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Mit dem am 13.03.15 veröffentlichten Beschluss hat der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes entschieden, dass ein pauschales Verbot religiöser Bekundungen an öffentlichen Schulen durch das äußere Erscheinungsbild von Lehrkräften „mit deren Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) nicht vereinbar ist“. Dem vorausgegangen war ein über ein Jahrzehnt andauernder Rechtsstreit, der sich aus der sogenannten Kopftuch-