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بسم الله الرحمن الرحيم

Im Namen Allahs des Erbarmungsvollen des Barmherzigen

Antwort auf eine Frage

Die Mitgliedschaft in einem Berufsverband, um den Beruf ausüben zu können

An Abdullah M Alheeh

Frage:

As-salāmu ʿalaikum wa raḥmatullāhi wa barakātuh.As-salāmu ʿalaikum, ihr lieben Brüder, wa raḥmatullāhi wa barakātuh. Der Friede und die Barmherzigkeit Allahs seien mit dir, unser ehrenwerter Amir. Möge Er dich und diejenigen, die mit dir sind, zum Erfolge führen. Ich habe eine Frage und bitte dich freundlichst, mir schnell darauf zu antworten.

Ich bin Spezialist in medizinischen Laboranalysen. Um meinen Beruf ausüben zu können, muss ich gewisse Dinge und Regeln einhalten, von denen einige akzeptabel und andere inakzeptabel sind, hinsichtlich derer bei mir die Einsicht gereift ist, dass eine Einhaltung verboten wäre. Ich meine dabei einige Regeln und Dinge, die ich tun müsste, um Mitglied des Verbandes für medizinische Laboranalysen in „Palästina“ zu werden.

Meine Frage betrifft das verbandsinterne Sozialsystem. Immer, wenn ein Mitglied stirbt, sammelt mein Verband einen Betrag von mindestens zehn Dinar ein, um ihn der Familie des Verstorbenen zu übergeben. Mitglieder, die säumig sind, werden zur Zahlung gezwungen, da ihre jährlich zu erneuernde Mitgliedschaft ansonsten nicht erneuert wird. Zu erwähnen ist, dass der Verband gegenüber seinen Mitgliedern beteuert, eine fatwā eingeholt zu haben, die ihm diese Vorgehensweise erlaubt. Sie sei also nicht verboten. Ich bitte um eine schnelle Antwort, die mit einem Rechtsbeleg versehen ist. Danke!

Antwort:

Wa ʿalaikum as-salām wa raḥmatullāhi wa barakātuh!

Anfang der 1970er Jahre ist eine Frage/Antwort von der Partei erschienen, die eine Mitgliedschaft in Berufsverbänden untersagt.

Wenn jedoch die staatlichen Gesetze es den Berufsgruppen nur dann erlauben, ihren Beruf auszuüben, wenn sie Mitglied ihres Berufsverbandes sind, dann entspricht die Verbandsmitgliedschaft in diesem Falle dem Erwerb einer Berufskonzession, gleich einem Händler, der eine Konzession erwirbt, um ein Geschäft etc. eröffnen zu können. Und ein Konzessionserwerb ist zulässig, wenn die staatlichen Gesetze es erfordern.

Demzufolge ist die Mitgliedschaft in einem Berufsverband in so einem Falle erlaubt, d. h., um die Genehmigung zu erhalten, im eigenen Beruf tätig zu werden. Die Mitgliedschaft muss sich jedoch allein auf die Zugehörigkeit und den Erhalt des Mitgliederzertifikats beschränken, ohne an den Verbandswahlen und -versammlungen teilzunehmen.

Nichtsdestotrotz zählt die Interaktion im Verbandsmilieu durch wirksame und lebendige Kontaktaufnahme und den Aufbau aktiver Beziehungen zu dessen Mitgliedern und Ausschussgremien - selbst wenn der Schab kein Verbandsmitglied ist - zu den gewohnten, ja sogar wichtigen daʿwa-Aktivitäten, denen die Schabab mit Ernst und Einsatzfreude nachkommen sollten.

Aufgrund der obigen Ausführungen gilt: Nachdem das freiwillige Spenden eines solchen Betrages im Grunde erlaubt ist, das Problem sich jedoch aus dem Zwang durch die Verbandsregeln ergibt, ist die Zahlung dieses Betrages erlaubt, da es zu den Konzessionserfordernissen zählt. Dies unter der Bedingung, dass die Ausübung deines Berufes eine Verbandsmitgliedschaft voraussetzt und dafür die Zahlung dieses Sozialbetrages erforderlich ist, weil deine Mitgliedschaft ansonsten nicht erneuert wird und du in der Folge deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst.

Euer Bruder ʿAṭāʾ ibn Ḫalīl Abū ar-Rašta

24. Ğumādā l-Ūlā 1438 n. H.

21.02.2017

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