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H. 21 Muharram 1438 | No: |
M. Samstag, 22 Oktober 2016 |
- Pressemitteilung
- Der „zivile Staat“ ist mit dem säkularen ident
- Die jordanische Regierung versucht, die Umma damit zu blenden
- (Übersetzt)
Im sechsten Diskussionspapier des Regierungsoberhaupts steht unter dem Titel „Die Souveränität des Gesetzes ist die Basis des Staates“ Folgendes geschrieben: Der zivile Staat stellt jenen Staat dar, der sich auf die Konstitution sowie auf das Recht beruft, das auf alle ohne Begünstigungen angewandt wird. Folglich ist er nicht gleichbedeutend mit dem säkularen Staat, und zwar deshalb, weil die Glaubensordnung innerhalb des zivilen Staates einen fundamentalen Faktor in der Bildung des Moralsystems und der gesellschaftlichen Werte darstellt. Es ist ein Teil, der nicht von unserer Verfassung getrennt werden kann. Wir haben ein Bespiel im Gesandten Allahs (s), als er das Dokument von Medina zum Zwecke der Regulierung der Beziehungen zwischen allen sich in der Stadt befindenden Fraktionen und Gruppen verfasste, nachdem er die Auswanderung (hiğra) dorthin vollzogen hatte. Im Dokument wird ebenfalls ausgeführt: Das Fehlen der Souveränität des Gesetzes und seiner gerechten Anwendung führte als wesentlicher Faktor zu der Situation, die wir derzeit erleben.
Wir von Hizb-ut-Tahrir – wilāya/Jordanien - arbeiten ernsthaft und aufrichtig für die Wiederaufnahme der islamischen Lebensweise durch die Errichtung des Rechtgeleiteten Kalifats und folgen dabei der Methode des Gesandten Allahs (s) in seiner daʿwa zur Kalifatsgründung. Heute wird das Kalifat vom Großteil der islamischen Umma in Jordanien und der gesamten islamischen Welt gefordert und herbeigesehnt. Aus dem Blickwinkel des Gebieten des Rechten und des Anprangern des Unrechts sowie aus unserer Methode der politischen Aufklärung und der ideologischen Auseinandersetzung heraus wollen wir Folgendes betonen:
Die Idee des „zivilen Staates“ ist mit der des säkularen Staates ident. Der „zivile Staat“ ist mit dem säkularen gleichbedeutend. Die Regierung und die säkularen Kräfte versuchen aber, nachdem sie die Hoffnung verloren haben, dass die Muslime den säkularen Staat billigen würden, seine Wirkung zu mildern. Sie haben deshalb angefangen, ihn unter der Bezeichnung „Zivilstaat“ zu bewerben und bestimmte formale Floskeln hinzugefügt wie: „Die Glaubensordnung ist im Zivilstaat ein fundamentaler Faktor“ und „Zivilstaat mit islamischem Bezug“. All das geschieht zur Irreführung, um Gift in die Suppe zu mischen, damit die Menschen das Gefühl bekommen, dass der Staat den Islam weder ablehnt noch ihm widerspricht.
Die Konzeption des „zivilen Staates“ ist mit der des säkularen ident und steht dem islamischen Überzeugungsfundament diametral entgegen, da sie die Gesetzgebungsgewalt nicht in die Hände Allahs, des Erhabenen, sondern in die Hände der Menschen legt. So wird heute der „zivile Staat“ als Gegenstück zum islamischen Staat angeboten; d. h. als Staat, in dem Religion von Politik, Gesetzgebung und Staat, ja sogar von allen staatlichen Institutionen getrennt ist. Das ist exakt die beabsichtigte Bedeutung. Die erwähnte „Souveränität von Gesetz und Verfassung“ hat darauf keinen Einfluss, da dies zu den Selbstverständlichkeiten jedes Staates zählt. Falsch sind vielmehr die Gesetze und die Verfassung an sich, die aus der Rechtsprechung von Menschen und vom Volk gewählten Parlamenten stammen und nicht aus den Rechtsquellen des Islam, nämlich dem Koran und der Sunna.
Wenn die Verfassung eines Staates anführt, dass die Religion „einen grundlegenden Faktor beim Aufbau des Moral- und Wertesystems bildet“, so bedeutet dies nicht, dass es sich um einen islamischen Staat handelt. Denn der Islam akzeptiert nicht weniger, als dass die uneingeschränkte Herrschaftsgewalt in Allahs Händen liegt. Er duldet nicht, dass er eine unter mehreren Gesetzgebungsquellen bildet, denn im islamischen Staat ist einzig und allein der Islam die Quelle aller Gesetzgebung. Der Erhabene sagt:
﴿وَأَنِ احْكُمْ بَيْنَهُمْ بِمَا أَنْزَلَ اللَّهُ وَلَا تَتَّبِعْ أَهْوَاءَهُمْ وَاحْذَرْهُمْ أَنْ يَفْتِنُوكَ عَنْ بَعْضِ مَا أَنْزَلَ اللَّهُ إِلَيْكَ﴾
Und wahrlich, richte unter ihnen nach dem, was Allah herabgesandt hat, und folge nicht ihren Neigungen. Und nimm dich vor ihnen in Acht, dass sie dich nicht von einem Teil dessen abbringen, was Allah zu dir herabgesandt hat. (5:49)
Zwist, Korruption und Verführungen haben ihre Ursache nicht im Fehlen der Souveränität des Gesetzes. Auch ist dies definitiv nicht die Hauptursache für den Zustand, in dem sich die Umma heute befindet. Die einzige Ursache dafür liegt in der Eliminierung des Islam aus Staat und Herrschaft und daraus, ihn über sämtliche Beziehungen unter den Menschen richten zu lassen. Der Erhabene und Wahrhaftige sagt:
﴿وَمَنْ أَعْرَضَ عَنْ ذِكْرِي فَإِنَّ لَهُ مَعِيشَةً ضَنكاً وَنَحْشُرُهُ يَوْمَ الْقِيَامَةِ أَعْمَى﴾
Und wer sich von meinem Gedenken abwendet, dem wir ein jämmerliches Leben beschert, und am Tage der Auferstehung werden wir ihn blind erwecken. (20:124)
Zudem liegt die Ursache auch darin, dass die Herrscher in unseren Ländern Gefolgsleute der Feinde der Umma sind – der Ungläubigen und der Kolonialisten. Sie haben ihnen ermöglicht, sich der Länder und der Menschen zu bemächtigen und haben sich an deren Krieg gegen den Islam im Namen der „Terrorbekämpfung“ beteiligt. Ein Krieg, der vor allem in seiner ideologischen und politischen Reichweite gegen den Islam geführt wird. Auch der zivile Staat ist nicht mehr als ein Instrument dieses Krieges, um eine Mauer zu errichten zwischen der Umma und den Trägern der islamischen Botschaft mit ihrem echten und umfassenden Aufstiegsprojekt, nämlich der Gründung eines islamischen Staates, der allein die Gesetzgebung Allahs anwendet.
Im Islam ist der Staat menschlicher Natur. Er verkörpert ein politisches Gefüge, das auf dem islamischen Überzeugungsfundament gründet und die Angelegenheiten der Menschen gemäß dem islamischen Recht betreut. Die Souveränität im Staat hat das islamische Recht inne; sie liegt weder bei der Umma noch beim Volke noch bei irgendeinem Juristen, der Gesetze verfasst. Herrscher im Staat ist der Kalif, der seine Macht von der Umma durch die baiʿa (Treueeid) bezieht. Es ist auch kein „religiöser Staat“ in seiner modernen konventionellen Bedeutung. Denn der Herrscher bezieht seine Macht nicht von Gott (er ist also kein Herrscher „von Gottes Gnaden“), sondern von der Umma.
Ebenso handelt es sich um keinen „zivilen Staat“, da es im Islam keine Trennung zwischen Religion und Staat geben darf. Und die Beziehung des islamischen Staates zu seinen Bürgern - d. h. zu allen, die die Staatsbürgerschaft besitzen -, ist eine Beziehung der Betreuung und der Barmherzigkeit. Vom Standpunkt der Regentschaft her und der Betreuung der Angelegenheiten gibt es keine so genannten „Minderheiten“. So darf der Staat zwischen seinen Bürgern nicht unterscheiden und muss sie alle auf gleicher Stufe behandeln, ohne zwischen Volkszugehörigkeit, Hautfarbe, Geschlecht oder Religion zu unterscheiden.
Eine weitere Lüge und Irreführung der Menschen ist es, wenn man den Vertrag von Medina, den der Gesandte Allahs (s) verfasste, als Beweis heranzieht, um dem „zivilen Staat“ ein islamisches Gewand umzuhängen. Der Vertrag war ein Plan, der die Beziehungen der Muslime untereinander regelte, ebenso wie ihre Beziehungen zu jenen, die sich dem Vertrag anschlossen. Auch die Juden wurden erwähnt, wobei man bestimmte Bedingungen mit ihnen vereinbarte. So wurden die Beziehungen der jüdischen Stämme zu den Muslimen geregelt, was klar belegt, dass die Beziehung zwischen den Juden und den Muslimen auf der Basis gründete, dass nach den Gesetzen des Islam entschieden wird. Auch wurde sie auf die Basis gestellt, dass sie der Herrschaft des Islam unterliegt und die Juden sich an das zu halten haben, was das Interesse des islamischen Staates erfordert. Es galt das Prinzip, dass sie Bürger des islamischen Staates waren und dass die Entscheidung in irgendeiner Streitigkeit bei Allah und Seinem Gesandten (s) liegt. Dies wurde im Vertrag explizit erwähnt, so heißt es in dem Dokument:
«وَإِنَّكُمْ مَهْمَا اخْتَلَفْتُمْ فِيهِ مِنْ شَيْءٍ، فَإِنَّ مَرَدَّهُ إلَى اللَّهِ عَزَّ وَجَلَّ، وَإِلَى مُحَمَّدٍ...»
Und in welcher Sache ihr auch immer strittig seid, so wird sie auf Allah, den Erhabenen, und Muḥammad (s) zurückgeführt. (...) Wie kann nun das mit dem „Zivilstaat“ gleichgesetzt werden? Wahrlich, schlimm ist es, wie ihr urteilt!
Alle Versuche, die darauf abzielen, die Umma in die Irre zu führen, ihre Ideen zu vergiften und ihr Verständnis durch verschleierte Begriffe zu vernebeln, denen man noch Zeugnisse aus dem Glauben anhängt, werden erfolglos bleiben. Die Umma wird in ihrem Bewusstsein, dass der „zivile Staat“ mit dem säkularen ident ist, so einem Manipulationsversuch nicht aufsitzen und ihm keine Beachtung schenken. Er wird letztlich ignoriert werden und am Müllhaufen jener geistigen Ergüsse landen, mit denen man versucht, die islamische Glaubensordnung und Rechtsprechung aus dem Leben zu verbannen. In gleicher Weise wurden bereits zuvor alle säkularen Verführungsversuche ignoriert, bis auf die geringe Zahl jener, denen das Regime die Möglichkeit ausbreitet, über die staatlich kontrollierten Medien ihre Gifte auszusprühen. Und das nur deswegen, weil das Regime weiß, dass der islamische Staat von der Umma in ihrer Gesamtheit herbeigesehnt wird und er kurz vor der Gründung steht.
Und diejenigen, die Unrecht tun, werden erfahren, welch Einkehr sie nehmen werden.
﴿يُرِيدُونَ لِيُطْفِئُوا نُورَ اللَّهِ بِأَفْوَاهِهِمْ وَاللَّهُ مُتِمُّ نُورِهِ وَلَوْ كَرِهَ الْكَافِرُون﴾
Sie wollen Allahs Licht mit ihren Mündern auslöschen. Doch Allah wird Sein Licht vollenden, auch wenn es den Ungläubigen zuwider ist. (61:8)
21. Muḥarram 1438 n. H.
22. Oktober 2016 n. Chr.
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