Freitag, 08 Sha'aban 1446 | 07/02/2025
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بسم الله الرحمن الرحيم

 

Im Namen Allahs des Erbarmungsvollen des Barmherzigen

﴿هَذَا بَلَاغٌ لِلنَّاسِ وَلِيُنْذَرُوا بِهِ

Dies ist eine Botschaft an die Menschen, damit sie dadurch gewarnt werden. (14:52)

(Übersetzt)

Alles Lob gebührt Allah (t), dem Herrn der Welten. Segen und Frieden auf den Gesandten Allahs (s).

Wir preisen Allah (t), der dem Volk von Aš-Šām erlaubt hat, sich von takbīrāt begleitet ihres Unterdrückers zu entledigen. Dies obwohl einige mit ihm verbündete Staaten nur ein maßregelndes Geplänkel zu initiieren beabsichtigten, um Spannungen unter den Revolutionären abzubauen und das Regime von Baschar al-Assad an den Verhandlungstisch zu zwingen. Der rasante Zusammenbruch des strauchelnden Regimes überraschte jedoch alle involvierten Akteure und verhinderte ein helfendes Einschreiten ihrerseits. Was als kontrollierte Operation geplant war, entwickelte sich rasch zu einer verheerenden Eskalation. Nach nur elf Tagen hat sich das unterdrückerische syrische Regime mitsamt seinen verbleibenden Kräften vollständig aufgelöst. Alles Lob gebührt Allah (t). Er ist es, der über den Sieg entscheidet. Während die an diesen Vorkommnissen beteiligten Staaten Ränke schmiedeten, schmiedete Allah, der Allmächtige, ebenfalls Ränke, ohne dass sie es merkten.

﴿وَمَكَرُوا مَكْراً وَمَكَرْنَا مَكْراً وَهُمْ لَا يَشْعُرُونَ

Sie schmiedeten Ränke, und Wir schmiedeten Ränke, ohne dass sie merkten. (27:50)

Nach dem Sturz des Tyrannenregimes von Baschar steht das Volk von Aš-Šām nun an einem kritischen Scheideweg und vor einer großen Prüfung. Entweder verwirklicht es die Ziele der Revolution, indem es den Einfluss der Kolonialmächte zurückdrängt und Allahs Wort zum Höchsten erhebt, oder aber es beugt sich den Forderungen jener Länder mit den Vereinigten Staaten von Amerika an der Speerspitze, die das gestürzte Assad-Regime immerzu unterstützt haben. Die USA sind längst in Aktion getreten und haben ihre Absicht allen deutlich gemacht: die Errichtung eines säkularen Staates, der sich ihren Interessen unterordnet.

Wenn das Volk von Aš-Šām diese schwierige Situation nicht meistert und nicht das vollbringt, was Allah (t) von ihm verlangt, nämlich die Wiedererrichtung des Rechtgeleiteten Kalifats, so riskiert es, dreizehn Jahre des Kampfes vollständig zunichte zu machen.

﴿وَلَا تَكُونُوا كَالَّتِي نَقَضَتْ غَزْلَهَا مِنْ بَعْدِ قُوَّةٍ أَنْكَاثاً

Und seid nicht wie jene, die ihr Garn, nachdem es fest gesponnen war, wieder in aufgelöste Strähnen bricht. (16:92)

Führung bedingt eine klare Vorstellung und einen konkreten Plan. Dafür ist ein umfassendes Verständnis für den Aufbau und die Struktur des Staates mitsamt seinen Systemen und Institutionen vonnöten. Den Menschen diese Vision klar zu vermitteln ist essentiell. Sie darf keinesfalls von externen Faktoren beeinflusst oder von Außenstehenden – insbesondere nicht von unseren Feinden – verzerrt werden. Dies führt zu Improvisation und blinder Reaktion im Einklang mit den Plänen dieser Feinde.

Vor diesem Hintergrund legen wir, von Hizb-ut-Tahrir / wilāya Syrien, unsere Vision dar. Skizziert werden im Folgenden die wesentlichen Schritte, die unserer Auffassung nach in Syrien eilig unternommen werden müssen:

1. Die umfassende Aufhebung der säkularen Staatsverfassung der Arabischen Republik Syriens: Die gegenwärtige Verfassung des syrischen Nationalstaates ist eine säkulare. Sie muss aufgehoben und durch eine gänzlich neue ersetzt werden, statt dass sie lediglich verändert oder überarbeitet wird. Die neue Verfassung darf nur aus Artikeln bestehen, die auf der islamischen Scharia basieren. Dies umfasst zum einen die Rechtssprüche, die klar als Gesetz Gottes offenbart wurden, nämlich die Rechtssprüche, die in Koran und Sunna enthalten sind, sowie jene, worüber der Konsens der Prophetengefährten ergangen ist, dass es sich dabei um das Gesetz Gottes handelt. Zum anderen umfasst es aber auch sämtliche Rechtssprüche, die nicht explizit erwähnt wurden, wo die Texte aber ein Indiz auf das Gesetz Gottes beinhalten. Letztere werden der Rechtsanalogie (qiyās) entnommen, deren Rechtsgrund textlich verankert ist. Der neu gegründete Staat muss sodann verkünden, dass die islamische Scharia von nun an in allen Lebensbereichen verbindlich umgesetzt wird. Hizb-ut-Tahrir hat einen Verfassungsentwurf ausgearbeitet, der sich ausschließlich auf die Scharia stützt und der – mit Allahs Erlaubnis – sofort umgesetzt werden kann. Dieser Verfassungsentwurf ist darauf ausgerichtet, die Wiederaufnahme der islamischen Lebensweise zu gewährleisten, und zwar in Erfüllung der folgenden Frohbotschaft unseres Propheten (s):

«ثُمَّ تَكُونُ خِلَافَةً عَلَى مِنْهَاجِ النُّبُوَّةِ»

„Sodann folgt ein Kalifat gemäß dem Plan des Prophetentums.“

Ferner sprach der Gesandte Allahs (s):

«أَلَا إِنَّ عُقْرَ دَارِ الْمُؤْمِنِينَ الشَّامُ»

„Wahrlich, die Kernstätte der Gläubigen ist Aš-Šām (die Levante).“

2. Die Proklamation der Staatsform des neu gegründeten Staates: Es muss verkündet werden, dass der neu gegründete Staat ein Kalifat ist, mit einem Regierungssystem, das auf vier Grundpfeilern aufbaut, ohne die ein islamisches Regierungssystem nicht existieren kann. Diese lauten:

a) Das islamische Recht ist der Souverän (Gesetzgeber) und nicht das Volk.

b) Die Autorität (Herrschaftsmacht) liegt in Händen der Umma.

c) Die Aufstellung eines einzigen Kalifen ist für die Muslime verpflichtend.

d) Der Kalif allein hat das Recht, die islamischen Gesetze zu adoptieren. Er ist derjenige, der die Verfassung und die übrigen Gesetze erlässt.

3. Der rasche Aufbau einer starken Armee: Es muss unverzüglich mit dem Aufbau einer starken Armee begonnen werden, die den Staat und seine Bürger schützt. Weiters sind die russischen und amerikanischen Militärstützpunkte im Land zu schließen und alle ausländischen Streitkräfte zu vertreiben. Die Grenzen zu anderen muslimischen Ländern müssen geöffnet bleiben, damit alle Muslime die Möglichkeit haben, sich dem ǧihād gegen das Zionistengebilde anzuschließen und sich an dessen Beseitigung zu beteiligen. Ganz im Einklang mit den prophetischen Worten:

«تُقَاتِلُكُمْ يَهُودُ فَتُسَلَّطُونَ عَلَيْهِمْ»

„Die Juden werden euch bekämpfen, doch ihr werdet über sie obsiegen.“

4. Der Aufbau eines starken Ressorts, welches die innere Sicherheit auf Basis des Islam gewährleistet: Die Aufgabe dieses Ressorts besteht mitnichten darin, sein Volk auszuspionieren, zu unterdrücken oder es zu entehren. Vielmehr besteht dessen Aufgabe darin, den Schutz und die Sicherheit von Muslimen wie Nichtmuslimen aufrechtzuerhalten. Dem Ressort für innere Sicherheit obliegt es, die Gesellschaft vor Spionen, Agenten ausländischer Staaten, Saboteuren, Rebellen und suspekten Personen zu schützen.

5. Die Ausstrahlung einer Ansprache, adressiert an die nicht-arabischen Muslime im Allgemeinen und die kurdischen Muslime im Besonderen: Die islamische Umma bildet eine Einheit. Alle zum Islam konvertierten Völker wurden ungeachtet ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft im Schmelztiegel des Islam verschmolzen. Es müssen Anstrengungen unternommen werden, die Vorwände separatistischer Bewegungen aus dem Weg zu räumen. Ihre Beziehungen zu westlichen Staaten müssen sie kappen.

6. Der Islam schreibt vor, dass die Zugehörigkeit zur Stätte des Islam, d.h. dem Islamischen Staat, eine Voraussetzung für die Staatsbürgerschaft ist. Jeder, der seinen ständigen Wohnsitz im Islamischen Staat hat, ob Muslim oder Nichtmuslim, erhält die Staatsbürgerschaft: Der Wohnort der Person in der Stätte des Islam oder in der Stätte des Unglaubens drückt Zugehörigkeit und Staatsbürgerschaft (tābiʿīya) aus. Es ist unzulässig, dass es zu irgendeiner Differenzierung zwischen den Staatsbürgern kommt. Das geht aus der Allgemeingültigkeit der Rechtsbelege bezüglich des Regierens, des Richtens und der Betreuung der Angelegenheiten hervor. Daher hat das Konzept des „Minderheitenschutzes”, wie es im Westen definiert wird, in einem Islamischen Staat keinen Platz. Es muss tunlichst vermieden werden, sich des westlichen Narrativs von „Minderheitsrechten“ zu bedienen. Der Westen nutzt dieses, um separatistische Tendenzen zu schüren, Konflikte zwischen sogenannten Mehrheiten und Minderheiten anzuzetteln und seine Einmischung in die Angelegenheiten des Staates unter dem Vorwand des „Minderheitenschutzes“ zu verargumentieren.

7. Der Staat muss das islamische Gesetz nach den folgenden Gesichtspunkten auf alle anwenden, die die islamische Staatsangehörigkeit besitzen, unabhängig davon, ob es sich um Muslime oder Nichtmuslime handelt:

a) Alle Gesetze des Islam müssen ohne Ausnahme auf die Muslime angewendet werden.

b) Den Nichtmuslimen muss innerhalb der allgemeinen Ordnung überlassen bleiben, welche Überzeugungen sie annehmen und was sie anbeten.

c) Auf die vom Islam Abtrünnigen (murtaddūn) muss das Gesetz der Apostasie angewandt werden, wenn sie selber dem Islam abgeschworen haben. Handelt es sich aber um Kinder von Apostaten und wurden sie als Nichtmuslime geboren, müssen sie als Nichtmuslime behandelt werden, und zwar gemäß ihrem Bekenntnis als Anhänger der Vielgötterei (mušrikūn) oder als Schriftbesitzer (ahl al-kitāb – Juden und Christen).

d) Nichtmuslime müssen in Nahrungs- und Kleidungsangelegenheiten im Rahmen dessen, was die islamischen Rechtssprüche erlauben, gemäß ihren Religionen behandelt werden.

e) Ehe- und Scheidungsangelegenheiten zwischen Nichtmuslimen müssen gemäß ihren Religionen geregelt werden, zwischen Nichtmuslimen und Muslimen aber nach den Gesetzen des Islam.

f) Der Staat muss alle weiteren islamischen Gesetze und übrigen Angelegenheiten des islamischen Rechts, wie Rechtsbeziehungen (muʿāmalāt), Strafrecht (ʿuqūbāt), Beweisrecht (baiyināt), Regierungs- und Wirtschaftssysteme sowie alle anderen Bereiche, auf alle Staatsbürger, Muslime wie Nichtmuslime, in gleicher Weise anwenden. Er muss sie auch auf Bürger von Staaten anwenden, mit denen das Kalifat bilaterale Verträge abgeschlossen hat (muʿāhidūn), auf staatsfremde Personen, denen das Kalifat Schutz gewährt (mustaʾminūn), und auf all jene, die sich unter der Herrschaft des Islam befinden. Die islamischen Gesetze müssen auf diese Personengruppen gleichermaßen angewendet werden wie auf die eigenen Staatsbürger. Ausgenommen davon sind Botschafter, Konsuln, Gesandte und dergleichen. Für sie gilt diplomatische Immunität.

8. Alle, die Verbrechen gegen den Islam und die Muslime begangen haben, einschließlich der Stützen des gestürzten Assad-Regimes, hochrangiger Armeeführer, Beamter des Sicherheitsapparats und bekannter Verbrecher jener Zeit, müssen vor Gericht gestellt werden. Der Prozess, der ihnen gemacht wird, muss ein gerechter sein und dazu dienen, die Herzen der Gläubigen zu heilen. Daneben müssen auch Anstrengungen unternommen werden, um zu verhindern, dass eben solche Personen imstande sind, gegen das islamische Kalifat zu konspirieren und staatliche Institutionen, insbesondere das Militär, den Sicherheitsapparat und Schlüsselpositionen der Regierung zu unterwandern.

9. Das neu gegründete Kalifat muss verkünden, dass Kontakte zu den Geheim- und Nachrichtendiensten der Kolonialmächte, allen voran der USA und Großbritanniens, und mit diesen Mächten verbündeten regionalen Regimen eine Form des Hochverrats darstellt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Einzelpersonen oder Gruppierungen solch Kontakte pflegen. Dies muss unter Strafe gestellt werden. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Einflussnahme ebendieser Kräfte zu kappen, ihre Einmischung in unsere Angelegenheiten zu verhindern und ihre Präsenz im Land zu beseitigen. Kolonialmächten muss versagt werden, ständige Botschaften im Islamischen Staat einzurichten. Diese dienen als Dreh- und Angelpunkt für Spionageaktivitäten und zur Anwerbung von Agenten. Jeder Kontakt zu den Kolonialmächten muss als Hochverrat gewertet werden.

10. Die Mitgliedschaft bei den Vereinten Nationen ist umgehend zu beenden. Das Kalifat muss erklären, dass die Vereinten Nationen ein Werkzeug der ungläubigen Kolonialmächte sind, mithilfe dessen sich diese in die Angelegenheiten unterworfener Völker einmischen. Die Unrechtmäßigkeit dessen, was als „Völkerrecht“ bezeichnet wird, muss ebenfalls klar kommuniziert werden, wobei zwischen diesem und internationalen Normen bzw. Konventionen unterschieden werden muss.

11. Alle öffentlichen Eigentümer, insbesondere Erdöl, müssen vom Staat direkt verwaltet werden, ohne, dass ausländischen Unternehmen die Möglichkeit zur Ausbeutung dieser Ressourcen unter dem Deckmantel der Investition gestattet wird. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um Kapital gemäß den Rechtssprüchen des Islam anzuziehen und dieses in die wirtschaftliche Entwicklung des Staates einzubinden. Auch muss sichergestellt sein, dass Vermögenserträge zur Ankurbelung der Wirtschaft und im Sinne der Bevölkerung aufgewendet werden. Die Investition ausländischer Gelder im Staat ist islamrechtlich verboten. Der Staat darf sich niemals auf die Hilfe ausländischer Kräfte verlassen.

12. Die Entwicklung eines dringenden Wirtschaftsplans zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit und zur direkten Förderung der Agrarwirtschaft. Dies, um einer möglichen Wirtschaftsblockade bzw. wirtschaftlichen Sanktionen unmittelbar entgegenzuwirken. Solche könnten die Eigenstaatlichkeit des Kalifats gefährden. Es ist mit dem Aufbau und der Förderung lokaler Industrien zu beginnen, wobei der Fokus auf der Rüstungsindustrie, sowie der Elektro- und Digitalindustrie liegen sollte. Außerdem sind Anreize zu schaffen, damit ausländische Talente angezogen werden.

13. Die augenblickliche Reform des Bildungssystems, bzw. der gesamten Bildungspolitik auf Grundlage der islamischen Kultur, mit dem Ziel, Gelehrte, Denker, Ärzte, Ingenieure, Techniker und allgemein Experten in allen Bereichen hervorzubringen, die zum Entwicklungsprozess beitragen können.

14. Die Errichtung eines Medienamtes und die Ausrichtung der Medienpolitik auf die Vision des Islam und die Regierungsziele des Kalifats: Eine hervorstechende Medienpolitik zur Präsentation des Islam in einer starken, beeinflussenden Weise ist unabdingbar. Daher müssen die Medien die Bemühungen des Staates im Dienst seiner Staatsbürger und die Betreuung ihrer Angelegenheiten gemäß der islamischen Scharia sichtbar darstellen.

15. Die Organisation des Gerichtswesens auf Grundlage des Islam. Dies umfasst auch die Unterteilung des Gerichtswesens in ordentliche Gerichte, sowie die sogenannten ḥisba-, und maẓālim-Gerichte. Das Gerichtswesen regelt nämlich die Rechtsstreitigkeiten zwischen den Menschen, verbietet, was dem Recht der Gemeinschaft schadet, oder beseitigt vorfallende Streitigkeiten zwischen den Menschen und irgendeiner Person des Regierungsapparates, sei sie Regierender oder Beamter, Kalif oder jemand, der hierarchisch unter ihm steht.

Dies sind einige entscheidende Schritte, die wir für unerlässlich halten, um die Fesseln des Westens und seiner Verbündeten aufzusprengen, die islamische Umma aus der Kontrolle des ungläubigen Kolonialisten zu befreien und die Umsetzung der islamischen Scharia durch die Wiedererrichtung des Rechtgeleiteten Kalifats gemäß dem Plan des Prophetentums sicherzustellen. Die angeführten Schritte dienen als ausschlaggebendes Kriterium bei der Beurteilung jedes Systems in den muslimischen Ländern hinsichtlich dessen Gültigkeit und Integrität sowie der Frage, ob dieses zu unterstützen oder abzulehnen ist.

Abschließend möchten wir noch einmal wiederholen, dass Hizb-ut-Tahrir einen Verfassungsentwurf für den Kalifatsstaat ausgearbeitet hat, der alle Aspekte des Lebens umfasst und dessen Artikel ausschließlich dem islamischen Überzeugungsfundament und der islamischen Scharia entspringen. Wir rufen die aufrichtigen Revolutionäre, insbesondere diejenigen mit Macht und Einfluss, dazu auf, diesen Entwurf eingehend zu prüfen und anzunehmen. Leistet Hizb-ut-Tahrir den materiellen Beistand, damit die Partei diesen Verfassungsentwurf praktisch umsetzt und die islamische Lebensweise infolgedessen wiederaufgenommen wird! Leistet Hizb-ut-Tahrir den materiellen Beistand, damit das Rechtgeleitete Kalifat die Länder der Muslime vom Kolonialismus befreit, ebenso wie die Al-Aqsa-Moschee und alle anderen besetzten Gebiete, die Botschaft des Islam in die Welt trägt und die Menschen aus der Dunkelheit des Unglaubens, der Unterdrückung und Tyrannei heraus zum Licht führt! Allah (t) nehmen wir uns zum Helfer und Er ist es, der Macht über alle Dinge hat.

﴿إِنَّ فِي هَذَا لَبَلَاغاً لِقَوْمٍ عَابِدِينَ

In diesem (Koran) ist fürwahr eine Botschaft an Leute, die (Uns) dienen. (21:106)

9. Raǧab 1446 n. H.                                                                           Hizb-ut-Tahrir

9. Januar 2025 n. Chr.                                                                         wilāya Syrien

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