Die Erklärung des Justizministeriums Eine an die Muslime gerichtete explizite Drohung von Seiten der usbekischen Regierung
- |
Das Justizministerium der Republik Usbekistan gab am 07. September 2021 eine Erklärung ab, in der insbesondere folgender Absatz heraussticht: „Gemäß Artikel 31 unserer Verfassung hat jeder das Recht, sich zu einer Religion zu bekennen oder nicht zu einer Religion zu bekennen (…) Dies bedeutet, dass es jedem Menschen freisteht, seinen Glauben zu befolgen oder nicht zu befolgen.