Mittwoch, 28 Muharram 1447 | 23/07/2025
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Das Recht des Kalifen, den muʿāwin (Assistenten) abzusetzen

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Im Buch „Präambel zur Verfassung Teil 1“ wurde unter Artikel 36 bei der Erläuterung des Rechtsbelegs für den Absatz d) erwähnt, dass der Kalif das Recht hat, den muʿāwin - in Analogie zum Bevollmächtigen (wakīl) - abzusetzen, es sei denn, dass ein Textbeleg mit einem Absetzungsverbot in bestimmten Fällen ergangen ist. Ich bitte darum, jene Fälle zu erläutern, in denen es dem Kalifen verboten ist, den muʿāwin abzusetzen. Im Voraus bitte ich Allah, euch für die Antwort zu segnen, was-salāmu ʿalaikum, möge Allah Euch immer beschützen!

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Die neue Verteidigungsstrategie Japans

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Japan hat vor einigen Tagen die Übernahme einer neuen Verteidigungsstrategie angekündigt. Diese neue Verteidigungsstrategie beinhaltet eine erhebliche Anhebung des Verteidigungshaushalts. Ist es das Bestreben Japans, seine militärische Stärke zurückzugewinnen, die es vor dem zweiten Weltkrieg innehatte? Und welche Ziele werden damit beabsichtigt? Wurde die Entscheidung selbst oder durch äußeren (amerikanischen) Einfluss getroffen?

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