Das Wort umma in der Sprachwissenschaft
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In der „Präambel zur Verfassung“, Artikel 21, sagen wir Folgendes: Auch handelt es sich bei dem Ausdruck „ğamāʿa“ (Gemeinschaft) um ein Gattungswort (ism ğins), d. h. irgendeine Gemeinschaft. Es ist also die Gattung „Gemeinschaft“ gemeint (…). Diesbezüglich habe ich zwei Fragen: