Donnerstag, 28 Rabi' al-thani 1446 | 31/10/2024
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Wilaya Jordanien

H.  7 Rabi' II 1446 No: 1446/03
M.  Donnerstag, 10 Oktober 2024

Nachruf für einen daʿwa-Träger

(مِّنَ الْمُؤْمِنِينَ رِجَالٌ صَدَقُواْ مَا عَاهَدُواْ اللهَ عَلَيْهِ فَمِنْهُم مَّن قَضَى نَحْبَهُ
وَمِنْهُم مَّن يَنتَظِرُ وَمَا بَدَّلُواْ تَبْدِيلاً)

Unter den Gläubigen gibt es Männer, die das wahr gemacht haben, wozu sie sich Allah gegenüber verpflichteten. Unter ihnen gibt es manche, die ihr Gelübde er füllt haben; und unter ihnen gibt es manche, die noch warten (müssen). Und sie haben keine Änderung vorgenommen;(33:23)

(Übersetzt)

In vollem Vertrauen auf Allahs Bestimmung und in vollständiger Ergebenheit ihr gegenüber betrauert das Medienbüro von Hizb-ut-Tahrir / wilāya Jordanien das Ableben von

Haǧǧ Youssef Mustafa Al-Tubasi (Abū Usāma),

der am Donnerstag, dem 10.10.2024 zu seinem Schöpfer zurückkehrte. Er gehörte zu den Mitgliedern der ersten Generation von Hizb-ut-Tahrir und schloss sich unseren Reihen in den 1950er-Jahren an. Sein Leben war geprägt von Bemühungen, die Wiederaufnahme der islamischen Lebensweise und die Scharia in die Tat umzusetzen.

Trotz seines hohen Alters, seines sich verschlechternden Gesundheitszustandes und seiner Verfolgung und Inhaftierung durch die Unterdrücker blieb er fortwährend aktiv und standhaft. Er war ein aufrichtiger Wächter des Islam und setzte sich für die Wiedererrichtung des Rechtgeleiteten Kalifats gemäß dem Plan des Prophetentums ein. Er ließ sich von dieser Tätigkeit auch nicht abbringen, bis seine Lebensfrist gekommen war. Wir bitten Allah (t), unserem verstorbenen Bruder zu verzeihen und ihm einen Platz in den Weiten Seines Paradiesgartens zu bescheren. Möge Er (t) ihn mit den Propheten, den Wahrhaftigen, den Märtyrern und den Rechtschaffenen vereinen. Welch ausgezeichnete Gefährten diese sind.

Möge Allah (t) unserem Verstorbenen barmherzig sein, ihm einen Platz in Seinem weitläufigen Paradiesgarten gewähren und seiner Familie und seinen Angehörigen viel Geduld und Trost schenken. Wir sagen nur das, was das Wohlgefallen unseres Herrn nach sich zieht: Gewiss, Allah (t) gehört, was Er genommen hat, und Ihm gehört, was er gegeben hat, und alles hat bei Ihm eine mit Weisheit vorbestimmte Frist.

(إِنَّا لِلَّهِ وَإِنَّا إِلَيْهِ رَاجِعُونَ)

„Wir gehören Allah, und zu Ihm kehren wir zurück.”(2:156)
Medienbüro von Hizb-ut-Tahrir / wilāya Jordanien
المكتب الإعلامي لحزب التحرير
Wilaya Jordanien
عنوان المراسلة و عنوان الزيارة
تلفون: 
www.hizb-jordan.org; www.facebook.com/hizb.jordan.org
E-Mail: info@hizb-jordan.org
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