Sonntag, 22 Rajab 1447 | 11/01/2026
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  Presseverlautbarung {وَالَّذِينَ يُؤْذُونَ الْمُؤْمِنِينَ وَالْمُؤْمِنَاتِ بِغَيْرِ مَا اكْتَسَبُوا فَقَدِ احْتَمَلُوا بُهْتَانًا وَإِثْمًا مُبِينًا} „Und diejenigen, die gläubigen Männern und gläubigen Frauen ungerechterweise Ungemach zufügen,

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 Nach Methoden krimineller Banden haben Kräfte des Sicherheitsapparates in der Stadt Al-Junainah (der Hauptstadt des Bundesstaates West-Darfur) in der Nacht zum Sonntag, dem 11. 4. 2010, zwei Anhänger (Schabab) von Hizb-ut-Tahrir, Umar Hammad und Scheich Muhammad Ibrahim Yunus, verhaftet und anschließend durch massive Schläge gefoltert. Umar wurde in den Morgenstunden des Montag, 12. 4. 2010, wieder freigelassen. Lebensgefährlich verletzt warf man ihn in der Nähe seines Hauses auf die Straße, während Scheich Muhammad Ibrahim weiterhin festgehalten wird. Aus seinem Haus wurden Bücher, Zeitschriften und Flugblätter von Hizb-ut-Tahrir beschlagnahmt.

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Einladung zur Teilnahme an einem politischen Seminar

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Vor dem Hintergrund des einhundertsten Jahrestages der Zerstörung des Kalifats am 28. Raǧab 1342 n. H. – dem 03.03.1924 n. Chr. – und um die islamische Umma an ihren schmerzlichen Zustand zu erinnern, und um das Begehren der Muslime nach der Wiedererrichtung des Kalifats gemäß dem Plan des Prophetentums insgesamt zu stärken…

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Die ersten Schritte zum Verbot von Koranschulen in den Niederlanden

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Die niederländische Regierung ergreift Maßnahmen gegen informelle islamische Bildungseinrichtungen wie Koranschulen und andere Privatschulen, an denen Kinder die arabische Sprache und den noblen Koran lernen können. Dies bringt eine ganze Reihe restriktiver Maßnahmen mit sich, um in die Lehrpläne des Islamunterrichts einzugreifen und sie zu kontrollieren und zu modifizieren.

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Das Recht des Kalifen, den muʿāwin (Assistenten) abzusetzen

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Im Buch „Präambel zur Verfassung Teil 1“ wurde unter Artikel 36 bei der Erläuterung des Rechtsbelegs für den Absatz d) erwähnt, dass der Kalif das Recht hat, den muʿāwin - in Analogie zum Bevollmächtigen (wakīl) - abzusetzen, es sei denn, dass ein Textbeleg mit einem Absetzungsverbot in bestimmten Fällen ergangen ist. Ich bitte darum, jene Fälle zu erläutern, in denen es dem Kalifen verboten ist, den muʿāwin abzusetzen. Im Voraus bitte ich Allah, euch für die Antwort zu segnen, was-salāmu ʿalaikum, möge Allah Euch immer beschützen!

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