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Antwort auf eine Frage

Antwort auf eine Frage:

Gegen den sudanesischen Präsidenten Al-Bashir läuft ein Strafverfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof wegen der Darfur-Krise. Wo ist dieses Verfahren nun angelangt? Bedeutet die wahrgenommene Reduktion der Eskalationsschärfe zwischen Europa und den Vereinigten Staaten etwa, dass man bald zu einem Kompromiss in dieser Angelegenheit gekommen ist?

Antwort:

Erstens: Um die Frage beantworten zu können, müssen zuerst einmal die betreffenden Ereignisse und ihre Zusammenhänge dargelegt werden:

  • 1. Der Internationale Strafgerichtshof ist eine europäische Kreation, um europäische Interessen unter dem Deckmantel des Völkerrechts zu schützen und dem amerikanischen Hegemonialangriff entgegenzutreten. Der Internationale Strafgerichtshof entstand 1998 als Umsetzung des so genannten Vertrages von Rom (Rom-Statut), um jene Personen strafrechtlich verfolgen zu können, die schlimme, international Aufsehen erregende Verbrechen begangen haben. Dazu zählen beispielsweise Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Personen, die solche Verbrechen begangen haben, sollen als letzte Option vor diesen Gerichtshof gestellt werden, nachdem die lokalen Gerichte in den jeweiligen Staaten nicht in der Lage waren, effektive Maßnahmen gegen sie zu setzen.
  • 2. Die Vereinigten Staaten unterzeichneten den Vertrag von Rom am 31.12.2000 und Clinton billigte ihn noch bevor er aus dem Präsidentenamt ausschied. Der amerikanische Kongress allerdings verweigerte die Ratifizierung des Abkommens, und kurz bevor der Gerichtshof im Jahr 2002 eröffnet wurde, zog George W. Bush die Unterschrift seines Landes von diesem Abkommen zurück. Danach erließ Bush die Gesetze zum Schutz der amerikanischen Soldaten. Er verbot es dem Gerichtshof, Amerikaner zu verhaften und entzog sie seiner Judikative. Von dieser Zeit an standen die USA dem Internationalen Strafgerichtshof feindlich gegenüber.
  • 3. Obwohl die USA das Rom-Statut nicht unterzeichnet haben und ebenso wenig die Regierung des Sudan, gelang es der Europäischen Union trotzdem - allen voran Frankreich und Großbritannien - lokal und weltweit so viel öffentlichen Druck zu erzeugen, dass eine Sicherheitsratsresolution bezüglich der Darfur-Krise erwirkt wurde, die sie vor den Internationalen Strafgerichtshof brachte. Obwohl der Sudan das Abkommen nicht unterzeichnet hat, wurde die Weiterleitung der Darfur-Frage an den Internationalen Gerichtshof damit begründet, dass einer der Vertragssatzungen dem Gerichtshof das Recht zuerkennt, irgendeinen Fall zu verfolgen, der den Weltfrieden und die Weltsicherheit gefährdet. Und dafür benützten die Europäer, allen voran die Franzosen, die Ereignisse in Darfur. Sie dramatisierten und übertrieben die stattgefundenen Verbrechen und erzeugten eine öffentliche Meinung, dass die Ereignisse in Darfur den Weltfrieden und die Weltsicherheit gefährden würden, weil es Millionen an Flüchtlingen und Hunderttausende Tote gebe und schreckliche Verbrechen begangen würden, die den Grad von Völkermord und Kriegsverbrechen erreichen. Frankreich und England betonten dabei jene Verbrechen, die der sudanesischen Regierung und der mit ihr verbündeten Janjawid-Milizen angelastet werden und sahen von jenen Verbrechen ab, die seitens der von Europa, insbesondere von Frankreich, unterstützten Rebellenbewegungen begangen wurden.
  • 4. Auf diese Weise erzeugten Frankreich und England eine weltweite, öffentliche Anteilnahme an den Ereignissen von Darfur und eine Parteinahme gegen die Regierung Al-Bashirs. Dies ging so weit, dass sich die USA veranlasst sahen, der im März 2005 stattgefundenen Abstimmung zur Sicherheitsratsresolution 1593, welche die Darfur-Krise an den Internationalen Strafgerichtshof weiterleitete, fernzubleiben, ohne ihr Veto-Recht zu benützen, obwohl sie wussten, dass die Resolution eine gegen ihren Einfluss im Sudan gerichtete europäische Kreation war. So erhielt die Resolution elf Für- und keine Gegenstimme, wobei vier Staaten, nämlich Algerien, Brasilien, China und die Vereinigten Staaten von Amerika, der Abstimmung fernblieben. Dies, obwohl die USA während den Verhandlungen, die der Resolution vorangingen, den Staaten mit Nichtabstimmung drohten. Allerdings war die von Frankreich und England erzeugte öffentliche Meinung gegen die Regierung Al-Bashirs wegen ihrer Darfur-Verbrechen so stark, dass es die USA nicht wagten, der Resolution entgegenzutreten und sich damit begnügten, der Abstimmung fernzubleiben.
  • 5. Im Februar 2007 forderte der Chefankläger des Internationalen Gerichtshof, Luis Moreno Ocampo, den Gerichtshof dazu auf, jeweils einen Haftbefehl gegen den früheren Innenminister Ahmad Mahmoud Haroun und den Anführer der Janjawid-Milizen Ali Mahmoud - auch bekannt unter dem Namen Ali Kushayeb - zu erlassen. Der Sudan lehnte seinerseits diese Forderung ab. Nichtsdestotrotz erließ der Gerichtshof im April desselben Jahres einen Haftbefehl gegen beide Personen. Der Haftbefehl gegen Haroun umfasste 42 Anklagepunkte, darunter Mord, Unterdrückung und Folter. Gegen Ali umfasste der Haftbefehl 50 Anklagepunkte, darunter Mord und beabsichtigte Übergriffe auf Zivilpersonen. Der Sudan lehnte es jedoch ab, Auslieferungsmaßnahmen gegen seine beiden Staatsbürger einzuleiten.
  • 6. In den auf den Haftbefehl folgenden acht Monaten weigerte sich der Sudan hartnäckig die beiden Angeklagten auszuliefern, obwohl die Europäer immensen Druck auf die Regierung ausübten. Im November 2007 verlangten schließlich die Staaten der Europäischen Union vom Sicherheitsrat mehr Druck auf den Sudan auszuüben. So erklärte der britische UN-Botschafter John Sawers: „Für den Sicherheitsrat ist es eine Schande, dass jemand, der wegen Menschenrechtsverbrechen angeklagt ist, als Minister in der sudanesischen Regierung fungiert. Ich bin besorgt darüber, dass der Bericht, den der Staatsanwalt dem Sicherheitsrat nächsten Monat vorlegen wird, nicht viel Optimismus beinhalten wird." Dem folgten intensive Aktivitäten seitens der Frankreich und England loyal gegenüberstehenden Rebellenführer in Darfur, die den Sicherheitsrat dazu aufforderten, schnelle Maßnahmen zu setzen. Einer der Rebellenführer aus der „Befreiungsbewegung des sudanesischen Volkes", Abdel Wajed Nur, erklärte gegenüber der Zeitung „Minbar as-Sudan": „Die Realisierung des Friedens in Darfur erfordert die Kultur der Immunität für Persönlichkeiten in der Darfur-Region zu beenden." Er fügte hinzu: „Der Sicherheitsrat muss sicherstellen, dass der Sudan bezüglich des Haftbefehls, der sich auf den Sicherheitsratsbeschluss 1593 stützt, kooperiert." Er warnte davor, dass der Sicherheitsrat, falls er keine entschlossenen Maßnahmen in dieser Angelegenheit setze, „seine Unfähigkeit unter Beweis stellen würde, das Problem zu lösen.". Am 3. Dezember 2007 rief die Darfur'sche Rebellenorganisation „Bewegung für Gerechtigkeit und Gleichheit" die internationale Gemeinschaft dazu auf, dem Internationalen Gerichtshof in seiner Tätigkeit bezüglich Darfur zur Seite zu stehen. So erklärte der offizielle Sprecher der Bewegung, Ahmad Hussein Ahmad, der Zeitung „Minbar as-Sudan": „Es ist unmöglich einen dauerhaften Frieden in Darfur zu erreichen, ohne der Gerechtigkeit Geltung zu verschaffen." In der Zwischenzeit erklärte Chefankläger Ocampo, dass er ein neues Verfahren vorbereite!
  • 7. Darüber hinaus rief das europäische Parlament am 22. 5. 2008 dazu auf, die Bankkonten jener sudanesischen Führer, die nicht mit dem Internationalen Gerichtshof kooperieren, einzufrieren. Auch erklärte der Chefankläger am Gerichtshof, dass er bald die „Einleitung eines neuen Gerichtsverfahrens gegen hohe Verantwortliche in der sudanesischen Regierung" bekanntgeben werde. Bei einem Gipfeltreffen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika erklärte der französische Botschafter zu den Vereinten Nationen Jean-Maurice Ripert: „Frankreich und die Europäische Union sind bereit zusätzliche, harte Maßnahmen gegen die sudanesische Regierung zu ergreifen, wenn der Sudan weiterhin die Kooperation verweigert. Alle europäischen Staatschefs unterstützen mich. Es ist das erste Mal, dass alle sechs europäischen Staaten (die sechs Staaten im UN-Sicherheitsrat) offen erklären, dass die Sicherheitsratsresolution eingehalten werden muss."
  • 8. Und tatsächlich gelang es der Europäischen Union am 14. 7. 2008 Omar Al-Bashir durch den Internationalen Strafgerichtshof anzuklagen. Der Chefankläger Moreno Ocampo legte dem sudanesischen Präsidenten zehn Vergehen zur Last: Er wurde dreimal des Völkermords, fünfmal der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und zweimal des Mordes angeklagt. Die Richter rechneten damit, dass sie zum Studium der Beweislage Monate benötigen, bis ein Haftbefehl gegen Al-Bashir erlassen werden kann.

Auf diese Weise gelang es den Europäern einen Beschluss zur Verfolgung Al-Bashirs zu erwirken und so dem Einfluss Amerikas im Sudan einen Schlag zu versetzen, indem dessen Vasall Al-Bashir der Kriegsverbrechen angeklagt wurde und nun vom Internationalen Strafgerichtshof belangt wird.

  • 9. Die Vereinigten Staaten versuchten unterdessen, die Beschlüsse des Internationalen Gerichtshofs - insbesondere jene, die eine ernsthafte Verfolgung Al-Bashirs betreffen - zu deaktivieren. Allerdings berücksichtigten sie dabei, dass Europa die Weltöffentlichkeit erfolgreich gegen die Verbrechen in Darfur und gegen die Regierung Al-Bashirs mobilisieren konnte und dass die Ermittlungen des Haager Strafgerichtshofs internationalen Respekt genießen. Deswegen taten sie Folgendes:
  • a) Die Bush-Administration gab am 26. 4. 2008 bekannt, dass Washington die Ermittlungen des Strafgerichtshofs in den Haag bezüglich der brutalen Verbrechen in der Darfur-Region respektiere.
  • b) Sie schlug jedoch Alarm, dass ein Fortschritt des Friedensprozesses in Darfur gefährdet sei, wenn der Strafgerichtshof die effektive Verfolgung weiterer sudanesischer Verantwortlicher vorantreibe. So erklärte der ehemalige US-Sondergesandte für den Sudan, Andrew Natsios: „Wenn der Internationale Strafgerichtshof seine in der Presse veröffentlichten Drohungen, weitere diplomatische Persönlichkeiten des Sudan verfolgen zu wollen, wahrmacht, dann stoßen wir das Land in einen Zustand von Chaos und Zerstörung."

Die USA intensivierten solche Erklärungen, nachdem der Internationale Gerichtshof die Klage gegen Präsident Al-Bashir bekannt gab. Sie fokussierten auf den Aspekt, dass eine strafrechtliche Verfolgung Al-Bashirs den Friedensprozess in Darfur endgültig zerstören würde.

  • c) Die USA setzten auch ihre Agenten in Afrika und der arabischen Welt in Bewegung, um den Erlass eines gerichtlichen Haftbefehls gegen Al-Bashir zu verzögern. Sie entsandten Amr Moussa (den Generalsekretär der Arabischen Liga), um den Sudan dazu zu bewegen, Haroun und Ali vor ein afrikanisches oder sudanesisches Gericht zu stellen. Dabei machten sie sich den Artikel 16 des Rom-Statuts zunutze, in dem es heißt, dass der Gerichtshof kein Recht hat ein Verfahren zu untersuchen, das vor lokalen Gerichten erörtert wird. Dieser Schritt wurde auch von der Afrikanischen Union, der Arabischen Liga, der Organisation der Blockfreien Staaten, der Organisation der Islamischen Konferenz und ebenso von Tansania, Kenia und Uganda unterstützt.
  • 10. Diese Bemühungen hinterließen ihren Einfluss auf den von Europa erzeugten Druck. Deswegen stifteten die Europäer ihre Agenten dazu an, jeden zu kritisieren, der dem Sudan zur Seite steht. So erklärte der Anführer der Bewegung für Gerechtigkeit und Gleichheit: „Ich fürchte, dass die Arabische Liga dazu verleitet wird, sich mit der sudanesischen Regierung gegen die Bevölkerung in Darfur zu verschwören, was langfristig zu einer Katastrophe führen wird." Die Afrikanische Union kritisierte er mit den Worten: „Artikel 4 des Unionsstatuts besagt, dass die Union in jede Angelegenheit intervenieren soll, in der die Menschenrechte seitens irgendeines Mitgliedsstaates der Union verletzt werden. Dazu zählen auch Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Warum wendet die Union denn diesen Artikel nicht an? Meint die Union etwa, dass die Situation in Darfur nach fünf Jahren nicht ausreichend katastrophal sei?"
  • 11. Trotzdem erkannten die Europäer, insbesondere die Franzosen, dass die Aktivierung der Afrikanischen Union seitens der Vereinigten Staaten Wirkung zeigte. Deshalb hielten sie Treffen mit Vertretern der Afrikanischen Union ab, in denen sie Vorschläge unterbreiteten, so genannte „Errungenschaften", die sie im Gegenzug für eine „Aufweichung" ihrer Position sicherstellen wollten. Die Europäer kamen zum Schluss, dass sie sich mit den USA auf halbem Wege treffen mussten und dass die Fortsetzung ihrer „Fahndungspolitik" nicht zielführend sei, weder im Belangen Al-Bashirs noch in ihrem Bestehen auf eine Auslieferung der beiden Angeklagten Haroun und Ali an den Haager Strafgerichtshof. Jedoch wollten sie sich dafür im Zuge der Verhandlungen gewisse Pfründe sichern, wie aus den Erklärungen einiger ihrer Vertreter zu verstehen war. Folgende Anzeichen weisen auf diese Vorgehensweise hin:
  • a) Neulich erklärte der französische Botschafter zu den Vereinten Nationen Jean-Maurice Ripert: „Wir haben intensive Treffen mit Vertretern der Afrikanischen Union abgehalten [...]. Und unsere Botschaft an den Sudan lautet, dass der Sudan das Töten und die militärischen Einsätze in Darfur beenden muss. [...] Er muss auch alles ihm Mögliche unternehmen, um das menschliche Leid zu beenden und das Gelangen der Hilfslieferungen nach Darfur zu erleichtern. [...] Zudem muss er allen politischen Parteien erlauben, am politischen Dialog teilzunehmen und seine Beziehungen zum Tschad verbessern."
  • b) Am 15. 7. 2008 erklärten der französische UN-Botschafter Jean-Maurice Ripert und sein britischer Kollege John: „Für die sudanesische Regierung ist es noch nicht zu spät, mit dem Internationalen Gerichtshof bezüglich der Anklage gegen ihren früheren Innenminister Ahmad Haroun und den Anführer der Janjawid-Milizen Ali Kushayeb zusammenzuarbeiten." Mit anderen Worten kann also Al-Bashir seiner Verhaftung entgehen, wenn er Ahmad und Ali ausliefert. Um diesen Vorschlag entsprechend zu „promoten" befahl Großbritannien Libyen, Südafrika und Katar sich in die Angelegenheit einzumischen.
  • c) Am 27. 7. 2008 sprach der Außenminister des Sudans offen darüber, dass England und Frankreich die Zusammenarbeit des Sudans mit dem Internationalen Strafgerichtshof wünschten und eine Auslieferung beider Angeklagten an den Haager Strafgerichtshof. Er wies auch auf die Forderung beider Länder hin, Friedenstruppen nach Darfur zu entsenden und eine schnelle politische Lösung für den Konflikt zu finden.
  • d) Frankreich, England und die USA gaben ihr Einverständnis zu den libyschen Änderungsvorschlägen bezüglich des Beschlussentwurfs. Der Änderungsvorschlag beinhaltet die Einfrierung jeglicher Anklagen des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Omar Hassan Al-Bashir.
  • e) Der sudanesische Justizministers Abdel Basit Sabdarat gab die Ernennung eines Generalstaatsanwalts bekannt, nämlich Nimr Ibrahim Mahmoud, der sich spezifisch mit den in Darfur seit 2003 begangenen Menschenrechtsverletzungen befassen wird. Dann fügte er hinzu: „Kushayeb wird verhört und vor ein lokales sudanesisches Gericht gestellt werden." Am 1. 9. 2008 betonte der Generalstaatsanwalt Nimr Ibrahim Muhammad, dass er den Behauptungen, die den Anführer der Janjawid-Milizen Ali Kushayeb der Kriegsverbrechen in Darfur bezichtigen, nachgegangen sei. Er sagte: „Wir setzen das Verhör von Ali Kushayeb, dem Kriegsverbrechen vorgeworfen werden, fort."
  • f) Frankreich legt eine gewisse Flexibilität bezüglich des Sudans, der Al-Bashir-Regierung und der Angeklagten Haroun und Ali an den Tag. Es macht nun ihre Auslieferung an den Haager Strafgerichtshof nicht mehr zur Bedingung. Vielmehr genügt es nun, dass sie vor einem lokalen Gericht zur Verantwortung gezogen werden und keinen Ministerposten in der Regierung bekleiden. So erklärte kürzlich Sarkozy vor Journalisten in der Residenz der Vereinten Nationen in New York zur Frage der Auslieferung der Angeklagten: „Wir wollen nicht, dass sie als Minister in der sudanesischen Regierung verbleiben." Damit meint er Haroun. Zuvor hatte der französische Botschafter zu den Vereinten Nationen, Jean-Maurice Ripert, erklärt: „Ich habe das hier schon oft gesagt: Jede Handlung, die sie (in der sudanesischen Regierung) setzen, muss ihre offizielle Zusammenarbeit mit dem internationalen Strafgerichtshof beinhalten. Wenn sie ihre Staatsbürger in ihrem Land vor Gericht stellen wollen, so können sie es gemäß dem Vertrag von Rom tun. Sie müssen das aber in Übereinkunft mit dem internationalen Strafgerichtshof vollziehen. Für eine Zusammenarbeit ist es noch nicht zu spät."
  • g) Am 15. 10. 2008 verlangten die Richter am Strafgerichtshof mehr Zeit, bevor ein Haftbefehl gegen Omar Al-Bashir erlassen werden kann.

Zweitens: Und nun, im Lichte der vorangegangenen Ausführungen, kann die eingangs gestellte Frage beantwortet werden:

Der Konflikt Al-Bashirs mit dem Internationalen Gerichtshof bezüglich Darfur bewegt sich in Richtung Kompromiss zwischen den Vereinigten Staaten und Europa. Der darin beinhaltete Ausweg aus der Krise sieht vor, dass Haroun und Ali lokal vor Gericht gestellt werden, die strafrechtliche Verfolgung Al-Bashirs an Intensität verliert und später eingestellt wird. Dies wird allerdings mit Zugeständnissen an Europa, insbesondere an Großbritannien und Frankreich, verbunden sein. So wird ihnen beiden im Zuge von Verhandlungen ein gewisser Einfluss in Darfur gewährt, indem die mit ihnen verbundenen Rebellengruppen aktiv an der dortigen Herrschaft beteiligt werden. Darüber hinaus soll auch die Sicherheit des Tschads gewährleistet werden.

Nachdem die Zeichen in dieser Frage in Richtung Kompromissverhandlungen weisen, wird es zu einem politischen Kräfteringen, zum Einsatz von Druckmitteln und zu einer beidseitigen Aufheizung der Atmosphäre kommen, um die eigenen Verhandlungspositionen zu verbessern. Mit anderen Worten wird es zähes politisches „Hin-und-Her" geben. Deswegen wird diese Lösung nicht einfach sein - zumindest in absehbarer Zeit nicht. Auf alle Fälle ist keine Lösung zu erwarten, bevor die neue US-Administration im Januar 2009 ins Weiße Haus einzieht. Auch nach deren Amtsübernahme wird die Lösung eine längere Zeit in Anspruch nehmen, weil es mehrere Kräfte gibt, die in der Region einen Einfluss haben.

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