sprach, so sind diese Gefangenen zum Anlass des fünfzigsten Jahrestages der Entstehung der tunesischen Republik freigelassen worden. Die Verknüpfung der Freilassung mit diesem Ereignis lässt es fernliegend erscheinen, dass sie wegen dem Besuch Sarkozys erfolgt ist. Das politische Kapital, das man daraus schlagen könnte, gilt eher dem Einklang mit den amerikanischen Forderungen nach Menschenrechten, Reformen und Demokratie als Sarkozys Bitten zu entsprechen. Ausgenommen davon ist der Menschenrechtsaktivist und Rechtsanwalt Muhammad Abbu. So hat Sarkozy diesen Fall während seines Treffens mit Zain Al-Abidine explizit angesprochen. Die restlichen Zwanzig, die freigelassen wurden, gehören der Nahda-Bewegung an. Man hat sie unter bestimmten Restriktionen auf freiem Fuß gesetzt, die ihnen seitens des tunesischen Justizministeriums auferlegt wurden.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Kamel Morjane nach englischen Anweisungen „frühzeitig" ins Verteidigungsministerium berufen wurde, um den amerika­nischen Druck auf das tunesische Regime zu mindern und Kamel- wenn es nötig werden sollte - für die Übernahme der Staatspräsidentschaft vorzubereiten, damit er keine bösen Überraschungen erlebt oder innenpolitische bzw. außenpolitische Hindernisse in den Weg gelegt bekommt. Dies unter der Prämisse, die „Suppe auf äußerst kleiner Flamme zu garen."

Trotzdem gelangt man zum Ergebnis, dass Reformen in Tunesien zu erwarten sind, die mit den amerikanischen Wünschen im Einklang stehen, auch wenn sie für die USA nicht ganz befriedigend ausfallen werden. Zudem wird es einige Verbesserungsschritte im Bereich der Menschenrechte und Ähnliches geben. Jedoch ist es noch viel zu früh zu behaupten, dass die USA in Tunesien Einfluss gewonnen hätten oder kurz davor stünden. Tunesien zählt noch immer zu jenen Staaten, deren Loyalität den Engländern und Europäern sicher ist. Der tunesische Sicherheitswall stellt nach wie vor ein festes Bollwerk gegen jeden amerikanischen Infiltrationsversuch dar. Solange das Militär und die Sicherheitsapparate kompakt unter Führung der britischen Agenten stehen, wird es für die Amerikaner schwierig sein, bei ihren Versuchen, den Sicherheitswall zu durchdringen, Erfolg zu haben.

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Antwort auf eine intellektuelle Frage Antwort auf eine Frage über Interaktionsphase (Marhalat at-Tafa'ul)

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In dem von der Partei herausgegebenen Schriftstück „Die politische Aktivierung"  (At-Tahrik as-siyasiy) wird erwähnt, dass der politische Kampf (Al-Kifah al-siyasiy) einen Tätigkeitsstil (Uslub) und keine Methode (Tariqa) verkörpere. Wenn es sich so verhält, dass der politische Kampf und die ideologische Auseinandersetzung bzw. das ideologische Ringen (as-Sira‘ al-fikriy) Tätigkeitsstile und keine Methode darstellen, bedeutet dies dann, dass die Interaktionsphase (Marhalat at-Tafa'ul) zur Methode zählt, was sich aber an politischen und intellektuellen Aktivitäten darin abspielt, zum Tätigkeitsstil? Zu beachten ist, dass in Versen des Heiligen Koran der politische Kampf und das ideologische Ringen mit den Oberhäuptern des Unglaubens unter den Quraischiten klar zutage treten.

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Antworten auf Fragen

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Die Pflicht zur Gründung politischer Parteien wird durch eine erfüllt. Ist nun die Gründung weiterer Parteien nach der Entstehung der ersten verpflichtend (Fard) oder wünschenswert (Mandub)?

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Bericht über die Kampagne von Hizb-ut-Tahrir gegen die wiederholte Verunglimpfung des Koran in den Niederlanden

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 Nachdem das niederländische Parlament entschied, Ende Januar 2008 einen verunglimpfenden Film über den Koran im Fernsehen auszustrahlen, veranstalteten die Mitglieder von Hizb-ut-Tahrir in den Niederlanden eine großangelegte Kampagne gegen die Ausstrahlung dieses Films. Die Kampagne wurde auf folgende Art und Weise durchgeführt:

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Presseerklärung zu den Ereignissen in Frankreich

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Nach Tagen und Nächten der Gewalt, die Frankreich erlebt hat, gab die französische Regierung grünes Licht für die Verhängung einer Ausgangssperre in jenen Gegenden, in denen es zu der gewalttätigen Protestwelle gekommen ist. Urheber dieser Protestaktionen sind Jugendliche und junge Burschen aus muslimischer und nichtmuslimischer Migrantenherkunft. Mit der Verhängung dieser Ausgangssperre, die auf ein Gesetz vom 3. April 1955 zurückgeht, hat die französische Regierung den Kriegszustand im Lande ausgerufen.

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Wird sich das Unheil der spanischen Inquisition wiederholen?

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In einer Rede vor der Evangelischen Akademie Tutzing rief Bundeskanzlerin Angela Merkel am Sonntag, den 8. 7. 2007 die Europäer dazu auf, die europäischen Werte gegenüber den „Extremisten" und den „Feinden der Demokratie" zu verteidigen. Man muss keine große Phantasie besitzen, um zu erkennen, dass die Bundeskanzlerin mit dieser Aussage die Muslime gemeint hat, und zwar insbesondere jene, die sich zum Islam als Lebensordnung bekennen. Ebenso forderte Wolfgang Schäuble in einem Interview mit dem Spiegelmagazin eine Änderung im Grundgesetz, die so genannten „Gefährdern" die Nutzung von Internet und Mobiltelefonen untersagt. Auch dachte er laut über die Möglichkeit der gezielten Tötung (targeted killing) nach, um - wie er meint- den Sicherheitskräften zu ermöglichen, den „Krieg gegen den Terror" führen zu können.

Dies sind nur einige der neuesten Erklärungen europäischer Politiker. Nicht zu vergessen sind die bereits früher gegen Muslime ergriffenen Maßnahmen, wie das Verbot von Kopftuch oder Gesichtsschleier an einigen Orten. Ebenso wurden in manchen Ländern Diskussionen über ein Fremdsprachenverbot und die Legalisierung der Folter zum Erhalt von Informationen geführt. Auch werden Gesetze erlassen, um den Integrationsdruck auf Migranten zu erhöhen, und Anderes mehr.

Kehren wir aber mit unserem Gedächtnis in die Vergangenheit zurück. Genau genommen nach Spanien, wo mit den verschiedensten Maßnahmen und Mitteln eine brutale Inquisition betrieben wurde, um die islamische Präsenz dort ein für alle mal auszulöschen.

So ergingen im Jahre 1501 einige Erlässe mit folgendem Inhalt: In Granada mussten die Moscheen in Kirchen umgewandelt und alle islamischen Bücher verbrannt werden. Später wurde dies auf alle anderen Regionen des Landes ausgedehnt. Die arabische Sprache wurde verboten und die Waffen der Muslime konfisziert.

Im Jahre 1502 erging ein königlicher Erlass, der den Muslimen nur zwei Monate gewährte, um das Christentum anzunehmen oder das Land zu verlassen. Auf den öffentlichen Plätzen Granadas wurden tausende arabische Bücher verbrannt und Muslime aus dem Bayazin-Bezirk gegenüber der Alhambra zwangschristianisiert.

1508 wurde der königliche Erlass zum Verbot der islamischen Kleidung erneuert, und 1510 wurde den Muslimen, die als Mauren bezeichnet wurden, eine Sondersteuer auferlegt.

Im Jahre 1511 erneuerte die Regierung den Waffenverbotserlass, befahl die Verbrennung der restlichen islamischen Bücher und verbot das Schächten von Tieren.

Am 15.03.1524 wurde ein neuer Erlass bekannt gegeben, der die Zwangschristianisierung jedes Muslims anordnete, der noch an seinem Glauben festhielt. Wer sich der Christianisierung verweigerte, hatte unverzüglich das Land zu verlassen. Jeder, der sich dem Christianisierungsbefehl widersetzte oder das Land nicht verließ, wurde mit lebenslanger Leibeigenschaft bestraft. Ebenso wurde der Erlass zur Zwangsumwandlung jeder Moschee in eine Kirche erneuert.

Danach folgten weitere Erlässe. Einige verboten den Muslimen mit Gold, Silber und Edelsteinen sowie mit Seide zu handeln. Andere zwangen jeden Muslim, der weiter an seinem Glauben festhielt, ein blaues Zeichen an seiner Kappe zu tragen. Auch mussten sich Muslime anderen Erlässen zufolge auf der Straße niederwerfen, sobald ein Bischof vorbeizog. Ein weiterer Erlass befahl die Konfiszierung aller arabischen Bücher, ein andere das Verbot, Arabisch zu sprechen. Noch ein Erlass untersagte den Muslimen das Kopftuch zu tragen (kommt uns das etwa bekannt vor?). Auch ergingen Erlässe zur Schließung der öffentlichen Bäder, zum Verbot der islamischen Tracht, die durch die spanische zu ersetzen war, und die Änderung arabischer Namen in spanische. Es ergingen auch andere Erlässe, die jedes Zeichen islamischer Präsenz in Spanien auslöschten.

Diese Gesetze, die heute von westlichen Staaten erlassen werden, erinnern uns an die spanischen Erlässe, denn meistens beginnt die Verfolgung mit der Änderung von Verfassung und Gesetzen, um dafür eine legale Grundlage zu schaffen.

Was wir heute an Bestrebungen westlicher Länder erleben, Verfassungen und Gesetze zu ändern, sind Zeichen, die bei uns Fragen über die Zukunft der Muslime in diesen Ländern aufwerfen. Wird sich die spanische Inquisition wiederholen oder ist der Westen heute klüger als er es damals war?

Wir würden gerne glauben, dass der Westen klüger geworden ist, dass im Westen Menschenrechtsorganisationen existieren, die eine Wiederholung der spanischen Inquisition verhindern, und dass die meisten Erklärungen westlicher Politiker bloß Meinungen bleiben und nicht zu angewandten Gesetzen mutieren.

Dies könnte aber leicht passieren. Denn eine Erklärung heute kann morgen schon zu einem Gesetz werden. Dazu bedarf es nur eines Anschlags hier oder dort und schon ist aus der Erklärung ein implementierungspflichtiges Gesetz geworden.

Was garantiert uns eigentlich die Verhinderung einer neuerlichen Inquisition?

Haben uns etwa die rechtsstaatlichen Institutionen die Skandale von Guantanamo und Abu Ghreib erspart? Haben sie etwa das Verschleppen von Menschen verhindert und ihren Geheimtransport an Orte, wo sie gefoltert werden?

Wir wollen noch kein endgültiges Urteil treffen. Wir wollen nur die Öffentlichkeit zum Nachdenken bringen und uns fragen: Welche Richtung haben manche Politiker im Westen eingeschlagen? Wird sich die spanische Inquisition aufs Neue wiederholen?

 

DI Shaker ASSEM

Mediensprecher von Hizb-ut-Tahrir

im deutschsprachigen Raum

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„Hass hat sich aus ihren Mündern gezeigt, doch was ihre Herzen verbergen, ist schlimmer!"

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Nach einer Präsidiumssitzung des Kärntner BZÖs erklärte Landeshauptmann Haider am Montag, dem 3. 9. 2007, er wolle ein generelles Kopftuchverbot für muslimische Frauen in Österreich. So meinte er wörtlich: „Ich möchte keine verschleierten Frauen auf unseren Straßen sehen.", und fügte hinzu: „Das ist ein Rückschritt ins Mittelalter." Das BZÖ orientiere sich dabei am niederländischen Modell, wo über ein "Vermummungsverbot" das Tragen des Ganzkörper-Schleiers verboten worden sei, ergänzt der geschäftsführende Kärntner BZÖ-Obmann Stefan Petzner. Auf den Einwand von Journalisten, was dann mit den „Kopftüchl" tragenden Großmüttern sei, die im Kärntner Unterland oder im Gailtal gelegentlich noch anzutreffen sind, meinte Haider: „Dagegen habe ich nichts." Das Kopftuchverbot solle nur gelten, wenn es nicht „folkloristisch" getragen wird.

In der Vorwoche hatte Haider bereits ein österreichweites Verbot für den Bau von Moscheen mit Kuppel und Minarett gefordert. Er wolle in der Landesregierung einen entsprechenden Antrag zur Novellierung der Kärntner Bauordnung einbringen, wonach „islamische Sakralbauten" (= Moscheen) zukünftig einer Sonderwidmung bedürfen und in erster Bauinstanz von den jeweiligen Bürgermeistern aus Gründen der „Ortsbildpflege" abgelehnt werden können. Das Thema will Haider auch bei der österreichischen Landeshauptleutekonferenz ansprechen. Parallel dazu hat das Bundes-BZÖ - vertreten durch BZÖ-Generalsekretär Gerald Grosz und BZÖ-Menschenrechtssprecher (!) Gernot Darmann - ein „Maßnahmenpaket gegen den islamischen Fundamentalismus" geschnürt, in dem ein generelles Verbot des Vollschleiers in Österreich wie auch ein Verbot von Moscheebauten gefordert wird. Man erwarte sich vom österreichischen Parlament, dem Nationalrat, eine entsprechende „Willenserklärung", die an die Bundesländer gerichtet sein soll. Damit wolle man der „schleichenden Islamisierung Europas" einen Riegel vorschieben, so der Tenor.

Für uns ist es wahrhaft erstaunlich, mit welch klaren Worten man in Österreich gegen den Islam und die Muslime mobil zu machen versucht. Die spärlichen Kaschierungsversuche vergangener Zeiten sind fallengelassen worden. Mit offenen Worten zieht man nun seitens avancierter Politiker, wie eines Landeshauptmannes von Kärnten, gegen die Praktizierung des Islam zu Felde.

Dabei wundern wir uns nicht so sehr über die Aussagen von Haider und Co., deren Einstellung zum Islam wir in den letzten 20 Jahren zur Genüge kennen lernen durften. Vielmehr erschreckt uns das diesbezügliche, fast schon verschwörerisch anmutende Schweigen des politischen Mainstreams in Österreich. Ansonsten sind nämlich die Vertreter der so genannten „gemäßigten politischen Lager" keinesfalls zimperlich, wenn es um die Kritik an BZÖ, FPÖ und dem „rechten Spektrum" geht. Im Gegenteil, fast jede Aussage von „Rechts" wird zum Anlass genommen, um dagegen heftig zu protestieren und mit harten Attacken zu antworten. In diesem Falle aber vernehmen wir nichts als Stille. Ist es etwa zustimmendes Schweigen?

Obwohl man mit solchen Forderungen die Fundamente der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, der man sich im Westen ja so verbunden fühlt, aus den Fugen hebt, führte dies zu keinerlei Proteststürmen vom politischen Gegner.

Mit der Forderung nach einem Kopftuchverbot werden gleich zwei bisher als unantastbar geltende Heiligtümer der westlichen „Wertegesellschaft" mit Füßen getreten: die persönliche Freiheit, die sich auch in der Kleidungsfreiheit äußert, und die Glaubensfreiheit, die sich ja gerade in der Freiheit, sich dem eigenen Glauben entsprechend zu kleiden, manifestiert. Ebenso steht die Forderung nach einem Verbot von Moscheebauten in diametralem Widerspruch zur Glaubensfreiheit, die auch den Bau von „Sakralhäusern" mit einschließt.

Schlichtweg als Hohn mutet dabei die Tatsache an, dass solche Forderungen von Personen kommen, die ununterbrochen ihre „demokratisch-freiheitliche" Grundgesinnung bekunden.

Solche Äußerungen sollten uns die Augen öffnen und uns klar machen, wie schwach und wackelig die Grundwerte hiesiger Gesellschaften sind und wie leicht sie von ihren glühendsten Protagonisten aufgegeben werden, sobald diese sich mit dem Islam konfrontiert sehen.

Ist es nicht geradezu lächerlich, wenn einer „folkloristischen" Gewohnheit - dem „Omakopftüchl" - mehr Wert beigemessen wird als der Glaubens- und Gewissensfreiheit? Ist es nicht in höchstem Grade anmaßend, ja menschenverachtend, wenn Kopftuch tragende Musliminnen aus Österreichs Straßen verschwinden sollen, nur weil sie das Blickfeld, das „Sichtpanorama", des Herrn Landeshauptmannes stören? Desselben Landeshauptmannes wohl gemerkt, der in Lybien gemeinsam mit Muslimen in freundschaftlicher Verbundenheit die Wasserpfeife raucht.

Uns sollte bewusst sein, dass sich hier aufs Neue die koranische Aussage bewahrheitet, die uns der Allmächtige bereits vor 1400 Jahren mitgeteilt hat:

(قد بدت البغضاء من أفواههم وما تخفي صدورهم أكبر)

„Hass hat sich aus ihren (der Ungläubigen) Mündern gezeigt, doch was ihre Herzen verbergen, ist schlimmer." (3:118)

Solche Aussagen von Haider, Strache und Co. und das abwartende Schweigen, mit dem sie vom politischen Mainstream in Österreich begleitet werden, belegen, wie fadenscheinig, ja verlogen dieses Wertesystem ist, an das sich die Menschen hier klammern. Wir Muslime sollten dies zum Anlass nehmen, uns auf die unveränderlichen, göttlichen Werte des Islam zu besinnen.

Wir sollten auch wissen, dass solche Aussagen nur die Vorboten einer schlimmen Zeit sind, die die Muslime hier erwartet. Zu betonen ist, dass es sich dabei nicht um ein österreichisches Phänomen handelt, sondern dass man sich offenbar europaweit zu einem Generalangriff auf die hier lebenden, praktizierenden Muslime entschieden hat. Beispiele aus Deutschland, Frankreich oder den Niederlanden gibt es dafür genug. Man will in Europa keinen Islam, der von Gott offenbart wurde, sondern ein entstelltes Surrogat, das sich vom christlichen Glauben nicht mehr unterscheidet. Es gilt die Forderung nach einer uneingeschränkten, vollkommenen Assimilation, wobei bereits die äußeren Symbole einer muslimischen Eigenständigkeit, wie Kopftuch oder Moschee, verboten werden sollen.

Uns muss auch bewusst sein, dass wir in diesem Kampf um unsere muslimische Identität in Europa alleine stehen. Von den Regierungen in der islamischen Welt, die mit den Westmächten im Kampf gegen den Islam kollaborieren und jede islamische Änderungsbestrebung bis aufs Blute bekämpfen, ist wahrlich keine Hilfe zu erwarten.

Nur ein rechtgeleitetes, islamisches Kalifat, das die muslimischen Länder in einem Staate vereint und die Hegemonie der imperialistischen Westmächte ein für allemal beendet, wird auch die Muslime in nichtmuslimischen Ländern schützen können, wie es auch in der Geschichte der Fall war. So löste eine einzige muslimische Frau, der man in einem nichtmuslimischen Land das Kopftuch vom Leibe riss, ein vom Kalifen initiiertes politisches und militärisches Erdbeben aus.

Dies sollte für die Muslime in Europa der Anlass sein, sich mit denen zusammenzuschließen, die sich aufrichtig für eine Wiedererrichtung des Kalifats in der islamischen Welt einsetzen.

In ihrem ureigenen Interesse sollten sie dafür tätig werden, um sich und zukünftigen Generationen die islamische Identität zu erhalten und um das verzerrte „Sichtfeld" jener zu korrigieren, die aus den Ängsten der Menschen politisches Kapital schlagen wollen.

(يا أيها الذين آمنوا استجيبوا لله وللرسول إذا دعاكم لما يحييكم)

„Ihr, die ihr glaubt! Folgt Allah und dem Gesandten, wenn er euch zu dem aufruft, was euch Leben spendet." (8:24)

 

D. I. Shaker Assem

Repräsentant von Hizb-ut-Tahrir

im deutschsprachigen Raum

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Zurückweisung der falschen Behauptungen, die seitens der „Wiener Zeitung" gegen Hizb-ut-Tahrir vorgebracht wurden

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In zwei Artikeln vom 3.12.2007 und 4.12.2007 wurde seitens der „Wiener Zeitung" behauptet, dass bei den Empfängen von Bundespräsident, Bundeskanzler und Bürgermeister anlässlich des Ende des Fastenmonats Ramadan „Mitglieder von islamistischen, zum Teil auch terroristischen Gruppierungen wie den Muslimbrüdern, Hamas und Hizb ut-Tahrir" anwesend gewesen sein sollen.

Zum ersten stellen wir von Hizb-ut-Tahrir fest, dass keines unserer Mitglieder an irgendeinem dieser Empfänge teilgenommen hat. Das erklärte Ziel von Hizb-ut-Tahrir, in der islamischen Welt das rechtgeleitete Kalifat zu gründen, nimmt unsere volle Aufmerksamkeit und Kraft in Anspruch, sodass wir weder Zeit noch Muße finden, uns in die Tiefen des österreichischen Politstreits zu begeben oder an Empfängen teilzunehmen, die eher der persönlichen Profilierung dienen als dem wirklichen Interesse des Islam.

Zum zweiten weisen wir mit aller Entschiedenheit die in den Artikeln vorgebrachten Behauptungen zurück, dass es sich bei Hizb-ut-Tahrir um eine „terroristische Gruppierung" handle. Wenn dies der Fall wäre, hätte man nicht gezögert, Maßnahmen gegen uns zu ergreifen, was bis dato aber nicht der Fall ist.

Tatsache ist nämlich, dass wir weder auf der Terrorliste des FBI noch auf der Liste terroristischer Vereinigungen des Weißen Hauses stehen. Obwohl wir solchen von Kolonialmächten herausgegebenen Listen keine Bedeutung beimessen und uns davon in unserer gewaltfreien Tätigkeit, die allein vom islamischen Recht geleitet wird, keinesfalls beeinflussen lassen, haben derartige Listen für den Verfasser des Artikels, Herrn Stefan Beig, offenbar Tatsachencharakter, weil er sich auf sie beruft. Herr Beig täte also gut daran, seine journalistischen Recherchen in Zukunft genauer durchzuführen und seine Quellen zu lesen, bevor er sie als Beleg heranzieht. Mit aus der Luft gegriffenen Anschuldigungen hat er seinem Berufsstand weiß Gott keine Ehre gemacht. Dies für den Fall, dass wir Herrn Beig nur Ahnungslosigkeit und nicht die böse Absicht der bewussten Fehlinformation unterstellen.

Bis jetzt hielten wir die „Wiener Zeitung" für ein seriöses, amtliches Medium, das um Wahrheitsfindung bemüht ist. Um so mehr verwundert es, dass solche Artikel, die eher einem „Kronen-Zeitung"- oder neuerdings „Österreich"-Niveau entsprechen, ihren Weg in die „Wiener Zeitung" finden.

Der prominente Zeithistoriker Professor Paul Lendvai sagte einmal über den Bosnienkrieg: „Ein Krieg, in dem die einzige Wahrheit die Lüge ist." Es wäre beschämend, wenn diese Aussage nicht nur auf leidige, verurteilungswürdige Kriege, sondern auch auf die österreichische Medienlandschaft zuträfe.

D. I. Shaker Assem

Medienrepräsentant von

Hizb-ut-Tahrir

im deutschsprachigen Raum

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