Das Gericht von Aš-Šawāk spricht ein Mitglied von Hizb-ut-Tahrir, Naṣr ad-Dīn, frei!
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Am Mittwoch, dem 22. Ṣafar 1448 n. H. (entsprechend dem 5. August 2026), fand die Gerichtsverhandlung gegen Bruder Naṣr ad-Dīn Muḥammad Ādam Ṯamīn, Mitglied von Hizb-ut-Tahrir, in der Rechtssache Nr. 1057 statt. Die Anklage basierte auf Artikel 25 des Gesetzes über Cyberkriminalität, der besagt: „Wer ein Informations- und Kommunikationsnetzwerk oder jegliche Informationsmedien oder -anwendungen vorbereitet oder nutzt, um den Ruf einer Person zu diffamieren, wird mit einer Freiheitsstrafe von höchstens drei Jahren, mit Peitschenhieben oder mit beidem bestraft.“



