Mittwoch, 18 Jumada al-awwal 1446 | 20/11/2024
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بسم الله الرحمن الرحيم

 

 

Abgeschlossen mit der Hilfe Allahs und Seiner Gunst am

dritten des Monats Ḏū l-Qiʿda des Jahres 1410 n. H.,

dem 27.5.1990 n. Chr.

 
 

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Ausschnitte aus dem Buch:

Nichtsdestotrotz stimmt die Bedeutung der Demokratie auch nach dieser Uminterpretation mit der Realität nicht überein. Die Behauptung, dass das Staatsoberhaupt, die Regierung und die Parlamentsabgeordneten durch die Mehrheit der Stimmen des Volkes ermittelt würden und das Parlament die politische Verkörperung des allgemeinen Volkswillens darstelle, ist meilenweit von der Realität und den wahren Gegebenheiten entfernt. Denn tatsächlich werden die Mitglieder des Parlaments nicht von der Mehrheit, sondern von einer Minderheit zu Abgeordneten bestimmt. Für das einzelne Mandat eines Abgeordneten stellen sich nämlich eine Vielzahl von Bewerbern zur Wahl und nicht nur ein einziger, so dass sich in einem Kreis die Stimmen der Wähler auf die Kandidaten verteilen. Derjenige, der die meisten Stimmen erhält, besitzt somit nicht die Mehrheit der gesamten Stimmen der Wahlberechtigten dieses Kreises. Die erfolgreichen Abgeordneten verfügen also nicht über die Mehrheit, sondern nur über eine Minderheit der abgegebenen Stimmen. Demzufolge sind sie von dieser Minderheit bevollmächtigt worden und repräsentieren nur sie. Von der Mehrheit des Volkes sind sie nicht mandatiert worden und repräsentieren diese auch nicht.

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