Sonntag, 22 Jumada al-awwal 1446 | 24/11/2024
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بسم الله الرحمن الرحيم

Im Namen Allahs des Erbarmungsvollen des Barmherzigen

Antwort auf eine Frage

Die Rückkehr des Gebets in der Hagia Sophia und die Erhebung der Stimmen mit der Forderung nach der Rückkehr des Kalifats

Frage:

Wir wissen, dass Muḥammad al-Fātiḥ - möge Allah (t) ihm gnädig sein -, als er Konstantinopel eröffnete, die Hagia-Sophia-Kirche in eine Moschee verwandelte... Auch wissen wir, dass Mustafa Kemal - Allahs Fluch über ihn - der Hagia Sophia das Attribut einer Moschee entzog und sie in ein Museum umfunktionierte... Noch im Jahr 2013 lehnte Erdogan ein Gesuch der Muslime ab, die Hagia Sophia wieder als Moschee zu verwenden... In diesem Jahr hat nun das Gericht auf Geheiß Erdogans hin die Entscheidung getroffen, die Hagia Sophia als Moschee zu reaktivieren...

Und am Freitag, den 24.07.2020, wurde das Gebet dort verrichtet. Die christlichen Malereien wurden nur während des Gebets abgedeckt. Hat dies auf die Richtigkeit des Gebets einen Einfluss? Wie sind diese Malereien überhaupt entstanden, wo doch die Hagia Sophia fast 500 Jahre lang eine reine, unbefleckte Moschee war?

Wir sind auch etwas irritiert, was den islamischen Rechtsspruch hinsichtlich der Hagia Sophia betrifft, als Muḥammad al-Fātiḥ sie eröffnete. Was wir erhoffen und worüber wir euch dankbar wären, ist die Darlegung des islamischen Rechtsspruchs hinsichtlich der Gebetshäuser der Ungläubigen in den eröffneten Ländern, damit unsere Herzen in der Antwort Ruhe finden. Im Voraus mit Dank und Hochschätzung!

Antwort:

Damit die Antwort bezüglich dieser Fragestellungen klar wird, wollen wir im Folgenden die relevanten Dinge samt den damit zusammenhängenden Umständen darlegen und dazu die islamrechtliche Meinung äußern, möge Allah uns Beistand sein:

Erstens:

In unserer Erklärung vom 7. Ğumādā l-Ūlā 1441 n. H., dem 02.01.2020, anlässlich des Jahrestages der Eröffnung Konstantinopels im Jahre 857 n. H., 1453 n. Chr., führten wir aus:

(...) Am 26. des Monats Rabīʿ al-Auwal begann Muḥammad al-Fātiḥ mit der Belagerung und Eröffnung Konstantinopels, bis die Stadt am 20. des derzeitigen Monats, Ğumādā al-Ūlā 857 n. H., eröffnet war. Die Belagerung ging demnach über einen Zeitraum von fast zwei Monaten. Und nachdem Muḥammad al-Fātiḥ siegreich die Stadt betrat, stieg er von seinem Pferd hinab und warf sich zum suǧūd vor Allah nieder, aus Dankbarkeit über den Sieg und den Erfolg, der ihm zuteilwurde. Sodann begab er sich zur Kirche Hagia Sofia, in der sich die Byzantiner und deren Geistliche versammelt hatten und sicherte ihnen Schutz zu. Die Hagia Sofia sollte auf sein Geheiß hin in eine Moschee umgewandelt werden.

Und auch am Grabplatz des ehrenwerten Prophetengefährten Abū Aiyūb al-Anṣārī, der am allerersten Feldzug zur Eroberung Konstantinopels teilnahm und dort starb (möge Allah sich seiner erbarmen und mit ihm zufrieden sein), sollte eine Moschee errichtet werden...

Muḥammad „al-Fātiḥ“ – „der Eröffnende“ -, der nach der Eröffnung Konstantinopels fortan diesen Beinamen erhielt, erklärte Konstantinopel zur Hauptstadt seines Staates, nachdem es zuvor Edirne war. Nach der Eröffnung wurde Konstantinopel in „Islampol“ umbenannt, was so viel wie „Stadt des Islam“ - „dār al-Islām“ - bedeutet und später als Istanbul bekannt wurde. Muḥammad al-Fātiḥ betrat die Stadt, begab sich zur Hagia Sofia und verrichtete dort das Gebet. Von da an war es eine Moschee, mit der Gnade, dem Segen und dem Lob Allahs. (...)

Auf diese Weise hatte sich die im edlen Hadith erwähnte Frohbotschaft des Gesandten (s) erfüllt. So wird von ʿAbdullāh bin ʿAmr bin al-ʿĀṣ berichtet, dass er sagte:

Während wir um den Gesandten Allahs (s) saßen und schrieben, wurde der Gesandte (s) gefragt: „Welche der beiden Städte wird zuerst eröffnet werden, Konstantinopel oder Rom?“ Der Gesandte Allahs (s) antwortete:

«مِدينَةُ هِرَقْلَ تُفْتَحُ أَوَّلاً، يَعْنِي قُسْطَنْطِينِيَّةَ»

Die Stadt des Herakles wird zuerst eröffnet, d. h.: Konstantinopel.

Bei Aḥmad in seinem „Musnad“ und bei al-Ḥākim im „al-Mustadrak“ tradiert. Al-Ḥākim meinte dazu: Dieser Hadith ist richtig nach den Bedingungen der beiden Scheichs (al-Buḫārī und Muslim), obwohl sie ihn nicht überliefert haben. Und al-Ḥāfiẓ aḏ-Ḏahabī kommentierte ihn im „at-Talḫīṣ“ wie folgt: „Richtig nach den Bedingungen al-Buḫārīs und Muslims.“

Auch wird ein edler Hadith von ʿAbdullāh ibn Bišr al-Ḫaṯʿamī von seinem Vater tradiert, dass dieser den Propheten (s) sagen hörte:

«لَتُفْتَحَنَّ الْقُسْطَنْطِينِيَّةُ فَلَنِعْمَ الْأَمِيرُ أَمِيرُهَا وَلَنِعْمَ الْجَيْشُ ذَلِكَ الْجَيْشُ»

Wahrlich, Konstantinopel wird eröffnet werden. Welch trefflicher Führer, ist ihr Führer, und welch treffliches Heer ist jenes Heer! Er sagte: „Da rief mich Maslama ibn ʿAbd al-Malik zu sich und fragte mich danach. Ich berichtete ihm darüber. Und so unternahm er einen Feldzug gegen Konstantinopel.“ Von Aḥmad überliefert. Im „Maǧmaʿ az-zawāʾid“ steht im Kommentar dazu: Bei Aḥmad, al-Bazzār und aṭ-Ṭabarānī überliefert, die Tradenten sind vertrauenswürdig.

Diese Frohbotschaft hat sich durch die Hand jenes jungen Mannes, Muḥammad al-Fātiḥs, der nicht älter als einundzwanzig war, erfüllt. Schon von Kindesbeinen an wurde er in rechter Weise darauf vorbereitet. Sultan Murad II., sein Vater, kümmerte sich darum und ließ seinen Sohn von den besten Lehrern seiner Zeit ausbilden (...). Zu seinen Lehrern gehörte ebenfalls Scheich Āq Šams ad-Dīn Sunqur, der Muḥammad al-Fātiḥ als Erster bereits als Kind den Hadith des Gesandten (s) über die „Eröffnung Konstantinopels“ nahe brachte. So wuchs der Junge mit dem Willen auf, Konstantinopel mit eigener Hand zu eröffnen. (...)

Allah hat ihn mit Seiner Gnade und Seiner Huld geehrt. Ihm gebührt zu Recht das Lob des Gesandten Allahs (s). Denn al-Fātiḥ hat sich in der Tat als vortrefflicher Führer (...) erwiesen.

Zweitens:

Seit dieser Zeit war die Hagia Sophia eine bedeutende islamische Moschee, die einen großen Symbolwert bei den Muslimen besaß. Muḥammad al-Fātiḥ begann mit den Experten seiner Zeit, die dem Islam widersprechenden Wandgemälde zu entfernen und jene, die nicht entfernt werden konnten, mit Farbe oder ähnlichem zu überdecken.

Auf diese Weise wurde sie zu einer reinen, unbefleckten, strahlenden Moschee. Die Muslime verrichteten darin ihr Gebet und dankten Allah (t) für den klaren Sieg und die eindrucksvolle Eröffnung...

Das setzte sich fort, bis der Verbrecher des Jahrhunderts, Mustafa Kemal, das Gebet in der Moschee verbot und diese mit seinem unheilvollen Beschluss vom 24.11.1934 in ein Museum umwandelte. Davor hatte er, Allahs Fluch über ihn, die Moschee seit 1930 ca. vier Jahre lang schließen lassen:

Von 1930 bis 1935 war die Hagia Sophia wegen Reparaturarbeiten für die Betenden geschlossen. Diese Arbeiten wurden auf Befehl Mustafa Kemals hin, dem Gründer der türkischen Republik, durchgeführt. Während der Reparaturarbeiten wurden verschiedene Restaurierungstätigkeiten durchgeführt... Dem folgte ein Beschluss des Ministerrats vom 24.11.1934, die Hagia Sophia in ein Museum umzuwandeln. (Staatliche türkische Nachrichtenagentur Anadolu, aa.com.tr/ar/190, 11.07.2020) Die Moschee blieb also für diesen Zeitraum geschlossen. Es ist nicht abwegig, dass in dieser Zeit Fachleute aus dem Westen gekommen sind und diese Gemälde anfertigten, um die Hagia Sophia dann 1935 nach dem erwähnten Beschluss als Museum zu eröffnen und den Menschen vorzumachen, dass Bildnisse und christliche Spuren existierten! Zuvor hatte Mustafa Kemal mit der Abschaffung des Kalifats 1342 n. H. / 1924 n. Chr. sein größtes Verbrechen begangen.

Genauso wie Mustafa Kemal jeden Aufruf zur Wiedererrichtung des Kalifats brutal bekämpfte, bekämpfte er auch jeden Versuch, die Hagia Sophia in eine Moschee zurück zu verwandeln. Trotz dessen blieb die Sehnsucht der Muslime bestehen, dass die Hagia Sophia wieder zu einer Moschee wird, wie sie es gewesen ist. So war am 26.03.2019 auf der al-Mudun-Webseite zu lesen:

Viele Türken sehnen sich nach dem Tag, an dem das „Hagia-Sophia-Museum“ wieder zu einer Moschee für die Muslime wird. So haben am 27.05.2012 tausende Muslime das Gebet vor der Hagia Sophia verrichtet, um gegen das gesetzliche Verbot der Durchführung religiöser Riten im Gebäude zu protestieren. Dies geschah anlässlich des 559. Jahrestages des Sieges von Sultan Muḥammad al-Fātiḥ und seiner Eröffnung Konstantinopels. Die Protestierenden skandierten:

„Reißt die Ketten auseinander und öffnet die Hagia-Sophia-Moschee - die Moschee, die gefangen ist!“

Ihre Entschlossenheit in der Forderung, die Hagia Sophia als Moschee wiederzueröffnen, ließ nicht nach. Doch Erdogan, der 2012 Premierminister war, ließ ihnen ausrichten, dass er nicht daran denke, die Funktion der Hagia Sophia zu ändern. (Dieselbe Quelle)

Drittens:

Erdogans Standpunkt änderte sich jedoch während der Wahlkampagne für die türkischen Gemeinderatswahlen am 31.03.2019. Er hatte nämlich bemerkt, dass seine Umfragewerte im Sinken waren, und kam offenbar zum Schluss, die Karte der Umwandlung der Hagia Sophia in eine Moschee auszuspielen, um seine Erfolgschancen bei den Wahlen zu erhöhen. Am Gipfel seiner Wahlkampagne stellte er schließlich die Forderung:

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan erklärte am Freitag, die Hagia Sophia in Istanbul sollte nach den Wahlen am Sonntag wieder als Moschee statt als Museum dienen. Morgen finden in der Türkei Gemeinderatswahlen statt, bei denen die Partei für Gerechtigkeit und Fortschritt (AKP) wie zuvor schon im Jahre 2014 einen Sieg erlangen möchte. (Al-Jazeera.net, Samstag 30.03.2019)

Den Muslimen ist jedoch bewusst, dass die Wiedereröffnung der Hagia Sophia als Moschee mit dem Islam, dem islamischen Staat, dem Kalifat, verbunden ist. So war die Hagia Sophia die leuchtende Moschee im Staate des Kalifats. Ein Manifest des Sieges und der eindrucksvollen Eröffnung und die Erfüllung der Frohbotschaft des ehrlichen und treuvollen Gesandten Allahs (s).

Genauso wollen die aufrichtig Gläubigen auch die Rückkehr der Hagia-Sophia-Moschee erleben: Als Moschee unter der Flagge des Kalifats, der Flagge von lā ilāha illā Allāh Muḥammadun rasūl Allāh, und nicht unter der Flagge des Laizismus und der positivistischen Systeme.

Deshalb hat auch Erdogans Wahlkampagne, die Hagia Sophia als Moschee wiederzueröffnen, ihr Ziel nicht erreicht. So verlor er Istanbul und Ankara, die beiden größten Städte der Türkei! Und vor wem hat er verloren? Vor der CHP, der republikanischen Volkspartei, den Gefolgsleuten Mustafa Kemals, der die Hagia Sophia in ein Museum umgewandelt hatte!! Denn die Menschen haben zwischen diesen Parteien keinen großen Unterschied gesehen, nachdem keine von ihnen möchte, dass die Hagia Sophia unter den Schutz der Kalifatsflagge zu stehen kommt.

Viertens:

Erdogan hatte nicht begriffen, dass die Rückumwandlung der Hagia Sophia in eine Moschee, wie sie es gewesen ist, nur dann von Nutzen sein und seine Popularitätswerte erhöhen würde, wenn es mit einer Rückkehr des Kalifats verbunden wird. Und obwohl er dies am Wahlergebnis mit eigenen Augen erkennen konnte, setzt er seinen Weg in derselben Manier fort. So erließ auf seinen Wunsch und seine Anweisung hin das türkische Höchstgericht am 10.07.2020 das Urteil, das „Museum“ Hagia Sophia in der Stadt Istanbul in eine Moschee umzuwandeln, ohne in irgendeiner Weise zu erwähnen, dass dies mit der Rückkehr des Kalifats verbunden sein sollte. Daraufhin wurde am 24.07.2020 das Freitagsgebet dort abgehalten, wobei das laizistische System und die positivistischen Gesetze bestehen blieben und weiterhin über der Hagia-Sophia-Moschee wehen!!

Das Gebet hat offengelegt, wie sehr sich die Muslime nach der Rückkehr des Kalifats sehnen und nach der Wiedereröffnung der Hagia Sophia als Moschee, die sie ja 500 Jahre lang gewesen ist. Gezeigt hat sich dies am Jubel der meisten Menschen über die Worte des Direktors des Amts für religiöse Angelegenheiten in der Türkei, der am 3. Ḏū l-Ḥiğğa, dem 24.07.2020, die Ansprache zum Freitagsgebet in der Hagia-Sophia-Moschee hielt. 90 Jahre nach Schließung der Moschee wurde dort das Gebet wieder abgehalten. Von den Menschen bejubelt wurde insbesondere die Aussage:

„Großer Preis und Dank gebühren unserem Herrn, dem Allmächtigen, der uns an diesem ehrwürdigen, historischen Tage zusammenkommen ließ. Friede und Segen auf unseren erlauchtesten Propheten (s), der die Frohbotschaft der Eröffnung mit folgenden Worten verkündete:

«لَتُفتَحَنَّ القُسْطَنْطينيَّةُ؛ فَلَنِعْمَ الْأَمِيرُ أَمِيرُهَا، وَلَنِعْمَ الْجَيْشُ ذَلِكَ الْجَيْشُ»

Wahrlich, Konstantinopel wird eröffnet werden. Welch trefflicher Führer, ist ihr Führer, und welch treffliches Heer ist jenes Heer!

Friede auch auf seine ehrwürdigen Gefährten, die auf dem Wege Allahs ausrückten, um diese Frohbotschaft zu erfüllen. Allen voran sei hier Abū Ayūb al-Anṣārī zu erwähnen, der als ideeller Erbauer Istanbuls gilt. Gesegnet seien ebenso all jene, die ihrem Wege folgten, sowie alle unsere Märtyrer und Kämpfer, die Anatolien zu unserer Heimstatt machten, es schützten und uns in Treuhand übergaben.

Friede auch auf Āq Šams ad-Dīn, dem Quell von Wissen und Weisheit, der Sultan Muḥammad al-Fātiḥ die Liebe zur Eröffnung ins Herz meißelte und am 1. Juni 1453 n. Chr. das erste Freitagsgebet in der Hagia-Sophia-Moschee für die Betenden abhielt. Und Friede auf diesen jungen, klugen Befehlshaber und Sultan, al-Fātiḥ Muḥammad Ḫān, der es mit der Gunst Allahs und Dessen Fürsorge vermocht hat, Istanbul zu eröffnen. Und Friede auch auf die Leuchte seiner Zunft, auf den großen Baumeister Sinan, der die Hagia Sophia mit Minaretten verzierte. Die Hagia Sophia ist das Wahrzeichen der Eröffnung und eine Treuhand für den Eröffnenden.

Sultan Muḥammad al-Fātiḥ Ḫān hat den Ort in eine fromme Stiftung (waqf) verwandelt, als Moschee-Stiftung, die bis zum Jüngsten Tage fortbesteht, und sie den Gläubigen als Vermächtnis übergeben. Nach unserem Glaubensbekenntnis darf Stiftungsvermögen nicht angerührt werden. Die Zweckbindung, die vom Vermögensstifter festgelegt wurde, ist unantastbar. Wer sie verletzt, setzt sich der Verfluchung aus. Somit ist die Hagia Sophia seit dieser Zeit nicht nur ein Heiligtum unseres Landes, sondern ein Heiligtum der ganzen Umma des Propheten Muḥammad (s).“ (Anadolu, Istanbul, 24.07.2020)

Fünftens:

In den Herzen der Muslime sind die islamischen Konzeptionen wachgerüttelt worden. Insbesondere dann, als sie die Frohbotschaft des Gesandten Allahs (s) von der Eröffnung Konstantinopels vernahmen und ihnen bewusst wurde, dass es die Herrschaft des Islam war, die Konstantinopel eröffnet und die Hagia Sophia zu einer Moschee gemacht hat.

Ungefähr 500 Jahre lang blieb Istanbul mit seiner Hagia-Sophia-Moschee das Zentrum des Osmanischen Kalifats. Deswegen auch haben sich die Konzeptionen des Kalifats in den Herzen der Muslime bewegt und sind in einigen Medien sogar offen ausgesprochen worden, wie z. B. in der Zeitschrift „Gerçek Hayat“ („Das wahre Leben“). So berichtet das Nachrichtenportal „Asharq al-Awsat“:

Dienstag, 7. Ḏū l-Ḥiğğa 1441 n. H. - 28.Juli.2020 n. Chr.: Zwischenzeitlich hat die Zeitschrift „Gerçek Hayat“ - „Das wahre Leben“ - in ihrer neuesten Ausgabe, die vorgestern erschienen ist, in direkter Form zur Ausrufung des Kalifats in der Türkei aufgerufen. Auf ihrem Umschlag schrieb sie in arabischer Sprache den Satz: „Wenn nicht jetzt, wann dann?“

Erdogans Pflicht wäre es gewesen, diesem Aufruf zu folgen und nicht, dass der Sprecher seiner Partei ihn in seiner Erklärung zurückweist:

Ankara, türkische Tageszeitung Zaman: Der Sprecher der regierenden AKP, Ömer Çelik, hat die Debatte über die Aufrufe zur Proklamierung des Kalifats verurteilt, die nach Eröffnung der Hagia-Sophia-Moschee entbrannt war. So titelte der Zeitschrift „Gerçek Hayat - Das wahre Leben“ - in ihrer heutigen Ausgabe mit Aussagen auf ihrem Umschlag, die zur Wiedererrichtung des islamischen Kalifats aufrufen. Çelik machte klar, dass es sich bei der Türkei um einen demokratischen, laizistischen und sozialen Rechtsstaat handle und es falsch sei, eine Polarisierung hinsichtlich des politischen Systems in der Türkei künstlich zu erzeugen. Er fügte hinzu: „Ich bete um Vergebung für den Führer des Unabhängigkeitskrieges, dem Gründer der Republik und deren ersten Präsidenten Mustafa Kemal (Atatürk) und für alle Kommandanten des Unabhängigkeitskrieges. Mit richtigen und festen Schritten werden wir die Wünsche unseres Volkes unter der geschickten Führung unseres Präsidenten erfüllen. Unsere Gebete gelten unserem Volk und unser Ziel ist ein vereintes Land. Es lebe die türkische Republik!“ (Türkische Tageszeitung Zaman, am 27.07.2020)

Und so machte der Sprecher der Regierungspartei unverblümt klar, dass die Sache nicht für Allah getan wurde, sondern für einen vergänglichen irdischen Zweck.

Nein, Herr Präsident, nicht auf diese Weise werden die Dinge geregelt! Obwohl das Herz jedes aufrichtigen Muslims sich für die Wiedereröffnung der Hagia Sophia als Moschee mit Freude füllt, möchte auch jeder aufrichtige Muslim die Eröffnung so sehen, wie Muḥammad al-Fātiḥ sie begonnen hat: als Manifest des Sieges und der klaren Eröffnung, als leuchtende Fackel in der Geschichte des osmanischen, ja des islamischen Kalifats und als wahrhafte Erfüllung der Frohbotschaft des Gesandten Allahs (s). In dieser Form möchte sie jeder Muslim sehen, der in seinem Islam aufrichtig ist: als leuchtende Moschee, über der die Flagge des Islam weht, die Flagge der Herrschaft des Islam, die Flagge des Kalifats, unter dessen Schutz sie 500 Jahre lang gestanden hat. Er möchte nicht, dass die Wiedereröffnung der Hagia Sophia als Moschee zu einem vergänglichen Wahlkampfzweck verkommt, sei es auf Gemeinderats- oder auf Parlamentsebene, und dass die Hagia Sophia weiterhin unter der Flagge des Laizismus und der positivistischen Gesetze steht, die den Interessen der ungläubigen Kolonialisten dienen und nicht den Interessen des Islam und der Muslime!

Sechstens:

Nun zum letzten Punkt in der Frage: Wir sind etwas irritiert, was den islamischen Rechtsspruch hinsichtlich der Hagia Sophia betrifft, als Muḥammad al-Fātiḥ sie eröffnete. Was wir erhoffen und worüber wir euch dankbar wären, ist die Darlegung des islamischen Rechtsspruchs hinsichtlich der Gebetshäuser der Ungläubigen in den eröffneten Ländern, damit unsere Herzen in der Antwort Ruhe finden. (...)

Bruder, hinsichtlich des islamischen Rechtsspruchs darf es zu keiner Irritation kommen. Selbst wenn es in einigen Zweigfragen unterschiedliche Meinungen unter den islamischen Gelehrten gibt, so sind diese gemäß ihrer präsumtiven Ansicht entstanden, auf Basis ihres überwiegenden Verständnisses der Rechtsbelege, die bei ihnen Beweisgültigkeit haben. Daher darf es keine Irritation geben.

Was nun die gegenständliche Rechtsfrage anlangt, so ist sie nicht neu. Schon früher haben sie die Rechtsgelehrten untersucht. Analysiert man sie eingehend und in korrekter Form, wird Folgendes klar:

Die eröffneten Länder stellen ausschließlich einen der folgenden Fälle dar:

1. Siedlungsstätten, die von den Muslimen angelegt und gegründet wurden, wie Kufa, Basra, Wasit und ähnliche. In diesen ist es unzulässig, Kirchen oder Kapellen neu zu errichten. Treten Schutzbefohlene zum Zwecke des Kaufs oder Verkaufs etc... in diese Stätten ein, wird ihnen der Konsum von Rauschgetränken oder die Schweinehaltung nicht erlaubt, denn es handelt sich um eine Stätte des Islam, die die Muslime errichtet haben... Dies ist auf folgende Aussage des Propheten (s) zurückzuführen:

«لا تُبْنىَ بيعةٌ في الإسلام ولا يجدد ما خرب منها»

Keine Kirche darf im Islam erbaut werden, und nichts, was davon zerfallen ist, darf erneuert werden. Von ʿAlāʾ ad-Dīn al-Burhān Fūrī (gest. 975 n. H.) im Werk „Kanz al-ʿummāl fī sunan al-aqwāl wa l-afʿāl“ in vollständiger Tradierungskette über ibn ʿAsākir von ʿUmar tradiert. Ebenso wurde der Hadith bei as-Suyūṭī im Werk „al-Ğāmiʿ al-kabīr“ in vollständiger Kette tradiert.

Und in einer Überlieferung von ʿIkrima sagt ibn ʿAbbās:

«أَيُّمَا مِصْرٍ مَصَّرَتْهُ الْعَرَبُ فَلَيْسَ لِلْعَجَمِ أَنْ يَبْنُوا فِيهِ بِنَاءً، أَوْ قَالَ: بِيعَةً»

In keinerlei Siedlung, die Araber gegründet haben, dürfen Nichtaraber ein Gebäude errichten. Oder er sagte: eine Kirche. Von ibn Abī Šaiba in seinem Werk „al-Muṣannaf“ in geschlossener Kette tradiert.

2. Gebiete, welche die Muslime durch einen Friedensvertrag eröffnet haben. Der Rechtsspruch hinsichtlich der Kapellen und Kirchen folgt in diesem Falle dem Friedensvertrag, der mit den dortigen Einwohnern abgeschlossen wurde. Besser ist es, wenn das Friedensabkommen dem entspricht, was der Kalif ʿUmar im Jahre 15 n. H. (638 n. Chr.) im so genannten „ʿumarschen Gelübde“ mit den Einwohnern Jerusalems vereinbarte, als die Muslime die Stadt eröffneten.

3. Gebiete, welche die Muslime durch Gewalt (ʿanwatan) eröffnet haben. Hier ist es unzulässig, irgendetwas an nichtmuslimischen Gebetsstätten neu zu errichten, da das Land ins Eigentum der Muslime übergegangen ist. Hinsichtlich dessen, was darin vor der Eröffnung an Gebetsstätten vorhanden war, gibt es zwei Rechtsmeinungen:

Die erste lautet, dass durch die mit Gewalt erfolgte Eröffnung das Land zum Eigentum der Muslime geworden ist, zu einer Stätte des Islam. Daher ist es in gleicher Weise unzulässig, dass sich eine Kapelle oder Kirche darin befindet, wie es für die Siedlungsstätten gilt, die von den Muslimen neu errichtet wurden.

Die zweite besagt, dass der Fortbestand ihrer Gebetsstätten erlaubt ist. Denn im Hadith von ibn ʿAbbās, den ibn Abī Šaiba in seinem Werk „al-Muṣannaf“ in vollständiger Kette tradiert, heißt es:

«أَيُّمَا مِصْرٍ مَصَّرَتْهُ الْعَجَمُ يَفْتَحُهُ اللَّهُ عَلَى الْعَرَبِ وَنَزَلُوا يَعْنِي عَلَى حُكْمِهِمْ فَلِلْعَجَمِ مَا فِي عَهْدِهِمْ...»

Für jede Stätte, die von Nichtarabern errichtet wurde und die Allah den Arabern eröffnet hat, wobei die Nichtaraber sich dem Urteil der Araber unterworfen haben, gilt, dass den Nichtarabern das zusteht, was ihnen eidlich verbrieft wurde (...).

Folglich liegt die Entscheidung darüber beim islamischen Führer, der das Land mit Gewalt eröffnet hat. Er entscheidet so, wie es im Interesse des Islam und der Muslime ist und wie es die Angelegenheitenbetreuung der Muslime und Schutzbefohlenen erfordert...

Und da Konstantinopel zu jenen Stätten zählt, die durch Gewalt eröffnet wurden, wollen wir die Meinungen einiger Gelehrter anführen, um für zusätzliche Sicherheit zu sorgen:

a) Im Buch „Muġnī al-muḥtāğ fī maʿrifat alfāẓ al-minhāğ“ von Muḥammad aš-Širbīnī (gest. 977 n. H.), das als Texterläuterung zum Werk „Minhāğ aṭ-ṭālibīn“ von Imam an-Nawawī (gest. 676 n. H.) erschienen ist, wird ausgeführt:

Wir verbieten ihnen, eine neue Kirche in einer Stätte zu errichten, die von uns gegründet wurde, oder deren Einwohner den Islam angenommen haben. Auch in einem Land, das mit Gewalt eröffnet wurde, dürfen sie keine neue Kirche errichten. Ebenso sollten ihnen in diesem Fall bereits bestehende Kirchen nicht zugebilligt werden, wie es die richtigere Meinung ist.

Gleiches gilt für die Eröffnung durch ein Friedensabkommen, wenn die Bedingung lautet, dass das Land uns gehört, man ihnen ein Wohnrecht gewährt und die bestehenden Kirchen belassen werden. Das wäre zulässig. Bleibt die Sache unbestimmt, dann ist es richtiger, es zu verbieten. Wird das Land hingegen ihnen zuerkannt, dann lautet die richtigere Meinung, dass sie das Recht haben, auch neue Kirchen darauf zu errichten.

Erläuterung:

„Wir verbieten ihnen“ - d. h. ausnahmslos - „eine neue Kirche“ - und sei es eine Kapelle, ein Mönchskloster oder ein Feuertempel der Zoroastrier - „in einer Stätte zu errichten, die von uns gegründet wurde,“ „oder“ - einer Stätte - „deren Einwohner den Islam angenommen haben.“

„Auch in einem Land, das durch Gewalt eröffnet wurde,“ - wie Ägypten, Isfahan und die Maghreb-Länder - „dürfen sie keine neue Kirche errichten.“ - Da das Land durch Einverleibung ins Eigentum der Muslime übergegangen ist, was ausschließt, dass darauf eine Kirche errichtet werden kann. Genauso wie es unzulässig ist, eine neue Kirche darauf zu errichten, ist es auch unzulässig, sie nach ihrem Zerfall wieder aufzubauen. - „Ebenso sollten ihnen bereits bestehende Kirchen nicht zugebilligt werden, wie es die richtigere Meinung ist.“ - aus den bereits erwähnten Gründen...

Die zweite Meinung lautet, dass man ihnen die bestehenden Kirchen belässt, weil das Interesse dies erfordern könnte. Strittig sind hierbei nur die Kirchen, die bei der Eröffnung bereits existieren...

b) Im Werk „Fatḥ al-qadīr“ von Kamāl ad-Dīn Muḥammad, bekannt als ibn al-Hammām (gest. 861 n. H., hanafitische Rechtsschule) heißt es:

Zweitens: Was die Muslime mit Gewalt eröffnet haben: Es herrscht Konsens (iğmāʿ) darüber, dass es nicht erlaubt ist, darin eine neue Gebetsstätte zu errichten. Hier stellt sich die Frage: Muss nun das, was davon bereits existierte, ebenfalls zerstört werden? Mālik meinte und ebenso aš-Šāfiʿī in einer Aussage und auch Aḥmad in einer Tradierung: „Es muss.“ Unsere Meinung dazu lautet: Da sie Schutzbefohlene sind, werden sie angewiesen, ihre Kirchen in Wohnhäuser umzuwandeln. Es wird ihnen untersagt, darin zu beten, aber die Gebäude werden nicht zerstört. Dies ist eine der Aussagen aš-Šāfiʿīs und eine der Tradierungen von Aḥmad. So haben die Prophetengefährten viele Länder mit Gewalt eröffnet, sie haben aber weder eine Kirche noch ein Kloster darin zerstört. In keiner einzigen Überlieferung wird so etwas berichtet.

Im „al-Muġnī“ von ibn Qudāma (gest. 620 n. H.) wird ausgeführt:

Abschnitt 2: Was die Muslime mit Gewalt eröffnet haben: Es ist nicht erlaubt, darin irgendeine neue Gebetsstätte zu errichten, weil das Land Eigentum der Muslime geworden ist. Zu dem, was darin an Gebetsstätten bereits existiert, gibt es zwei Meinungen. Die erste besagt, dass sie zerstört werden müssten und es verboten sei, sie zu belassen, weil das Land Eigentum der Muslime ist. Daher sei es unzulässig, dass darauf eine Kirche steht, wie es auch bei den Siedlungsstätten der Fall ist, die die Muslime neu errichtet haben.

Die zweite Meinung lautet, dass es erlaubt sei, die existierenden Kirchen zu belassen. Dies geht auf folgenden Hadith von ibn ʿAbbās zurück:

أَيُّمَا مِصْرٍ مَصَّرَتْهُ الْعَجَمُ، فَفَتَحَهُ اللَّهُ عَلَى الْعَرَبِ، فَنَزَلُوهُ، فَإِنَّ لِلْعَجَمِ مَا فِي عَهْدِهِمْ

Für jede Stätte, die von Nichtarabern errichtet wurde und die Allah den Arabern eröffnet hat, sodass sie dort eintreten konnten, gilt, dass den Nichtarabern das zusteht, was ihnen eidlich verbrieft wurde (...).

Siebtens:

Demnach lauten zusammengefasst die Antworten auf die oben gestellten Fragen wie folgt:

1. Wird das Land durch einen Friedensvertrag eröffnet, dann gelten die Bedingungen des Friedensvertrages. Hier ist es besser, jene Bedingungen mit ihnen zu vereinbaren, die im „ʿumarschen Gelübde“ (al-ʿuhda al-ʿumarīya) bei der Eröffnung Jerusalems vereinbart wurden.

2. Wird das Land mit Gewalt eröffnet, obliegt die Entscheidung dem eröffnenden muslimischen Herrscher: Er kann ihnen die Gebetshäuser für ihren Gottesdienst belassen oder auch nicht, und zwar gemäß dem, was er im Interesse des Islam und der Muslime adoptiert hat und wie es die Angelegenheitenbetreuung von Muslimen und Schutzbefohlenen vorsieht.

3. Folglich zählt das, was Muḥammad al-Fātiḥ getan hat, möge Allah (t) ihm gnädig und wohlgesonnen sein, als er die Hagia Sophia in eine Moschee umwandelte, zu seinen Befugnissen, da die Stadt mit Gewalt eröffnet wurde.

4. Es gibt Berichte, dass Muḥammad al-Fātiḥ an den Papst der römisch-orthodoxen Kirche den Preis für einen Kauf der Hagia Sophia bezahlt habe, im Sinne einer guten Behandlung der Schutzbefohlenen, also der Christen in Istanbul.

Gemäß diesen Berichten würden historische Dokumente belegen, dass Sultan Muḥammad II, bekannt als Muḥammad al-Fātiḥ, den Kaufpreis bezahlt habe: Er bezahlte ihn von seinem Privatvermögen und nicht vom Vermögen des Staates und ließ den Eigentumsbescheid mit seinem persönlichen Namen ausfertigen. Durch einen Verkaufs- und Eigentumsabtretungsvertrag wurde die Vereinbarung beurkundet. Auch die Auszahlung des Geldes wurde mit entsprechenden Zahlungsbelegen dokumentiert. Dies geschah nach der Eröffnung von Konstantinopel während seiner Herrschaftszeit im Osmanischen Staat. Danach wandelte er die Immobilie unter der Bezeichnung „Abū al-fatḥ as-sulṭān Muḥammad“ als „waqf“ in eine fromme Vereinsstiftung um. Aber ungeachtet dessen, ob diese Berichte richtig sind oder hinsichtlich des Kaufs Zweifel an ihnen besteht, so liegt es - wie oben dargelegt - im Ermessen des Herrschers, der mit dem Islam regiert, den Ungläubigen ihre Gebetsstätten zu belassen oder nicht zu belassen, wenn er ihre Länder mit Gewalt eröffnet hat.

5. Nun zur Gültigkeit des Gebets: Sind solche Malereien auf den Wänden vorhanden und begnügt man sich damit, sie nur während der Gebetszeit zu bedecken, so ist das Gebet trotzdem gültig... Nach dem Gebet darf man sie jedoch nicht wieder abdecken, der Staat würde damit eine große Sünde begehen. So lautet der islamische Rechtsspruch, dass Bildnisse an den Wänden oder an irgendeinem anderen Ort in der Moschee verboten sind. Wenn sie bereits vorhanden sind, müssen sie entfernt werden. Sollte dies aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, dann muss man sie mit einem passenden Mittel in endgültiger Form überdecken und nicht, dass sie nachher wieder freigelegt werden.

Belege dafür sind u. a. die folgenden:

- Al-Buḫārī berichtet in geschlossener Kette über ʿIkrima von ibn ʿAbbās (r),

«أَنَّ النَّبِيَّ ﷺ لَمَّا رَأَى الصُّوَرَ فِي الْبَيْتِ "يعني الكعبة" لَمْ يَدْخُلْ حَتَّى أَمَرَ بِهَا فَمُحِيَتْ...»

dass der Prophet (s), als er die Bilder in der Kaʿba sah, nicht eintrat, bis sie auf seinen Befehl hin entfernt wurden. Ebenso von ibn Ḥibbān in seinem „Ṣaḥīḥ“-Werk in vollständiger Kette tradiert.

- Aḥmad tradiert in seinem „Musnad“ in vollständiger Kette von Ğābir ibn ʿAbdillāh,

«أَنَّ النَّبِىَّ ﷺ نَهَى عَنِ الصُّوَرِ في الْبَيْتِ وَنَهَى الرَّجُلَ أَنْ يَصْنَعَ ذَلِكَ وَأَنَّ النَّبِىَّ ﷺ أَمَرَ عُمَرَ بْنَ الْخَطَّابِ زَمَنَ الْفَتْحِ وَهُوَ بِالْبَطْحَاءِ أَنْ يَأْتِي الْكَعْبَةَ فَيَمْحُوَ كُلَّ صُورَةٍ فِيهَا وَلَمْ يَدْخُلِ الْبَيْتَ حَتَّى مُحِيَتْ كُلُّ صُورَةٍ فِيهِ»

dass der Prophet (s) Bildnisse im Haus untersagte. Er (s) untersagte den Leuten auch, solche Bildnisse herzustellen. Als sich der Prophet (s) während der Eröffnung (Mekkas) in al-Baṭḥāʾ aufhielt, befahl er ʿUmar ibn al-Ḫaṭṭāb, zur Kaʿba zu gehen und jedes darin befindliche Bildnis zu entfernen. Er (s) trat nicht ein, bis jedes Bildnis beseitigt wurde.

Dieser Hadith wird auch bei al-Baihaqī in „as-Sunan al-kubrā“ in geschlossener Kette tradiert.

Aufgrund dessen ist es zu jeder Zeit verboten, Bildnisse in einer Moschee oder einem Gebetsraum anzubringen. Man darf sie nicht bloß während der Gebetszeit überdecken und sie danach wieder freilegen. Geht die Behörde in dieser Weise vor, ist sie sündhaft.

Abschließend bitte ich Allah, den Erhabenen, dass er die Gründung des Kalifats durch die Hände derjenigen unter den Muslimen beschleunigt, die sich dafür einsetzen, sodass sich damit alles erfüllt, was der Gesandte Allahs (s) uns an Frohbotschaften prophezeit hat:

Die Befreiung des gesegneten Landes vom zionistischen Gräuel und die Eröffnung Roms, nachdem Konstantinopel bereits zuvor eröffnet wurde. Sodann wird die Erde erneut in der würdevollen Macht des Islam erstrahlen, und die Flagge des Islam wird hoch über jeder anderen Flagge wehen.

﴿وَاللَّهُ غَالِبٌ عَلَى أَمْرِهِ وَلَكِنَّ أَكْثَرَ النَّاسِ لا يَعْلَمُونَ﴾

Und Allah setzt durch, was Er beschließt, doch die meisten Menschen wissen es nicht. (12:21)

Am Tag von ʿArafa 1441 n. H.

30.07.2020 n. Chr.

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