Wasser, Weideland und Feuer zählten zu den ersten Dingen, die der Gesandte Allahs (s) allen Menschen zubilligte, sie alle zu Teilhabern darin machte und ihnen untersagte, einen Teil davon als Privatbesitz zu schützen, da es einen Anspruch der Allgemeinheit der Muslime verkörpert. Beispiel dafür ist ein Reise- oder Nomadenvolk, das mit seinen Tieren in einem bewachsenen Land, dessen Vegetation Allah den Tieren hervorbrachte, sein Lager errichtet, ohne dass jemand durch Pflügen, Säen oder Bewässern des Landes einen Aufwand betrieben hätte. Anspruch darauf hat jeweils der Erstankömmling, wobei niemand es allein für sich unter Ausschluss der anderen beanspruchen darf. Vielmehr weiden dort ihre Tiere, Kamele und Rinder gemeinsam und verwenden auch gemeinsam die Tränke. An so einem Ort sind alle Menschen Teilhaber.
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