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بسم الله الرحمن الرحيم
Antwort auf eine Frage
Das Reisen einer Frau
Der Hadith des Gesandten (s):
«لا يحل لامرأة تؤمن بالله واليوم الآخر تسافرُ مسيرة يوم وليلة إلا مع ذي محرم عليها»
Keiner Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, ist es gestattet, eine Reise von einem Tag und einer Nacht zu unternehmen, außer mit einem maḥram von ihr. (maḥram: ein für die Frau eheverbotener Mann). Bei Muslim auf dem Weg von Abū Huraira tradiert.
1- Es ist ihr verboten, alleine ohne maḥram eine Reise über die besagte Zeitspanne zu unternehmen, also einen ganzen Tag (24 Stunden), d. h., einen Tag und eine Nacht lang.
2- Der Offenbarungstext weist auf die Zeit hin und nicht auf die Entfernung. Wenn die Frau ohne maḥram z. B. mit einem Flugzeug eine Strecke von 1000 km reist und wieder zurückkommt, ohne die Zeitspanne zu überschreiten, dann ist ihr das erlaubt. Reist sie jedoch zu Fuß eine Strecke von 20 km und benötigt sie dafür länger als einen Tag und eine Nacht, dann ist ihr das ohne maḥram untersagt.
3- Die Offenbarungstexte, die zum Verkürzen des Gebets und der Erlaubnis zum Fastenbrechen ergangen sind, beziehen sich auf die Entfernung, und zwar sind es vier burud, was ungefähr 89 km entspricht. Bei der Verkürzung des Gebets ist also die Entfernung das Kriterium. Wer diese Entfernung reist, sei es mit dem Flugzeug, dem Schiff oder zu Fuß, für den ist es erlaubt, sein Gebet zu verkürzen, unabhängig davon, wie lange die Reise dauert.
4- Das Entscheidende bei der Reise einer Frau ohne maḥram ist die Zeit, nämlich eine Nacht und ein Tag, und zwar unabhängig davon, wie weit die Entfernung ist. Wenn eine Frau diese Zeitspanne nicht überschreitet, also innerhalb dieser fortgeht und wieder zurückkommt, dann ist ihr die Reise ohne maḥram erlaubt. Bei der Verkürzung des Gebets und der Erlaubnis des Fastenbrechens ist jedoch die Entfernung maßgeblich, und zwar unabhängig davon, ob die Reise eine lange oder kurze Dauer in Anspruch nimmt.
5- Ihre persönliche Sicherheit ist hingegen ein anderes Thema. Wenn ihre persönliche Sicherheit nur mit einem maḥram gewährleistet ist, dann darf sie nicht reisen, selbst wenn die Reise nur einen halben Tag dauern würde. Ihre persönliche Sicherheit ist wie gesagt ein anderes Thema.
6- Ein maḥram für die Frau ist ein für sie eheverbotener Mann. Einige Gelehrte sagen, auch eine Gruppe von vertrauenswürdigen Frauen wäre erlaubt. Bei uns überwiegt jedoch die Meinung, dass sie ihre Reise für die benötigte Entfernung mit einem männlichen maḥram antreten soll.
7- Wer sich für einen kurzzeitigen Kurs von z. B. drei Monaten auf Reise begibt, gilt als Reisender, solange er an seinem Kursort nicht sesshaft wird, sondern nur für die Kursperiode, wobei er dann wieder in seine ursprüngliche Heimstätte zurückkehrt. In diesem Falle nimmt er den Rechtsspruch des Reisenden ein. Wird er hingegen am Kursort sesshaft, dann ist sein Reisestatus beendet und er gilt islamrechtlich als Ansässiger.
4. Rabīʿ al-Auwal 1424 n. H.
31.05.2003