Die Kleidung der Nichtmusliminnen im Staate des Kalifats
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Ich habe eine Frage bezüglich Artikel 7 Absatz d aus dem Buch „Präambel zur Verfassung“, der wie folgt lautet: Nichtmuslime werden in Nahrungs- und Kleidungsangelegenheiten im Rahmen dessen, was die islamischen Rechtssprüche erlauben, gemäß ihren Religionen behandelt.