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بسم الله الرحمن الرحيم

Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren nicht, ihr Kolonialisten!

Nachricht:

In diesen Tagen jährt sich zum 114. Mal der Völkermord an den Herero und Nama, der von den Deutschen während der Kolonialzeit in Südwest-Afrika Anfang des 20. Jahrhunderts begangen wurde. Deutschland müsse - wie auf Spiegel Online zu lesen war - die moralische, juristische und finanzielle Verantwortung für diese Verbrechen übernehmen.

Kommentar:

Im damaligen Deutsch-Südwestfrika, also auf dem heutigen Gebiet Kameruns Togos, Namibias und Teilen Botswanas und Kenias, verübten deutsche Kolonialtruppen während der Jahre 1904 bis 1908 an den dort ansässigen Stämmen Herero und Nama einen Völkermord, der an die 100.000 Menschen das Leben kostete. Dies geschah während der Aufstände der beiden Stämme, die durch eine Politik der ethnischen Säuberung, einen Völkermord fürchteten. Der deutsche Generalleutnant Lothar von Trotha ließ im sogenannten Vernichtungsbefehl mitteilen: „Die Herero sind nicht mehr Deutsche Untertanen. Innerhalb der Deutschen Grenze wird jeder Herero mit oder ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh erschossen. Ich nehme keine Weiber und keine Kinder mehr auf, treibe sie zu ihrem Volke zurück oder lasse auch auf sie schießen.“ Befürwortet und unterstützt hat dies Generalfeldmarschall Alfred Graf von Schlieffen, der erklärte, dass der entbrannte Rassenkampf nur durch die Vernichtung einer Partei abzuschließen sei. Das bedeutete, dass die andere Volksgruppe, nämlich die der Herero, ausgelöscht werden sollte. Die Gräueltaten gingen soweit, dass deutsche Offiziere Frauen dazu zwangen, ihre getöteten Männer mit Glasscherben zu skalpieren, um dann die Schädel zu wissenschaftlichen Zwecken nach Deutschland zu verfrachten. Und noch immer lagern einige Schädelknochen in deutschen Museen, wo vor wenigen Tagen einige davon an die Nachfahren der Toten übergeben wurden - ohne offizielle Entschuldigung oder Entschädigungen Deutschlands für diese Verbrechen.

Nach Schätzungen der Vereinten Nationen sind, laut Sputnik Arabic, zwischen 1904 und 1907 80% der Angehörigen des Stammes der Herero und 50% der Mitglieder des Stammes der Nama in Namibia dem Genozid, der durch die deutschen Kolonialtruppen verübt wurde, zum Opfer gefallen. In Zahlen ausgedrückt sind das an die Hunderttausend aus der Volksgruppe der Herero und Zehntausend aus dem Stamm der Nama, neben tausenden von Opfern, von denen die exakte Zahl nicht bekannt ist und die im damaligen Deutsch-Südwestafrika systematisch von deutschen Truppen massakriert wurden. Diese Massaker wurden von Generalleutnant Lother von Trotha angeordnet, der damit betraut wurde, die Aufstände der namibischen Stämme gegen die deutsche Kolonialmacht, niederzuschlagen. Dokumentierten Zeugenberichten zufolge kam es zu bestialischen Szenen, begangen durch deutsche Soldaten an Angehörige der Herero und Nama. Nach der Niederschlagung der Aufstände brachten die Soldaten willkürlich jeden aus diesen beiden Stämmen um, ob Männer, Frauen, Kinder oder Alte. Das trieb die Überlebenden zur Flucht in die Omaheke-Wüste, wo sie verhungerten und verdursteten. Nur Wenigen gelang es, die Wüste zu durchqueren und in die von der britischen Kolonialmacht kontrollierten Gebiete zu kommen. Es soll sich dabei um nicht mehr als Tausend Personen gehandelt haben.

Damit hat man diese Volksgruppe in der Tat ausgelöscht, einer ethnischen Säuberung ausgesetzt und aus den deutschen Kolonialgebieten hinausgetrieben. Heute fordern die Nachfahren von der deutschen Regierung sowohl eine Entschuldigung als auch eine Entschädigung für die begangenen Verbrechen. Doch die Regierung fühlt sich dazu nicht verpflichtet. Hingegen übernimmt sie die komplette Verantwortung für die von den Nazis und von Hitler verübten Verbrechen, insbesondere jene an den Juden, hält sich jedoch wiederum zurück, was die von gleicher Hand begangenen Verbrechen an den Sinti und Roma betrifft, an denen Hitler ebenfalls wie bei den Juden Gräueltaten beging.

Die deutsche Regierung zahlte immense Summen und Unterstützungen an den Zionistenstaat. Milliarden von D-Mark flossen an die Holocaust-Hinterbliebenen als Wiedergutmachung für die begangenen Nazi-Verbrechen. Erstaunlich ist, dass die deutsche Regierung aus dem Bundestag heraus, die türkische Regierung dazu aufforderte, den von ihnen so bezeichneten Völkermord an den Armeniern anzuerkennen, den die osmanischen Sicherheitskräfte Ende des 19. Jahrhunderts an ihnen verübt haben sollen.

Es wird hier bei der Verurteilung, der Wiedergutmachung, der Entschuldigung und der Übernahme von Verantwortung mit vielerlei Maß gemessen, je nach Position und Status der betroffenen Seite und je nach Stärke und Schwäche oder auch Anderes. Doch der Menschlichkeit wird hier als Maßstab keine Beachtung geschenkt. Sonst würden Reaktion und Urteil gleich ausfallen, wenn es doch um den gleichen Tatbestand geht.

Geschrieben für CMO-Radio von Hizb-ut-Tahrir

von Ing. Yousuf Salamah - Deutschland

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