Samstag, 22 Dhu al-Qi'dah 1447 | 09/05/2026
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Kenias Frauen werden für Wasser ausgebeutet, während Regierungen Kriminelle unterstützen

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Die BBC berichtete am 25. April, dass kenianische Frauen aufgrund ihrer Armut oft von privaten Wasserverkäufern ausgebeutet und missbraucht werden. Die derzeitigen Regierungsstrukturen decken den Wasserbedarf nicht, weshalb immer mehr private nicht kontrollierte Unternehmen den Markt überfluten. Skrupellosen Wasserverkäufer scheuen nicht vor Belästigung und körperlichen Übergriffen auf Frauen zurück. Die Tatsache, dass Frauen den Weg zum Wasser oft mehrmals täglich zurücklegen müssen, eröffnet Gelegenheiten für diese animalischen Übergriffe. Der Bericht einer Frau, die in aller Öffentlichkeit von mehreren Wasserverkäufern angegriffen wurde, zeugt davon, dass diese Männer keinerlei Konsequenzen zu befürchten haben.

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Baerbock auf kolonialer Mission

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Am 03.01.2025 besuchte die Bundesaußenministerin Annalena Baerbock mit ihrem französischen Amtskollegen Jean-Noël Barrot den derzeitigen Machthaber Syriens, Ahmed al-Scharaa. Nach dem Ende des leidvollen Kapitels der Assad-Herrschaft, hätten die Syrerinnen und Syrer die Chance, die Geschicke ihres Staates wieder selbst in die Hand zu nehmen, so die Außenministerin. Der gemeinsame Besuch sei ein europäisches Angebot, bei einem Neuanfang mitzuhelfen. Hierfür brauche es einen politischen Dialog unter Einbeziehung aller ethnischen und religiösen Gruppen

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Einladung zur Teilnahme an einer Pressekonferenz

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Wer die Situation im Sudan beobachtet hat, weiß, dass es um das Land sehr schlecht steht und bisher keine wirksame Lösung für die vielen und sehr unangenehmen Probleme des Landes gefunden wurde. Dies ist der Grund, weshalb sich die Menschen nach einer Veränderung sehnen, mit der sich ihre Lebensumstände endlich bessern.

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Das Recht des Kalifen, den muʿāwin (Assistenten) abzusetzen

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Im Buch „Präambel zur Verfassung Teil 1“ wurde unter Artikel 36 bei der Erläuterung des Rechtsbelegs für den Absatz d) erwähnt, dass der Kalif das Recht hat, den muʿāwin - in Analogie zum Bevollmächtigen (wakīl) - abzusetzen, es sei denn, dass ein Textbeleg mit einem Absetzungsverbot in bestimmten Fällen ergangen ist. Ich bitte darum, jene Fälle zu erläutern, in denen es dem Kalifen verboten ist, den muʿāwin abzusetzen. Im Voraus bitte ich Allah, euch für die Antwort zu segnen, was-salāmu ʿalaikum, möge Allah Euch immer beschützen!

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