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بسم الله الرحمن الرحيم

Die Feststellung vom Beginn und Ende des Monats Ramaḍān erfolgt gemäß der Sichtung der Neumondsichel. Es ist nicht korrekt, stattdessen astronomische Berechnungen zu verwenden!

(Übersetzt)

Am Dienstag, dem 14. März 2023 n. Chr. – entsprechend dem 22. Šaʿbān 1444 n. H. – gaben die Vertreter einiger Moscheen und islamischer Vereinigungen in Dänemark eine Erklärung heraus, in der sie ankündigten, dass sie astronomische Berechnungen als „Ersatz“ für die islamrechtliche Sichtung des Neumondes verwenden würden, um den Beginn und das Ende der Mondmonate festzulegen. Dies betrifft auch die Feststellung vom Beginn und Ende des Monats Ramaḍān. Sie erklärten dies und führten gleichzeitig aus, dass die Feststellung vom Beginn und Ende der Mondmonate gemäß der Scharia auf Grundlage der Neumondsichtung zu erfolgen hat. Jedoch würden sie astronomische Berechnungen als „Ersatz“ dafür heranziehen, so heißt es in der Erklärung. Das bedeutet, dass sie die von der Scharia vorgeschriebene Methode zur Feststellung vom Beginn und Ende der Mondmonate zurückstellen und stattdessen astronomische Berechnungen verwenden.

Gemäß dieser Erklärung legten sie den ersten Tag des Monats Ramaḍān sowie den Tag des gesegneten Fests des Fastenbrechens (ʿīd al-fitr) fest, ohne dabei die islamrechtliche Sichtung des Neumondes abzuwarten und diese zu berücksichtigen. Außerdem wurde in der Erklärung erwähnt, dass die islamrechtliche Sichtung des Neumondes in diesem Jahr in Übereinstimmung mit astronomischen Berechnungen erfolgen würde, was zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ihrer Erklärung niemand mit Sicherheit sagen konnte. Was dagegen mit Sicherheit gesagt werden kann, ist, dass die Sichtung der Neumondsichel erst nach Sonnenuntergang am 29. Šaʿbān erfolgen kann. Die Erklärung beinhaltet keinen einzigen islamrechtlichen Beleg. Vielmehr argumentierten die Verfasser der Erklärung mit der Genauigkeit der astronomischen Berechnungen und der Tatsache, dass zeitgenössische Gelehrte diese Methode billigen würden.

In Anbetracht der obigen Ausführungen möchte Hizb-ut-Tahrir in Dänemark folgende Punkte ausführen:

Erstens: Die Neumondsichtung ist die einzig islamrechtlich zulässige Methode zur Feststellung vom Beginn und Ende des Monats Ramaḍān. Denn unter Berücksichtigung aller islamrechtlichen Belege, die zu diesem Thema ergangen sind, handelt es sich bei der Neumondsichtung um die von der Scharia für uns vorgesehene Methode zur Feststellung vom Beginn und Ende des Monats Ramaḍān. Zu den Belegen dafür gehört der folgende Ausspruch vom Gesandten Allahs (s):

«صُومُوا لِرُؤْيَتِهِ وَأَفْطِرُوا لِرُؤْيَتِهِ، فَإِنْ غُبِّيَ عَلَيْكُمْ، فَأَكْمِلُوا عِدَّةَ شَعْبَانَ ثَلاَثِينَ»

„Fastet zu seiner Sichtung und brecht das Fastet zu seiner Sichtung. Wenn er (der Sichelmond) sich euch verdeckt, so vollendet die Zählung des Šaʿbān auf dreißig (Tage).“ (Al-Buḫārī)

Zweitens: Astronomische Berechnungen sind zwar akkurat, jedoch nicht absolut in Hinblick auf die Feststellung des Zeitpunktes der Neumondsichtung. Weiterhin geht es nicht darum, ein astronomisches Phänomen aus wissenschaftlicher Sicht zu verifizieren. Die Bekanntgabe vom Beginn oder Ende des Monats Ramaḍān setzt gemäß den Vorgaben des islamischen Rechts keine Gewissheit hinsichtlich der Geburt des Neumondes voraus. Es gibt keinen islamrechtlichen Beleg dafür, dass dies eine Voraussetzung für die Feststellung vom Beginn und Ende des Monats Ramaḍān wäre. Vielmehr findet im Buch Allahs (t) und in der Sunna Seines Gesandten (s) nur die islamrechtliche Neumondsichtung Erwähnung, die einzige Methode also, gemäß der die Feststellung vom Beginn und Ende des Monats Ramaḍān erfolgen darf. Und diese Methode ist es, die befolgt werden muss.

Drittens: Astronomische Berechnungen können helfen, den Zeitpunkt der Geburt des Neumondes zu bestimmen. Jedoch können sie nicht herangezogen werden, um mit Gewissheit festzustellen, ob die Neumondsichel auch tatsächlich gesichtet werden kann. Einerseits herrscht selbst unter Astronomen Uneinigkeit über die Bestimmung des genauen Zeitpunktes, zu dem die Neumondsichel beobachtet werden kann. Andererseits spielen andere Faktoren wie die gegenwärtigen Wetterbedingungen sowie die menschliche Fähigkeit zur Sichtung eine Rolle dabei, ob die Neumondsichel tatsächlich gesichtet wird oder nicht. Außerdem fasten wir nicht, bzw. brechen wir unser Fasten nicht in Abhängigkeit davon, ob die Neumondsichel geboren wurde, sondern vielmehr in Abhängigkeit davon, ob sie gesichtet wurde. Dies geht aus dem zuvor bereits erwähnten ḥadīṯ des Gesandten Allahs (s) hervor. So sprach er (s):

«صُومُوا لِرُؤْيَتِهِ وَأَفْطِرُوا لِرُؤْيَتِهِ»

„Fastet zu seiner Sichtung und brecht das Fastet zu seiner Sichtung.“

Es ist möglich, dass der Neumond bereits geboren wurde, jedoch von Wolken verdeckt wird, sodass er mit bloßem Auge nicht sichtbar ist. In diesem Fall müssen wir den Monat Šaʿbān auf dreißig Tage vollenden. Der Rechtsbeleg knüpft den Beginn und das Ende des Fastenmonats Ramaḍān an die Sichtung der Neumondsichel und nicht an die Kenntnis von der Geburt des Neumondes.

O ihr Muslime!

Wir von Hizb-ut-Tahrir in Dänemark möchten unsere Brüder und Schwestern aus reiner Liebe zu unserem wahrhaftigen dīn und der Scharia darauf aufmerksam machen, dass das Heranziehen astronomischer Berechnungen als Grundlage für die Feststellung vom Beginn und Ende des Fastenmonats Ramaḍān den Vorgaben der Scharia in dieser Angelegenheit widerspricht. Gemäß der Scharia wird Beginn und Ende des Fastenmonats Ramaḍān auf Grundlage der Sichtung der Neumondsichel festgestellt und nicht auf Grundlage von astronomischen Berechnungen. Daher rufen wir die Muslime, Einzelpersonen wie Institutionen und Moscheen gleichermaßen, dazu auf, die einzig islamrechtlich legitime Methode zur Feststellung vom Beginn und Ende des Fastenmonats Ramaḍān zu befolgen.

Außerdem erwarten die Muslime überall auf der Welt gleichermaßen den Beginn des gesegneten Monats Ramaḍān. Der Beginn des Monats Ramaḍān wird durch die Sichtung der Neumondsichel an einem beliebigen Ort auf der Welt festgestellt. Dies geschieht am 29. Tag des Monats Šaʿbān, nachdem die Sonne untergegangen ist. Erfolgt die Sichtung der Neumondsichel zu diesem Zeitpunkt an irgendeinem Ort auf der Welt, so müssen alle Muslime fasten.

Möge Allah, der Allmächtige, uns den Monat Ramaḍān vollends erleben lassen und die Muslime von ihren Qualen befreien. Möge Er (t) den Muslimen den Sieg schenken und diesen Ramaḍān zum letzten Ramaḍān machen, den die Muslime ohne ein Rechtgeleitetes Kalifat gemäß dem Plan des Prophetentums erleben.

Abschließend möchten wir unsere muslimischen Brüder und Schwestern daran erinnern, dass die Verwirrung, in die die Muslime wegen der Diskussionen rund um die Feststellung vom Beginn und Ende des Monats Ramaḍān geraten, einzig durch die Abwesenheit des Islamischen Staates verursacht wird. Dieser Islamische Staat wird die Menschen nach seiner Wiedererrichtung gemäß dem Buch Allahs (t) und der Sunna Seines Gesandten (s) regieren und die Angelegenheiten der Muslime in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Scharia betreuen, ihre Reihe vereinen und sie zusammenschweißen.

(لِمِثْلِ هَذَا فَلْيَعْمَلِ الْعَامِلُونَ)

Für ein Solches sollen diejenigen, die handeln, (ihre Werke) tun. (37:61)

25. Šaʿbān 1444 n. H.
Entsprechend dem 17. März 2023 n. Chr.
Hizb-ut-Tahrir
Dänemark
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