Das Kopftuchproblem in Indien aus islamischer Perspektive
- |
Am 15. März 2022 entschied der Bundesgerichtshof des indischen Bundesstaates Karnataka, dass die von den indischen Hochschulbehörden vorgeschriebene Schuluniform (die das Tragen des ḥiǧāb oder eines ḫimār nicht zulässt) nicht gegen die persönliche Freiheit oder die Religion verstößt, und lehnte alle Anträge auf Erlaubnis des Tragens des ḥiǧāb bzw. ḫimār von neun muslimischen Studentinnen ab, die an staatlichen Voruniversitätshochschulen studieren. Das dreiköpfige Geschworenengremium führte weiter an, dass das Kopftuch (ḥiǧāb) nicht als wesentlicher Bestandteil des Islam betrachtet werden kann, und zitierte sogar Passagen aus dem Koran um das Urteil des Gerichts islamrechtlich zu begründen. Die neun Antragstellerinnen haben beschlossen, ihren Fall vor den Obersten Gerichtshof des Landes zu bringen.