Nachricht- Kommentar Die Toten als Ersatzteillager der Lebenden
- |
Ohne Zweifel gilt in allen Gesetzgebungen Menschenleben als etwas Kostbares. Im Islam steht es als unantastbares Gut an oberster Stelle. Der Islam hat die Wahrung des menschlichen Lebens zu einem islamrechtlichen Anspruch erhoben, dessentwillen unzählige Gesetze und Rechtssprüche abgeleitet wurden, darunter die Pflicht zur Bewahrung der Würde des Menschen - sei er lebendig oder tot.