Die Zinsgelder nach der Errichtung des Kalifats
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Ich habe eine Frage zum Buch „Die Institutionen im Staate des Kalifats“ betreffend den Zinsgeldern, die der Kalifatsstaat an seine ursprünglichen Eigentümer zurückgeben wird. Die Frage lautet: Was werden wir mit den Zinsgeldern machen? Darf der Staat sie konfiszieren und ausgeben? Ist das Bargeld aus Zinsgeschäften, wie z. B. eine Banknote, seiner selbst willen verboten oder wegen der damit verbundenen Zinstätigkeit?