Mittwoch, 18 Jumada al-awwal 1446 | 20/11/2024
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بسم الله الرحمن الرحيم

 

 
 
Inhaltsverzeichnis:

Das Kalifat

Die Frist, die den Muslimen gewährt wird, um einen Kalifen einzusetzen

Der Vollzug des Kalifatsvertrages

Die Bai’a

Die Voraussetzungen eines Kalifen

Die Einheit des Kalifats

Das Kalifatssystem ist ein einzigartiges System


 

 

 

 

8 DKL

 

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Ausschnitte aus dem Buch:

Das Kalifat

Das Kalifat ist eine allgemeine Führerschaft für alle Muslime auf der Welt, um die Gesetze des islamischen Rechts durchzuführen und die islamische Botschaft in die Welt zu tragen. Das Kalifat entspricht exakt dem Imamat, beide Ausdrücke (Imamat und Kalifat) stellen folglich Synonyme dar. In den richtigen Hadithen (Sahih-Hadithe) werden beide Begriffe in ein und derselben Bedeutung verwendet. In keiner Textstelle wurde einer dieser Begriffe in einer Bedeutung verwendet, die der Bedeutung des anderen Begriffes widerspricht. Das gilt sowohl für den Koran als auch für die Sunna, denn sie allein bilden die Texte göttlichen Rechts. Auch sind die Begriffe "Imamat" und "Kalifat" nicht zwangsweise zu benützen, lediglich ihr Inhalt ist für die Muslime bindend.

Die Aufstellung eines Kalifen ist eine Pflicht für alle Muslime in allen Teilen dieser Erde. Und die Erfüllung dieser Pflicht – gleich der Erfüllung jeder anderen Pflicht, die Allah den Muslimen vorgeschrieben hat – ist eine unabdingbare Aufgabe, bei der man keine Wahl hat und die keinesfalls vernachlässigt werden darf. Jede Vernachlässigung in der Erfüllung dieser Pflicht stellt eine der größten Sünden dar, die Allah aufs Härteste bestrafen wird.

Der Beweis dafür, dass die Ernennung eines Kalifen eine Pflicht für alle Muslime darstellt, ist die Sunna und der Konsens der Prophetengefährten (Idschmac al--Sahaba). Was die Sunna betrifft, so wird von Nafic berichtet, dass er sagte: "cAbdullah Ibn cUmar sagte zu mir, er habe den Propheten (s) folgendes sagen hören:

„Wer eine Hand aus dem Gehorsam Allahs zieht, der trifft auf Allah am Tage der Auferstehung, ohne ein Argument für sich zu haben, und wer stirbt und in seinem Nacken keine Baica trägt, der stirbt den Tod der Dschahiliyya“ (Von Muslim überliefert)

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