Das Wahlgesetz für das Jahr 2018 enthält Falschheiten und widerspricht dem Islam
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Zwischen Jubel, Preisungen Allahs (takbīrāt) und Lobeshymnen („Für Allah… für Allah!“) verabschiedete das sudanesische Parlament am 21. November das Wahlgesetz für das Jahr 2018. Dabei stimmte die Mehrheit der Parlamentsmitglieder (430) für eine Umsetzung dieses Gesetzes, während sich 71 Parlamentsmitglieder enthielten. Diese 71 Stimmen repräsentieren etwa 34 politische Parteien. An diesem Gesetz wird seit etwa fünf Monaten gearbeitet.