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بسم الله الرحمن الرحيم
Von Menschenhand gemachte Gesetze führen dazu, dass Pakistan sein wahres landwirtschaftliches Potenzial vorenthalten bleibt!
Es ist bekannt, dass die muslimischen Länder, als in ihnen noch die von Allah (t) offenbarten Gesetze angewendet wurden, landwirtschaftliche Wunderwerke ihrer Zeit waren. Zu einer Zeit, als Europa von Hungersnöten heimgesucht wurde, war einer der Gründe, weshalb die Kreuzzügler die gesegneten Länder Bilād aš-Šāms angriffen, ihr immenser landwirtschaftlicher Reichtum. So glaubten die Kreuzzügler, sie würden in das „Land, in dem Bäche aus Milch und Honig fließen“ einfallen. Mehr noch, waren die muslimischen Länder während des finsteren Mittelalters in Europa ein wichtiges Bindeglied für die Einführung unerlässlicher Nutzpflanzen. Außerdem trugen sie das Konzept der Sommerbewässerung in den Westen. Der indische Subkontinent war unter dem Islam ein landwirtschaftliches Machtzentrum, das 23% des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) erwirtschaftete und über ein beeindruckendes Exportprofil verfügte, was die Gier der britischen Kolonialisten nach diesem enormen Reichtum, der vor allem aus einer Fülle an Gewürzen resultierte, weckte. Als man jedoch die Gesetze, die von Allah (t) offenbart wurden, schließlich durch von Menschenhand gemachte Gesetze ersetzte, kam es in denselben Gebieten, nämlich zur Zeit des britischen Raj, zu einer weitreichenden Hungersnot. Dieser fielen Tausende zum Opfer. Bis heute werden in der Landwirtschaft von Menschenhand gemachte Gesetze angewandt. Die Anwendung dieser führt dazu, dass Pakistan sein wahres landwirtschaftliches Potenzial vorenthalten bleibt!
Mit großen Ackerflächen, die größtenteils von einem der größten Flüsse der Welt - dem Indus - gespeist werden, vier verschiedenen Jahreszeiten, einer vielfältigen Landwirtschaft und einem riesigen Pool an angelernten Arbeitskräften verfügt Pakistan über ein immenses landwirtschaftliches Potenzial. Die Landwirtschaft ist eine der wichtigsten Quellen für das Wachstum und die Entwicklung der pakistanischen Wirtschaft. Durch sie werden die Menschen ernährt, sie liefert wichtige Rohstoffe für die Industrie und ist zudem die Grundlage für Pakistans Außenhandel. Sie trägt fast einen Viertel des Bruttoinlandsproduktes und mehr als die Hälfte aller Exporterlöse Pakistans. Fast 45% aller Arbeitskräfte im Land sind im Landwirtschaftssektor tätig. Fast zwei Drittel der Gesamtbevölkerung Pakistans bezieht ein Einkommen aus der Landwirtschaft. Neben den wichtigsten Nahrungsmitteln liefert die Landwirtschaft Rohstoffe für die Agrarindustrie und generiert Einnahmen durch den Export von Roh- und Fertigwaren. Die vorhandenen Flächen Pakistans werden nicht ausreichend genutzt, da Millionen Hektar unbewirtschaftet sind.
All dies wird erreicht, obwohl es an staatlicher Unterstützung für den Agrarsektor mangelt und die Landwirte gezwungen sind, primitive Anbaumethoden anzuwenden, ohne Techniken zur Ertragssteigerung wie moderne Bewässerungsnetze und ohne Techniken zur Schaffung von Resistenzen gegen Krankheiten. Weiterhin werden nicht alle Agrarflächen bebaut und auch die Urbarmachung der Ackerflächen erfolgt nur mangelhaft.
Außerdem hat das Wachstum in der Landwirtschaft kaum Auswirkungen auf die ländliche Armut gehabt. Ganz im Gegenteil: die Armut in ländlichen Gegenden hat sich zunehmend verschlimmert. Die Anwendung der von Menschenhand gemachten Gesetze hat letztlich dazu geführt, dass sich der Großteil des Reichtums im Besitz einiger weniger befindet. Das ist das unvermeidliche Ergebnis der Anwendung des Kapitalismus. Dies, obwohl es mehrere Bodenreformen gab. Millionen von Menschen haben keine Möglichkeit, einen angemessenen Lebensunterhalt zu verdienen, um ihre Grundbedürfnisse zu sichern. Die Bevölkerung Pakistans ist ein Paradebeispiel für Hunger inmitten von Überfluss. Deshalb sind außerlandwirtschaftliche Tätigkeiten zu einer wichtigen Einkommensquelle für landwirtschaftliche Haushalte geworden, vor allem für solche, die Land von schlechter Qualität oder überhaupt kein Land besitzen. Heerscharen von Leuten aus ländlichen Gebieten sind gezwungen, ihre Dörfer zu verlassen und im Streben nach ihrem Lebensunterhalt in die Städte zu ziehen, nur, um dort auf der Straße schlafend zu enden, oder aber in langen Schlangen auf der Suche nach schlecht bezahlten Aushilfsarbeiten. Agrarwirtschaftliche Kreditinstitute tragen zu den bestehenden Problemen bei. Die Zinssätze für Agrarkredite sind sehr hoch. Diese werden zudem weder rechtzeitig bereitgestellt, noch decken sie die gesamte Nachfrage nach Krediten ab. Die Landwirte sehen sich infolgedessen gezwungen, aus inoffiziellen Quellen Kredite zu einem extrem hohen Zinssatz zu beziehen. In Pakistan gibt es ein bekanntes Sprichwort, welches sich auf unsere Landwirte bezieht: „Er wurde in Schulden geboren, er wächst mit Schulden auf und er wird in Schulden sterben.“
Von Menschenhand gemachte Gesetze verursachen und verstärken landwirtschaftliche Unterproduktivität und ländliche Armut
Nachdem die Gesetze der Scharia abgeschafft wurden, sorgte der Kapitalismus für eine Konzentration des Landbesitzes in den Händen einiger weniger. Obwohl die Briten abzogen, blieb der Kapitalismus bestehen, und so ist diese Konzentration von Eigentum nach wie vor ein Merkmal, dass die pakistanische Landwirtschaft dominiert. Ein kleiner Prozentsatz ländlicher Haushalte besitzt mehr als die Hälfte des gesamten bewirtschafteten Landes, während fast fünfzig Prozent der ländlichen Haushalte völlig landlos sind. Landlose Landarbeiter bewirtschaften das Feld von Landbesitzern und müssen dann Pacht an diese zahlen, sodass die Mehrheit der Landbesitzer nicht anwesend ist. Sie leben nur von der Pacht, die man ihnen zahlt. Diejenigen, die das Land praktisch bewirtschaften haben also wenig davon, während diejenigen, denen das Land gehört, immens profitieren. Die sogenannte „Grüne Revolution“ in den 1960er Jahren verschlimmerte die Lage noch, da sie es einer kleinen Elite ermöglichte, zuvor gepachtetes Land zurückzuerobern und die früheren Pächter zu vertreiben. Dies führte zu einer weiteren Verschärfung der Armut auf dem Land und zu einer Flut von Landarbeitern, die auf der verzweifelten Suche nach einer alternativen Einkommensquelle zur Sicherung ihres Lebensunterhalts in die Städte strömten. Was wir also haben ist ein Gemisch aus einer Masse an Landarbeitern, die in die Städte ziehen, einer Masse an Landbesitzern, die nicht anwesend sind, sowie einer schwerwiegende Unternutzung der reichlich vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen Pakistans.
Es spielt keine Rolle, wer regiert, solange die Demokratie über uns angewandt wird. Die im Rahmen der Demokratie umgesetzten, kolonialen kufr-Gesetze verschlimmern die Notlage der Muslime nur. Die Demokratie ist nämlich nicht verpflichtet, die Gesetze des Islam, die von Allah (t) offenbart wurden, umzusetzen. So führte die Regierung von Benazir Bhutto in den späten 1990er Jahren erstmals die sogenannte unternehmerische Landwirtschaft ein. Sie erklärte diese zu einem Wirtschaftszweig und ließ 19 multinationale Unternehmen zu. Einen großen Schub erhielt der politische Rahmen dafür in den Jahren 2001 und 2002, als die Musharraf-Regierung die betriebliche Agrarpolitik und die Verordnung der unternehmerischen Landwirtschaft verabschiedete, die zusammen mit einer Reihe von Steuererleichterungen für potenzielle ausländische Investoren eine gesetzliche Grundlage für diesen Zweig schufen. Das von der Kayani-Zardari-Regierung angekündigte Maßnahmenpaket von 2009 bot ausländischen Investoren in der Landwirtschaft wettbewerbsfähige Anreize. Es sah nämlich die Freigabe riesiger staatlicher Flächen für ausländische Investoren vor. Diese Entwicklung wurde auch unter der Raheel-Nawaz-Regierung fortgesetzt.
Die Politik, die von den derzeitigen Machthabern betrieben wird, führt nur zu weiterer Arbeitslosigkeit, mehr Elend und mehr Unterproduktivität. Während die einheimischen Landwirte unter den hohen Steuern leiden, die auf wichtige landwirtschaftliche Betriebsmittel wie Dünger, Saatgut, Maschinen, Transport und Treibstoff erhoben werden, werden ausländische Unternehmen in Hinblick auf den Besitz von Land, die Einfuhr von Maschinen und Ausrüstung sowie die Rücküberweisung ihrer Gewinne ins Ausland bevorzugt behandelt. Darüber hinaus bevorzugen ausländische Unternehmen Ernte, die für den Verkauf bestimmt ist, statt Nutzpflanzen anzubauen, die für die Ernährungssicherheit Pakistans wichtig wären. Durch die Umsetzung der kolonialistischen Politik ermöglicht die Demokratie ausländischen Unternehmen, sich der einheimischen landwirtschaftlichen Kapazitäten Pakistans zu bemächtigen und die Fähigkeit Pakistans, sein eigenes Volk zu ernähren und zu kleiden, Schritt für Schritt zu untergraben. Dadurch gerät das Land in eine Spirale der Abhängigkeit von teuren, ausländischen Importen.
Maximierung der Landbewirtschaftung und des ländlichen Wohlstands bei gleichzeitiger Gewährleistung der Ernährungssicherheit
Die Wiedererrichtung des Kalifats wird die landwirtschaftliche Produktion und die Beschäftigung auf dem Lande ankurbeln und so die Ernährungssicherheit und den Wohlstand Pakistans – durch die Wiedereinführung der islamischen Bodenrechte auf dem indischen Subkontinent – erhöhen. Der Islam verbindet in einzigartiger Weise die Frage des Eigentums am Land mit dessen Bewirtschaftung. Unabhängig davon, ob der Landbesitzer über große oder kleine Flächen verfügt, muss er die Bewirtschaftung persönlich überwachen. Der islamische Staat wird die Landbesitzer bei der Bewirtschaftung unterstützen, sei es durch Zuschüsse oder durch zinslose Darlehen.
In der von Hizb-ut-Tahrir herausgegebenen und adoptierten Präambel zur Verfassung heißt es unter Artikel 136: „Jeder Landbesitzer ist verpflichtet, das Land zu nutzen. Der Bedürftige bekommt eine ausreichende Förderung aus dem Schatzhaus der Muslime (bait al-māl), um ihm die Bewirtschaftung seines Landes zu ermöglichen. Jedem, der Agrarland drei Jahre lang brach liegen lässt und nicht nutzt, wird es entzogen und einem anderen gegeben.“
Ist der Landbesitzer nicht willens oder nicht in der Lage, sein Land zu bewirtschaften, obwohl ihm Hilfe angeboten wird, darf er es nicht an einen anderen verpachten, mit dem Ziel, dieses durch einen Dritten bewirtschaften zu lassen. Der Gesandte Allahs (s) sagte:
«ازْرَعْهَا أَوْ امْنَحْهَا أَخَاكَ»
„Baue es selbst an oder gewähre es deinem Bruder.“ (An-Nasāʾī)
In Artikel 135 der von Hizb-ut-Tahrir adoptierten Präambel zur Verfassung heißt es: „Das Verpachten von Ackerland ist absolut verboten, gleich, ob es sich um ḫarāǧ- oder ʿušr-Boden handelt. Ebenso ist das Bewirtschaften des Ackers durch einen anderen für einen Teil der Ernte (muzāraʿa) untersagt. Die Bewässerung und Bewirtschaftung von Baumplantagen durch andere für einen Teil des Ertrages (musāqāt) ist hingegen gestattet.“
Der Islam spornt zur Bewirtschaftung von bachliegendem Land an, indem er demjenigen, der brachliegendes Land wieder landwirtschaftlich nutzbar macht, das Eigentum daran zuspricht. Der Gesandte Allahs (s) sprach:
«مَنْ أَحْيَا أَرْضًا مَيِّتَةً فَهِيَ لَهُ»
„Wer brachliegendes Land aufbereitet, dem gehört es.“ (At-Tirmiḏī)
Demgemäß heißt es in Artikel 134 der von Hizb-ut-Tahrir adoptierten Präambel zur Verfassung: „Das Eigentum von brachliegendem Land (al-arḍ al-mauāt) erwirbt man durch Bestellung und Einzäunung.“
Das Kalifat wird verhindern, dass landwirtschaftliche Flächen ins Eigentum ausländischer Akteure übergehen. Darüber hinaus wird das Kalifat die einheimischen Landwirte von der Last der hohen Besteuerung landwirtschaftlicher Betriebsmittel befreien. Dies, indem es die gerechten Vorgaben der Scharia hinsichtlich der Generierung von Einkommen wiedereinführt, z.B. durch ḫarāǧ und ʿušr, welche auf der potenziellen bzw. tatsächlichen landwirtschaftlichen Produktion beruhen. Die Umsetzung dessen würde einen immensen Schub für die Ernährungssicherheit und den Wohlstand des Landes bedeuten, etwas, was die islamische Umma unter der Herrschaft des Islam jahrhundertelang genossen hat. Das Kalifat wird den Anbau von Nutzpflanzen priorisieren. Diese ermöglichen nämlich, dass die Grundbedürfnisse der Staatsbürger hinsichtlich Nahrung und Kleidung vollständig gedeckt werden. Die Überschussproduktion würde für den Außenhandel verwendet werden, um Beziehungen zu anderen Staaten aufzubauen und die Botschaft des Islam an sie heranzutragen. Dies wiederum würde ein staatlich gefördertes Programm zur Entwicklung der Landwirtschaft auf ein weltweit führendes Niveau unabdingbar machen. Und wenn wir von Entwicklung sprechen, dann in jederlei Hinsicht, einschließlich Bewässerungssystemen, Düngemittel, Krankheitsvorbeugung, Urbarmachung von Ackerland und neuer Errungenschaften z.B. in Hinblick auf Biokraftstoffe. Das Kalifat wird viele Weideflächen errichten, um so einen Anstieg des Viehbestands zu gewährleisten.
Weiter heißt es in Artikel 165 der von Hizb-ut-Tahrir adoptierten Präambel zur Verfassung: „Die Investition und Veranlagung ausländischer Gelder im Staat ist ebenso verboten wie die Gewährung von Privilegien für Ausländer.“
Und in Artikel 133 der von Hizb-ut-Tahrir adoptierten Präambel zur Verfassung heißt es: „ʿušr-Boden ist jedes Land oder Gebiet, dessen Bewohner von sich aus (also ohne vorhergehende Eroberung durch die Muslime) den Islam angenommen haben, sowie die Arabische Halbinsel. Ḫarāǧ-Boden ist jedes Land, das außer der Arabischen Halbinsel durch Krieg oder Friedensvertrag eröffnet wurde. Bei ʿušr-Boden haben die Individuen das Eigentum des Bodens selbst (Stammeigentum – raqabat al-arḍ) und dessen Nutzungsrecht (Nutzeigentum – manfaʿat al-arḍ) inne. Bei ḫarāǧ-Boden bleibt das Stammeigentum in der Hand des Staates, während Individuen das Nutzungsrecht des Bodens (Nutzeigentum) besitzen. Jedes Individuum hat das Recht, ʿušr-Boden und das Nutzungsrecht von ḫarāǧ-Boden durch islamische Rechtsverträge auszutauschen. Sie werden von ihm auch vererbt wie jedes andere Vermögensgut.“