Donnerstag, 26 Muharram 1446 | 01/08/2024
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Pressemitteilung Ein erneuter Versuch, die Muslime von ihrer islamischen Identität abzubringen

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Im April 2017 wurde über einen Grundschullehrer aus Luleå berichtet, der vor dem Hintergrund eines (ihm unliebsamen) Moscheebauvorhabens im Ort Hetze betrieb. Er bezeichnete den Propheten Muhammad (s) als Pädophilen und unterstellte dem Islam Frauenfeindlichkeit. Trotz dessen durfte er seine Anstellung an der Schule behalten.

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Antwort auf eine Frage: Der Verkauf des Pfandes, wenn der Schuldner seine Schuld nicht bezahlen kann  

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Frage:

Bei unserem Volk ist es üblich, ein Pfand für einen verliehenen Betrag zu nehmen. Wenn der Schuldner seine Schuld nicht zeitgerecht bezahlt, gehört das Pfand - die Sache, die man als Gewähr für den verliehenen Betrag erhalten hat - dem Gläubiger. In den meisten Fällen ist dieser Pfand viel mehr wert - oft um ein Vielfaches - als der verliehene Betrag.

Wie lautet nun diesbezüglich der islamische Rechtsspruch? Ist es islamrechtlich erlaubt, einen Betrag mit einem Pfand zu verleihen oder zu entleihen?

 

Antwort:

Dem Gläubiger ist es erlaubt, vom Schuldner ein Pfand zu nehmen, um sich die Rückzahlung des verliehenen Betrages zu sichern. So wird vom Gesandten Allahs authentisch tradiert, dass

«اشترى رسول الله صلى الله عليه وسلم من يهودي طعاماً بنسيئة فأعطاه درعاً له رهناً»

„er, Friede sei mit ihm, von einem Juden Nahrung mit Zahlungsaufschub kaufte. Er gab ihm einen Schild als Pfand." (Von Muslim auf dem Wege von Aischa überliefert)

Dem Gläubiger (Pfänder) gehört aber das Pfand nicht, wenn der Gepfändete die Schuld nicht bezahlen kann. Das Pfand bleibt Eigentum des Gepfändeten gemäß dem Hadith:

«لا يغلق الرهن من صاحبه إذا رهنه»

„Das Pfand darf seinem Eigentümer nicht entzogen werden, wenn dieser ihn verpfändet." (Von Al-Schafi'iy auf dem Wege des Sa'id Ibn Al-Musayyab überliefert). Die Formulierung „das Pfand darf seinem Eigentümer nicht entzogen werden" bedeutet, dass es nicht ins Eigentum des Gläubigers übergeht, wenn der Schuldner nicht bezahlen kann. Vielmehr wird es verkauft, die Schuld vom Verkaufsertrag getilgt und der Rest seinem Eigentümer zurückgegeben.

Im Detail hat dies folgendermaßen zu erfolgen:

Wenn die Schuld fällig wird, fordert der Pfänder (Gläubiger) den Gepfändeten (Schuldner) auf, seine Schuld zu begleichen. Wenn der Schuldner anderes Geld zur Verfügung hat und davon seine Schuld bezahlt, löst sich das Pfand auf und geht an ihn zurück. Reicht sein Geld jedoch nicht aus, um die Schuld zu begleichen - entweder ganz oder teilweise - ist es für den Gepfändeten verpflichtend, das Pfand mit Erlaubnis des Pfänders zu verkaufen und vom Ertrag zuerst seine Schuld beim Pfänder zu begleichen, bevor andere Zahlungen getätigt werden. Der Rest des Ertrages wird an ihn zurückgegeben.

Aus dem voran Gesagten geht hervor, dass es dem Pfänder nicht erlaubt ist, das Pfand an sich zu nehmen, wenn der Schuldner nicht bezahlen kann. Ebenso ist es ihm untersagt, das Pfand selbst zu verkaufen. Dies muss vielmehr über das Gericht erfolgen. Das Gericht zwingt den Gepfändeten, das Pfand zu verkaufen, weil das Pfand gemäß dem Hadith:

«لا يغلق الرهن من صاحبه»

„Das Pfand darf seinem Eigentümer nicht entzogen werden, wenn dieser ihn verpfändet." Eigentum seines Eigentümers (in diesem Falle des Gepfändeten) bleibt. Er muss das Pfand verkaufen und vom Ertrag die Schuld begleichen. Weigert er sich, dann zwingt ihn der Richter zum Verkauf und zum Begleichen seiner Schuld. Was über den Schuldbetrag hinausgeht, wird ihm retourniert.

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Schuldenrückzahlung nach einer Währungsabwertung

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 Aber wenn der Schuldner im Stande ist, seine Schulden zu begleichen, die Rückzahlung jedoch unterlässt, so wird er zur Begleichung der Schulden gezwungen. Weigert er sich weiterhin, so wird der Schuldner dafür bestraft. Denn Abu Dawud und Ibn Majah berichten von ‘Amr bin Sharid, dass sein Vater sagte, dass der Gesandte Allahs (s) Folgendes sagte:

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Stellungnahme zum Leitkultur-Diskussionsbeitrag des Bundesinnenministers Thomas de Maizière

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Am 30.04.2017 veröffentlichte die „Bild am Sonntag“ einen Diskussionsbeitrag von Thomas de Maizière unter dem Titel „Leitkultur für Deutschland – Was ist das eigentlich?“. Nachdem der Bundesinnenminister in der Einleitung die Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie begrifflich als „Verfassungspatriotismus“ zusammengefasst hat,

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Chinas brutale Aggression gegen Ostturkestan - Die Aktivitäten der Raketenentwicklung im indischen Subkontinent

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... Vor zwei Tagen entsandten die chinesischen Behörden mehr als zehntausend Soldaten in die Stadt Ürümqi in der Provinz Xinjiang im Nordwesten des Landes, wo das muslimische Volk der Uiguren lebt, das seit Jahren Zeuge zunehmender Spannungen ausgesetzt ist. Bereitet China demnach neue Massaker in dieser muslimischen Region vor?

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Das Hasina-Regime verhindert den Zugriff auf Medienberichte, um die Beteiligung von Hochsicherheitsbeamten und staatlichen Institutionen an Entführungen und gewaltsamem Verschwinden zu verschleiern!

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Aus purer Verzweiflung heraus verhindert das Hasina-Regime den Zugriff auf die Internetseite des internationalen Nachrichtensenders Al Jazeera, weil dieser über die Beteiligung des Staatssicherheitsapparates an Entführungen und gewaltsamem Verschwinden berichtete. Ausschlaggebend dafür war ein Bericht vom 20. März 2019, der auf der Internetseite von Al Jazeera unter folgendem Titel veröffentlich wurde: 

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Der Beginn des neuen islamischen Kalenderjahres sollte uns in Hinblick auf unsere Verantwortungen ein Ansporn sein

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Wir gratulieren unserer edlen Umma herzlich zum Beginn des neuen islamischen Kalenderjahres. Leider hat sich an der schmerzlichen Situation unserer gesegneten Umma auch mit Erreichen des Jahres 1440 n. H. nichts verändert. Tatsächlich hat sich die Lage nur weiter verschlechtert.

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