Analyse des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Verschleierungsverbot in Belgien
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Am Dienstag, dem 11.07.2017, bestätigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Rechtmäßigkeit des im Jahre 2011 in Belgien eingeführten Verbots der Gesichtsverschleierung im öffentlichen Raum. Das Gesetz verstoße laut den Ausführungen der Straßburger Richter nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).



