Mittwoch, 18 Jumada al-awwal 1446 | 20/11/2024
Uhrzeit: (M.M.T)
Menu
Hauptmenü
Hauptmenü
  •   |  

بسم الله الرحمن الرحيم

 

 

 Veröffentlicht am:

1. Ausgabe

1382 n. H. – 1963 n. Chr.

2. Ausgabe

(autorisierte Ausgabe)

1430 n. H. – 2009 n. Chr.

 

 

Inhaltsverzeichnis:

Vorwort des Übersetzers

Allgemeine Gesetze

Das Regierungssystem

   Der Kalif

   Die Vollmachtsassistenten - Al-mu'awinun

   Der Vollzugsassistent

   Die Gouverneure

   Der Amir al-Gihad: Das Kriegsressort - Die Armee

   Die Innere Sicherheit

   Das Amt für Auswärtige Angelegenheiten

   Das Industrieressort

   Das Gerichtswesen - Al-Qada

   Der Verwaltungsapparat - Al-Gihaz Al-Idari

   Das Schatzhaus - Bait Al-Mal

   Die Medien

   Die Ratsversammlung - Maglis Al-Umma

Das Beziehungssystem der Geschlechter

Stichwortverzeichnis

18 PRAEA1

 

ZUM DOWNLOAD

PDF

Buch Vorstellung:

Das zweite Rechtgeleitete Kalifat gemäß dem Plan des Prophetentums, das uns vom Gesandten Allahs (s) versprochen wurde: Wie soll es konkret im 21. Jahrhundert aussehen? Welche Befugnisse hat der Kalif, welche Rechte und Pflichten die Bürger? Was für Wesensmerkmale wird dieser Staat haben und welche Form haben die Institutionen darin? Nach welchen Ableitungsregeln wird überhaupt der iğtihād im Staat ablaufen und an welche Rechtsprinzipien wird sich der Kalif zu halten haben? Wie wird die Beziehung des Staates zu anderen Staaten aussehen und wie wird seine generelle Ausrichtung sein? Anhand einer äußerst präzisen Beweisführung aus den Offenbarungstexten werden darauf - in Verfassungsartikeln unterteilt - klare Antworten gegeben.

Dieses Buch ist ein Meisterwerk islamischer Rechtsliteratur, das in der islamischen Geschichte und Gegenwart seinesgleichen sucht, eine Festschrift im wahrsten Sinne des Wortes.

Ausschnitt aus dem Buch:
  • Artikel 82 – Die Gerichte können nach Art der von ihnen untersuchten Rechtsfälle in mehrere Stufen eingeteilt werde. Es ist erlaubt, einige Richter nur mit einer bestimmten Art von Rechtsfällen zu betrauen, während darüber hinaus gehende Fälle anderen Gerichten übertragen werden.

Nach oben

Seitenkategorie

Links

Die westlichen Länder

Muslimische Länder

Muslimische Länder