Mittwoch, 25 Muharram 1446 | 31/07/2024
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Die Widerlegung der Lügen des Schriftstellers Majid al-Khatib Die Dáwa von Hizb ut-Tahrir ist rein, lässt sich nicht durch das Krähen der Raben stören

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Der Schriftsteller Majid Al Khatib behauptet in seinem Artikel, den er in der Zeitschrift Mittelosten (Ausgabe Nr. 14414 – Mi. 16.05.2018) unter der Überschrift „Der jüngste Terroranschlag in Paris bestätigte die Befürchtungen der Deutschen gegen den Extremismus der Tschetschenen“ veröffentlichte, dass es „deutliche Gemeinsamkeiten“ Zwischen islamischem Terrorismus und rechtsextremem Terrorismus gibt";

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Minbar Ummah: Eine Gruppe hochangesehener Leute und Bürger vom Dorf Berdaqli, bei der Provinz Idlib, erklären in einer Stellungnahme die Übernahme des offenen Briefes von Hizb ut Tahrir / Wilayah Syrien

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Minbar Ummah: Eine Gruppe hochangesehener Leute und Bürger vom Dorf Berdaqli, bei der Provinz Idlib, erklären in einer Stellungnahme die Übernahme des offenen Briefes von Hizb ut Tahrir / Wilayah Syrien und rufen alle anderen Fraktionsführern dem gleich zu tun.

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Und worüber Er schwieg, davon wurde abgesehen

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Im Namen Allahs des Erbarmungsvollen des Barmherzigen

Antwort auf eine Frage

Und worüber Er schwieg, davon wurde abgesehen

Frage:

Im Buch „Die islamische Persönlichkeit 3. Teil“ - autorisierte Ausgabe - wird auf Seite 46 Zeile 6 u. 7 Folgendes erwähnt: […] Worüber das islamische Recht schwieg, das wurde von ihm nicht verboten, also gestattet. Darunter fällt die Pflicht (wāğib), das Wünschenswerte (mandūb), das Erlaubte (mubā) und das Unerwünschte (makrūh).

Dazu habe ich folgende Fragen:

1. Im Hadith heißt es: Er schwieg über (...). Wenn wir nun annehmen würden, dass dies die Pflicht, das Wünschenswerte und das Unerwünschte umfasst, so würde das bedeuten, dass der Gesetzgeber dort, wo es notwendig wäre, keine nähere Erläuterung gegeben hat.

2. Im Hadith heißt es weiter: […] über Dinge. Er sagte nicht: „über Taten“. Bei Dingen ist aber nur das Attribut „erlaubt“ und „verboten“ vorstellbar, nicht aber „verpflichtend“, „erwünscht“ oder „unerwünscht“. Dies gilt insbesondere deshalb, da der Hadith im Zuge der Frage nach dem Rechtsspruch betreffend Schmalz, Käse und Felle ergangen ist, was ja Dinge und keine Handlungen sind.

3. Des Weiteren wird im Hadith ausgeführt: […] als Erleichterung (ruḫṣa). Wie kann es sich denn um eine Erleichterung handeln, wenn das Schweigen (des Gesetzgebers) auch als Pflicht interpretiert werden kann?

4. Ebenso erwähnt der Hadith: [...] davon wurde abgesehen (ʿafw). Wie kann von etwas abgesehen werden, wenn man das Schweigen (des Gesetzgebers) auch als Pflicht interpretieren kann?

5. Im Hadith heißt es weiter: […], so sucht nicht danach. Er untersagt also die Untersuchung dieser Angelegenheiten. Wenn sie aber die Möglichkeit der Verpflichtung, der Empfehlung oder des Abratens beinhalten, dann hätte er deren Untersuchung doch nicht untersagen können.

Ich bitte um Darlegung. Möge Allah dich reichlich belohnen!

Antwort:

1. Die relevanten Hadithe sind die folgenden:

a) At-Tirmiḏī berichtet von Salmān al-Fārisī, der sagte:

سئل رسول الله صلى الله عليه وسلم عن السمن، والجبن، والفراء، فقال: «الْحَلاَلُ مَا أَحَلَّ اللَّهُ فِي كِتَابِهِ، وَالْحَرَامُ مَا حَرَّمَ اللَّهُ فِي كِتَابِهِ، وَمَا سَكَتَ عَنْهُ فَهُوَ مِمَّا عَفَا عَنْهُ«...

Der Gesandte Allahs (s) wurde nach dem Schmalz, dem Käse und den Fellen gefragt. Er antwortete: „Statthaft ist, was Allah in Seinem Buch für statthaft erklärt hat. Und verboten ist, was Allah in Seinem Buch verboten hat. Und worüber er schwieg, zählt zu dem, was Er verziehen (afa anhu) hat. In einer Tradierung bei Abū Dāwūd von ibn ʿAbbās heißt es:

»فَبَعَثَ اللَّهُ تَعَالَى نَبِيَّهُ، صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ وَأَنْزَلَ كِتَابَهُ، وَأَحَلَّ حَلَالَهُ، وَحَرَّمَ حَرَامَهُ، فَمَا أَحَلَّ فَهُوَ حَلَالٌ، وَمَا حَرَّمَ فَهُوَ حَرَامٌ، وَمَا سَكَتَ عَنْهُ فَهُوَ عَفْوٌ«

Da entsandte Allah (t) Seinen Propheten (s) und sandte Sein Buch herab. Er hat das, was darin statthaft ist, für statthaft erklärt, und das was darin verboten ist, für verboten erklärt. Was er für statthaft erklärt hat, ist statthaft, und was er für verboten erklärt hat, ist verboten. Und worüber er schwieg, das ist verziehen (ʿafw).

b) In den „as-Sunan al-kubrā von al-Baihaqī wird von Abū Ṯaʿlaba (r) berichtet, der sprach:

»إِنَّ اللهَ فَرَضَ فَرَائِضَ، فَلَا تُضَيِّعُوهَا، وَحَّدَ حُدُودًا، فَلَا تَعْتَدُوهَا، وَنَهَى عَنْ أَشْيَاءَ، فَلَا تَنْتَهِكُوهَا، وَسَكَتَ عَنْ أَشْيَاءَ رُخْصَةً لَكُمْ، لَيْسَ بِنِسْيَانٍ، فَلَا تَبْحَثُوا عَنْهَا«

Allah hat Pflichten erlassen, so missachtet sie nicht. Er hat Grenzen festgelegt, so übertretet sie nicht. Er hat Dinge untersagt, so vergeht euch daran nicht, und zu Dingen geschwiegen - als Erleichterung für euch, nicht aus Vergessenheit -, so forscht darüber nicht nach!

c) Der bei at-Tirmiḏī und ad-Dāraquṭnī von ʿAlī tradierte Hadith, wo er sagt:

لَمَّا نَزَلَتْ هَذِهِ الْآيَةُ ﴿وَلِلَّهِ عَلَى النَّاسِ حِجُّ الْبَيْتِ مَنِ اسْتَطاعَ إِلَيْهِ سَبِيلًا﴾ قَالُوا: يَا رَسُولَ اللَّهِ أَفِي كُلِّ عَامٍ؟ فَسَكَتَ، فَقَالُوا: َفِي كُلِّ عَامٍ؟ قَالَ: «لَا وَلَوْ قُلْتُ نَعَمْ لَوَجَبَتْ»، فَأَنْزَلَ اللَّهُ تَعَالَى: ﴿يا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا لا تَسْئَلُوا عَنْ أَشْياءَ إِنْ تُبْدَ لَكُمْ تَسُؤْكُمْ﴾ إِلَى آخِرِ الْآيَةِ.

Als der Vers Und die Pilgerfahrt zum Haus ist den Menschen eine Pflicht vor Allah herabgesandt wurde,fragten sie:„O Gesandter Allahs, ist sie jedes Jahr zu erfüllen?“ Da schwieg er. Doch sie fragten:„Jedes Jahr?“ Da antwortete er: „Nein, wenn ich ja sagen würde, wäre es verpflichtend.“ Da offenbarte Allah den Vers: Ihr, die ihr glaubt. Fragt nicht nach Dingen, die, würden sie euch enthüllt werden, euch unangenehm wären (...). (5:101)

In einer weiteren Tradierung dazu bei ad-Dāraquṭnī wird von Abū Huraira berichtet, der sagte: Es sprach der Gesandte Allahs:

«يَا أَيُّهَا النَّاسُ كُتِبَ عَلَيْكُمُ الْحَجُّ» فَقَامَ رَجُلٌ فَقَالَ: فِي كُلِّ عَامٍ يَا رَسُولَ اللَّهِ؟ فَأَعْرَضَ عَنْهُ، ثُمَّ عَادَ فَقَالَ: فِي كُلِّ عَامٍ يَا رَسُولَ اللَّهِ؟ فَقَالَ: «وَمَنِ الْقَائِلُ»؟ قَالُوا: فُلَانٌ، قَالَ: «وَالَّذِي نَفْسِي بِيَدِهِ لَوْ قُلْتُ نَعَمْ لَوَجَبَتْ وَلَوْ وَجَبَتْ مَا أَطَقْتُمُوهَا وَلَوْ لَمْ تُطِيقُوهَا لَكَفَرْتُمْ» فَأَنْزَلَ اللَّهُ تَعَالَى: ﴿يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا لا تَسْئَلُوا عَنْ أَشْياءَ إِنْ تُبْدَ لَكُمْ تَسُؤْكُم﴾

Ihr Menschen, die Pilgerfahrt ist euch vorgeschrieben worden.“ Da erhob sich ein Mann und fragte:„Jedes Jahr, o Gesandter Allahs?“ Doch der Gesandte wandte sich ab von ihm. Der Mann fragte erneut:„Jedes Jahr, o Gesandter Allahs?“ Da sprach der Gesandte: „Und wer fragt?“ Sie antworteten:„Jener hier“. Da sprach er: „Bei Dem, in Dessen Hand meine Seele liegt. Wenn ich ja sagen würde, wäre es verpflichtend. Und wenn es verpflichtend wäre, würdet ihr es nicht vermögen. Und wenn ihr es nicht vermögt, würdet ihr ungläubig werden.“ Da sandte der Erhabene herab: Ihr, die ihr glaubt. Fragt nicht nach Dingen, die, würden sie euch enthüllt, euch unangenehm wären. (5:101)

2. Bevor wir die Bedeutung dieser Hadithe analysieren, wäre es gut, auf einige notwendige Punkte hinzuweisen:

a) Die Unterscheidung zwischen einem „Ding“, also einer Sache (šaiʾ), und einer „Handlung“ (fiʿl) ist eine juristische im Bereich der Untersuchungen der islamischen Rechtsgrundlagen (uūl) und keine sprachliche. Denn sprachlich umfasst der Ausdruck šaiʾ (Sache) auch Handlungen. Gleiches gilt für die Unterteilung des islamischen Rechtsspruchs in far

und wāğib (Pflicht), mandūb (erwünscht), mubā (erlaubt), makrūh (unerwünscht), arām und maḥẓūr (verboten) bzw. in ruḫṣa (Erleichterung), ʿazīma (grundsätzliche Anordnung), šar (Bedingung), sabab (Auslöser), māniʿ (Hinderungsgrund), aī (richtig), fāsid (mangelhaft), il (ungültig) usw. Es handelt sich also um juristische Fachausdrücke in den Rechtsgrundlagen. Wenn du ein Sprachwörterbuch aufschlägst und nach der Bedeutung dieser Ausdrücke suchst, wirst du ihre juristische Bedeutung nicht finden.

Diese Fachbegriffe wurden erst nach der Zeit des Gesandten Allahs (s) und der Rechtgeleiteten Kalifen festgelegt, was im Übrigen ebenso auf die grammatikalischen Fachtermini ʿil (Subjekt), mafʿūl (Objekt) etc. zutrifft. Schlägst du auch diese Ausdrücke im Wörterbuch nach, wirst du sehen, dass ihre Bedeutungen von ihrer konventionell-grammatikalischen abweichen.

b) Somit gilt: Wenn du einen Hadith des Gesandten (s) oder eines seiner Gefährten, möge Allah mit ihnen Wohlgefallen haben, liest und den Ausdruck šaiʾ (Sache) oder ʿil (Handelnder) findest, so heißt das nicht, dass sie in ihrer konventionellen Bedeutung ergangen sind. Vielmehr musst du die Aussage studieren, um zu erkennen, was mit den Ausdrücken wirklich gemeint ist: Ist es die sprachliche Bedeutung (aqīqa luġawīya), eine Bedeutung in der allgemeinen Konvention der Araber (aqīqa ʿurfīya ʿāmma) bzw. in ihrer spezifischen Konvention (aqīqa ʿurfīya āṣṣa) oder hat der Ausdruck eine islamrechtliche Bedeutung (aqīqa šarʿīya).

c) Wenn die (an den Propheten gerichtete) Frage in spezifischen Ausdrücken formuliert wurde, die Antwort (des Propheten) aber unabhängig von der Frage in allgemeiner Formulierung ergangen ist, so gilt sie allgemein zum ganzen Thema der behandelten Frage. Sie gilt dann nicht mehr allein für die in der Frage verwendeten Ausdrücke, d. h. für das in der Frage erwähnte Detail. Zum Beispiel heißt es in einem adī aī, den at-Tirmiḏī von Abū Saʿīd al-Ḫudrī in vollem Strang berichtet: Man fragte:

قِيلَ: يَا رَسُولَ اللَّهِ، أَتَتَوَضَّأُ مِنْ بِئْرِ بُضَاعَةَ...؟ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: «إِنَّ المَاءَ طَهُورٌ لَا يُنَجِّسُهُ شَيْءٌ»

O Gesandter Allahs, sollen wir vom Bu

āʿa-Brunnen die rituelle Reinigung vollziehen?“ Da antwortete der Gesandte (s): „Wahrlich, Wasser ist sauber und wird durch nichts verunreinigt.“

Hier wurde der Gesandte (s) nach dem Bu

āʿa-Brunnen gefragt. Die Antwort wurde aber unabhängig vom Bu

āʿa-Brunnen formuliert. So hat er auf den Bu

āʿa-Brunnen in seiner Antwort keinen Bezug genommen. Vielmehr sagte er: Wahrlich, Wasser ist sauber und wird durch nichts verunreinigt. Die Aussage gilt also allgemein für die Reinigung mit Wasser, sei es vom Bu

āʿa-Brunnen oder von irgendeiner anderen Wasserstelle. Hier kann nicht behauptet werden, dass Thema der allgemeinen Aussage sei der Bu

āʿa-Brunnen gewesen. Die Antwort des Propheten (s) ist nämlich allgemein ergangen, und zwar zum Thema, das von der Antwort – nicht von der Frage – angesprochen wurde. Das Thema muss also der Antwort entnommen werden und nicht der Frage. Das heißt, das Thema wird der Aussage Wahrlich, Wasser ist sauber und wird durch nichts verunreinigt entnommen und nicht dem Ausdruck „Bu

āʿa-Brunnen“ aus der Frage. Thema der Antwort ist also die Reinigung mit Wasser und nicht der Bu

āʿa-Brunnen.

3. Nun kommen wir zur Antwort auf deine Frage:

a) Der Hadith bei at-Tirmiḏī lautet:

«الْحَلاَلُ مَا أَحَلَّ اللَّهُ فِي كِتَابِهِ، وَالْحَرَامُ مَا حَرَّمَ اللَّهُ فِي كِتَابِهِ، وَمَا سَكَتَ عَنْهُ فَهُوَ مِمَّا عَفَا عَنْهُ»

Der Gesandte Allahs (s) wurde nach dem Schmalz, dem Käse und den Fellen gefragt. Er antwortete: „Statthaft ist, was Allah in Seinem Buch für statthaft erklärt hat. Und verboten ist, was Allah in Seinem Buch verboten hat. Und worüber er schwieg, zählt zu dem, was Er verziehen hat (ʿafā ʿanhu). In der Tradierung bei Abū Dāwūd heißt es:

«...وَمَا سَكَتَ عَنْهُ فَهُوَ عَفْوٌ»

[...] und worüber er schwieg, das ist verziehen (d. h. davon wird abgesehen).

Der angereihte Satz und worüber er schwieg bezieht sich auf den nächstgelegenen Satz mit der Aussage: Verboten ist, was Allah in Seinem Buch verboten hat. D. h. worüber er schwieg, davon wird vom Verbot abgesehen. Mit anderen Worten ist es das Statthafte (alāl).

Die Allgemeingültigkeit der Aussage ist hier auf das Thema bezogen. Weil die Antwort aber allgemeiner als die Frage und unabhängig von dieser ausgefallen ist, muss das Thema der Antwort und nicht der Frage entnommen werden. Demzufolge umfasst es alles, worauf der Rechtsspruch des Statthaften (alāl) oder des Verbotenen (arām) anzuwenden ist, sei es auf Schmalz, Käse und Fellen oder auf irgendeine Angelegenheit, die in den Bereich des Statthaften oder Verbotenen fällt. Das trifft auf alles zu, was unter den Ausdrücken šaiʾ (Sache) und fiʿl (Handlung) in ihrer konventionellen Bedeutung zu verstehen ist. Wendet man die Aussage auf eine Sache (šaiʾ) an, dann ist mit alāl (statthaft) die Erlaubnis gemeint. Wendet man sie auf eine Handlung an, so umfasst der Begriff alāl alles, was nicht zum Verbotenen zählt, nämlich die Pflicht, das Erwünschte, das Erlaubte und das Unerwünschte.

b) Der bei al-Baihaqī tradierte Hadith von Abū Ṯaʿlaba, wo er sagt:

«... وَنَهَى عَنْ أَشْيَاءَ، فَلَا تَنْتَهِكُوهَا، وَسَكَتَ عَنْ أَشْيَاءَ رُخْصَةً لَكُمْ، لَيْسَ بِنِسْيَانٍ، فَلَا تَبْحَثُوا عَنْهَا»

[...] Er hat Dinge untersagt, so vergeht euch daran nicht, und zu Dingen geschwiegen - als Erleichterung für euch, nicht aus Vergessenheit -, so forscht darüber nicht nach!

Bei diesem Hadith sind drei Punkte zu beachten:

Erstens: Der Ausdruck „Dinge“ in der Aussage zu Dingen geschwiegen ist hier nicht in seiner konventionellen Bedeutung zu verstehen, d. h. nicht als Sache im Gegensatz zu Handlung. Vielmehr umfasst er Handlungen gleichermaßen. So heißt es beispielsweise im erhabenen Koran: Ihr, die ihr glaubt! Fragt nicht nach Dingen, die, würden sie euch enthüllt, euch unangenehm wären; und wenn ihr danach fragt zur Zeit, da der Koran niedergesandt wird, werden sie euch klar. Allah hat davon abgesehen; und Allah ist allverzeihend, nachsichtig. (5:101) Gefragt wurde nämlich nach der „Handlung der Pilgerfahrt“. Dazu wird im tafsīr-Werk von al-Qurṭubī ausgeführt (6/330):

At-Tirmiḏī und ad-Daraquṭnī tradieren einen Hadith von ʿAlī (r), der sagte:

لَمَّا نَزَلَتْ هَذِهِ الْآيَةُ ﴿وَلِلَّهِ عَلَى النَّاسِ حِجُّ الْبَيْتِ مَنِ اسْتَطاعَ إِلَيْهِ سَبِيلًا﴾. قَالُوا: يَا رَسُولَ اللَّهِ أَفِي كُلِّ عَامٍ؟ فَسَكَتَ، فَقَالُوا: أَفِي كُلِّ عَامٍ؟ قَالَ: «لَا وَلَوْ قُلْتُ نَعَمْ لَوَجَبَتْ»، فَأَنْزَلَ اللَّهُ تَعَالَى: ﴿يا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا لا تَسْئَلُوا عَنْ أَشْياءَ إِنْ تُبْدَ لَكُمْ تَسُؤْكُمْ﴾ إِلَى آخِرِ الْآيَةِ

Als der Vers Und die Pilgerfahrt zum Haus ist den Menschen eine Pflicht vor Allah herabgesandt wurde,sagten sie:„O Gesandter Allahs, ist sie jedes Jahr zu erfüllen?“ Er schwieg. Sie fragten:„Jedes Jahr?“ Da sagte er: „Nein, wenn ich ja sagen würde, wäre es verpflichtend.“ Sodann offenbarte Allah den Vers: Ihr, die ihr glaubt. Fragt nicht nach Dingen, die, würden sie euch offengelegt werden, euch unangenehm wären [...]. (5:101)

In einer weiteren Tradierung dazu bei ad-Dāraquṭnī wird von Abū Huraira berichtet, der sagte:

قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم: «يَا أَيُّهَا النَّاسُ كُتِبَ عَلَيْكُمُ الْحَجُّ» فَقَامَ رَجُلٌ فَقَالَ: فِي كُلِّ عَامٍ يَا رَسُولَ اللَّهِ؟ فَأَعْرَضَ عَنْهُ، ثُمَّ عَادَ فَقَالَ: فِي كُلِّ عَامٍ يَا رَسُولَ اللَّهِ؟ فَقَالَ: «وَمَنِ الْقَائِلُ»؟ قَالُوا: فُلَانٌ، قَالَ: «وَالَّذِي نَفْسِي بِيَدِهِ لَوْ قُلْتُ نَعَمْ لَوَجَبَتْ وَلَوْ وَجَبَتْ مَا أَطَقْتُمُوهَا وَلَوْ لَمْ تُطِيقُوهَا لَكَفَرْتُمْ» فَأَنْزَلَ اللَّهُ تَعَالَى: ﴿يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا لا تَسْئَلُوا عَنْ أَشْياءَ إِنْ تُبْدَ لَكُمْ تَسُؤْكُم﴾ الْآيَةَ

Es sprach der Gesandte Allahs: „Ihr Menschen, die Pilgerfahrt ist euch vorgeschrieben worden.“ Da erhob sich ein Mann und fragte:„Jedes Jahr, o Gesandter Allahs?“ Doch der Gesandte wandte sich ab von ihm. Der Mann fragte erneut:„Jedes Jahr, o Gesandter Allahs?“ Da sprach der Gesandte: „Und wer fragt?“ Sie antworteten:„Jener hier“. Da sprach er: „Bei Dem, in dessen Hand meine Seele liegt. Wenn ich ja sagen würde, wäre es verpflichtend. Und wenn es verpflichtend wäre, würdet ihr es nicht vermögen. Und wenn ihr es nicht vermögt, würdet ihr ungläubig werden. Da sandte der Erhabene herab: Ihr, die ihr glaubt. Fragt nicht nach Dingen, die, würden sie euch offengelegt werden, euch unangenehm wären. (5:101) Ende des Zitats.

Daraus wird klar, dass es um die Frage der Pilgerfahrt ging. Die Pilgerfahrt ist bekanntlich eine Handlung (fiʿl). Trotzdem hat sie Allah in der āya als „Ding“ (šaiʾ) bezeichnet.

Zweitens: Und Er schwieg zu Dingen als Erleichterung für euch [...]. Dieser angereihte Satz Und Er schwieg [...] bezieht sich auf die nächstgelegene Aussage im Text, nämlich: und Er untersagte Dinge, so vergeht euch daran nicht. Die Erleichterung bezieht sich also auf die apodiktische Untersagung, d. h. auf das Verbotene (arām). Beleg dafür ist die Aussage so vergeht euch daran nicht (lā tantahikūhā). Worüber Er geschwiegen hat, ist somit die Erleichterung vom Verbotenen, also das Statthafte (alāl). Das kann sich auf die Frage nach einer Sache (šaiʾ) im konventionellen Sinne beziehen, dann bedeutet alāl die Erlaubnis, oder auf die Frage nach einer Handlung (fil) im konventionellen Sinne, dann bedeutet alāl das, was nicht verboten wurde. Mit anderen Worten umfasst es in diesem Falle die Pflicht, das Wünschenswerte, das Erlaubte und das Unerwünschte.

Drittens: So forscht darüber nicht nach. Dieser Satz ist mit der Aussage und Er schwieg zu Dingen verbunden, die ihrerseits der Aussage und Er untersagte Dinge, so vergeht euch daran nicht angehängt ist. Damit ist ebenso das Statthafte gemeint. Die Aussage bedeutet also: So forscht nicht nach deren Verbot. Sie bedeutet nicht: So forscht nicht nach deren Rechtssprüchen, ob sie nun verpflichtend, erwünscht etc. sind. Der Hadith bedeutet, dass das, worüber geschwiegen wurde, statthaft (alāl) ist. So forscht nicht über ein Verbot nach, damit es nicht wegen eurer Nachfrage verboten wird. In einem Hadith bei al-Buḫārī heißt es: Von Saʿd ibn Abī Waqqās wird berichtet, dass der Prophet (s) sprach:

«إِنَّ أَعْظَمَ المُسْلِمِينَ جُرْمًا، مَنْ سَأَلَ عَنْ شَيْءٍ لَمْ يُحَرَّمْ، فَحُرِّمَ مِنْ أَجْلِ مَسْأَلَتِهِ»

Der Schlimmste an Sündhaftigkeit unter den Muslimen ist derjenige, der nach einer Sache fragt, die nicht verboten wurde und die wegen seiner Nachfrage verboten wird.

4. Demzufolge ist zu den Ausführungen in deinem Schreiben Folgendes zu sagen:

Deine Aussage: „Wenn wir nun annehmen würden, dass dies die Pflicht, das Wünschenswerte und das Unerwünschte umfasst, so würde das bedeuten, dass der Gesetzgeber dort, wo es notwendig wäre, keine nähere Erläuterung gegeben hat (...).“

Die Frage im Hadith stellt sich zwischen Verbotenem und Statthaftem. Es wurde bereits dargelegt, dass das, worüber geschwiegen wurde, das Statthafte (alāl) darstellt. Das Thema des Hadithes ist somit vollständig dargelegt worden. Was nun die Untersuchung über die Art des Statthaften anlangt - ob es sich um eine Pflicht, etwas Wünschenswertes, Erlaubtes oder Unerwünschtes handelt -, und zwar für den Fall, dass sich die Frage auf eine Handlung im juristisch-konventionellen Sinne bezieht, so muss dies anderen Hadithen entnommen werden. Denn die islamischen Rechtssprüche in ihrer Gesamtheit werden nicht bloß aus einem Hadith abgeleitet. Dies ist gemäß den Rechtsgrundlagen (uūl) unter den Rechtswissenschaftlern hinlänglich bekannt.

Der Ausdruck „Dinge“: Wir haben bereits dargelegt, dass dieser Ausdruck auch die Handlungen umfasst. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass das Thema der Frage Schmalz, Käse und Felle gewesen ist. Denn die Antwort ist allgemeingültiger formuliert worden als die Frage. So kann nach einer Sache (šaiʾ) im konventionellen Sinne gefragt werden, wie es im Hadith über Schmalz, Käse etc. der Fall ist, oder nach einer Handlung, wie sie der Hadith über die Pilgerfahrt erwähnt. Der Koranvers hat die Frage bezüglich der Handlung der Pilgerfahrt unter den Ausdruck „Dinge“ - ašyāʾ - gefasst, so sagt der Erhabene:

﴿يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا لَا تَسْأَلُوا عَنْ أَشْيَاءَ إِنْ تُبْدَ لَكُمْ تَسُؤْكُمْ وَإِنْ تَسْأَلُوا عَنْهَا حِينَ يُنَزَّلُ الْقُرْآنُ تُبْدَ لَكُمْ عَفَا اللَّهُ عَنْهَا وَاللَّهُ غَفُورٌ حَلِيمٌ﴾

Ihr, die ihr glaubt. Fragt nicht nach Dingen, die, würden sie euch offengelegt werden, euch unangenehm wären; und wenn ihr danach fragt zur Zeit, da der Koran niedergesandt wird, werden sie euch klar. Allah hat davon abgesehen; und Allah ist allverzeihend, nachsichtig. (5:101)

Der Ausdruck „Erleichterung“ (ruḫṣa): Damit ist die Erleichterung von Verbotenem gemeint, also das Statthafte (alāl).

Der Ausdruck „davon abgesehen“ (ʿafw): D. h. vom Verbot abgesehen, was ebenso bedeutet, dass es statthaft ist.

Die Aussage: „So forscht darüber nicht nach.“ D. h. forscht nicht über ein Verbot nach, sodass die Angelegenheit eurer Frage wegen verboten wird. Die Aussage bedeutet nicht, dass man über Anderes, was nicht das Verbot betrifft, nicht nachforschen darf. Das Thema ist nämlich, keine Frage zu stellen, die während der Herabsendung der Offenbarung zum Verbot führt. So ist das Fragen des Fragens willen verboten, wie aus dem ob erwähnten Hadith hervorgeht:

«إِنَّ أَعْظَمَ المُسْلِمِينَ جُرْمًا، مَنْ سَأَلَ عَنْ شَيْءٍ لَمْ يُحَرَّمْ، فَحُرِّمَ مِنْ أَجْلِ مَسْأَلَتِهِ»

Der Schlimmste an Sündhaftigkeit unter den Muslimen ist derjenige, der nach einer Sache fragt, die nicht verboten wurde und die wegen seiner Nachfrage verboten wird. Fragen in einem anderen Zusammenhang zu stellen, um den islamischen Rechtsspruch zu erfahren, ist hingegen gefordert. Dies geht aus dem folgenden bei Abū Dāwūd tradierten Hadith von Ğābir hervor: Es sprach der Gesandte Allahs (s):

[...] Hätten sie doch gefragt, wenn sie es nicht wissen. Die Heilung des Unvermögenden liegt doch im Fragen.

Ich hoffe, dass die Antwort klargeworden ist.

25. Ğumādā aṯ-Ṯānī 1434 n. H.

05/05/2013

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Am 98. Jahrestag der Zerstörung des Kalifats Das Kalifat ist der Weg zu Allahs Gnaden und zu eurem Ruhm und Erfolg

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Am 28. Rajab „Al-Fard Al-Haram“ kehrt schmerzhaft die Erinnerung am Jahrestag der Zerstörung des osmanischen Kalifats durch den kriminellen Juden Mustafa Kemal mit Hilfe der Engländer. Am 28. Rajab im Jahr 1342 NH; 03.03.1924 wurde das Kalifat, der Stolz aller Muslime, niedergeschlagen. An diesem Tag war es die Pflicht aller Muslime, das Kalifat zu verteidigen und mit aller Kraft aufrechtzuerhalten. Die Muslime dürfen nicht länger als DREI Tage ohne Khilafah leben. 98 Jahre ist die Scharia außer Kraft gesetzt. Die Lebensanschauung des Islams ist verschwunden. Unser Zeugnis über Menschen ist nicht gegeben. 98 Jahre dauert die Unterdrückung aller Muslime unter dem Joch des Kapitalismus fortwährend an.

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